Wenn der Entzug des Führerscheins droht
Der Hauptgrund für Fahrverbote ist zu schnelles Fahren. Beim kompletten Entzug der Fahrerlaubnis spielen meist Alkohol oder Drogen eine Rolle.
Immer mehr Autofahrer in Deutschland mussten zuletzt eine Zwangspause einlegen: Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden im Jahr 2016 insgesamt 451.687 Fahrverbote ausgesprochen und damit deutlich mehr als ein Jahr zuvor (376.462). Im Detail zeigen die Zahlen, dass der Hauptgrund dafür zu schnelles Fahren war. Beim kompletten Entzug der Fahrerlaubnis wiederum steht das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auf Platz eins. In solchen Fällen wird der Führerschein einbehalten und muss neu beantragt werden. Wann aber ist auch eine erneute Fahrprüfung notwendig, und darf man während eines Fahrverbots Fahrrad fahren? Antworten von Experten:
Wann ist der Führerschein weg?
Hier gilt es zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot zu unterscheiden. „Entzogen wird die Fahrerlaubnis zum Beispiel, wenn jemand acht Punkte im Fahreignungsregister angehäuft hat“, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht. Auch Alkoholfahrten könnten zum Entzug führen. Dann müsse der Führerschein auch sofort eingezogen oder unverzüglich abgegeben werden. Wer wieder fahren will, muss eine Neuerteilung beantragen und je nach Entzugsgrund auch Bedingungen wie das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erfüllen. Das geht jedoch erst nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. erteilt beziehungsweise die bestehende entzogen.
Darf man Fahrstunden nehmen in der Zeit eines Fahrverbots?
Ja. „Während der Fahrstunden ist der Fahrlehrer der verantwortliche Fahrzeugführer“sagt Wagner. Daher verstoße der Betroffene bei einer Fahrstunde trotz Fahrverbots auch nicht gegen Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung – das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Strafbar hingegen könne bei einem bestehenden Fahrverbot durchaus das Radeln sein: „Die Behörde legt genau fest, auf welche Fortbewegungsmittel sich ein Eignungsmangel und das nachfolgende Fahrverbot beziehen“, sagt Wagner. „Hierzu können auch führerscheinfreie Fahrzeuge zählen.“
Wie teuer ist es, wenn der Führerschein weg ist?
Das hängt grundsätzlich vom Verfahren ab. „Wird der Führerschein entzogen, weil die acht Punkte erreicht sind, wird eine Gebühr von rund 150 Euro erhoben“, sagt Mielchen. Hinzu kämen dann noch Gebühren zwischen 140 und 265 Euro für die Neuerteilung. Bei Fahrverboten von einem Monat liegt das Bußgeld zwischen 120 und 240 Euro, je nachdem, ob es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsvergehen oder zum Beispiel einen Rotlichtverstoß handelt.
Kann es passieren, dass der Führerschein neu gemacht werden muss?
Möglich ist das, sagt Engelmohr. „Wenn jemand beispielsweise nicht mehr über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, kann die Behörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen.“Bei fehlender Fahrpraxis von mehr als acht Jahren etwa kann eine Fahrerlaubnisprüfung in Frage kommen. Hier reiche es auch nicht, jahrelang regelmäßig Beifahrer gewesen zu sein.