Wann der Mieter raus muss
Sanierung kann vorübergehende Räumung notwendig machen.
(rps) Bei einer umfangreichen energetischen Modernisierung kann es nötig sein, dass ein Mieter vorübergehend seine Wohnung räumt. Er muss dann etwa ins Hotel oder eine Ersatzwohnung ausweichen.
Dieser Schritt kommt jedoch nur in Betracht, wenn schwerwiegende, zwingende Gründe für eine Modernisierung vorliegen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 64 S 145/17) hervor.
Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter eine Fußbodenheizung, bodentiefe Fenster sowie zusätzlich zur Badewanne eine Dusche im Bad einbauen lassen. Der Mieter hätte dafür drei Monate seine Wohnung komplett räumen müssen. Die Umbaumaßnahmen wollte der Mieter nicht dulden. Zumal vorgesehen war, mit dem Einbau der zusätzlichen Dusche den Grundriss zu verändern und eine
Stellfläche für Möbel im Flur wegfallen zu lassen. Der Vermieter klagte auf Duldung.
Die Richter des Landgerichts gaben dem Mieter Recht. Denn er habe in der Wohnung Nutzungsund Verfügungsbefugnisse sowie gegen jedermann wirkende Schutzrechte. Eine vorübergehende komplette Räumung sei also nur gerechtfertigt, wenn schwerwiegende, zwingende Gründe für die Modernisierung sprächen.