IHK warnt vor angeblichem Datenschutz-Schreiben
KREIS METTMANN (gök) Markus Nasch, Rechtsreferent der Industrieund Handelskammer (IHK) zu Düsseldorf, warnt in einer aktuellen Meldung: „Ein Unternehmen aus Oranienburg versendet aktuell ‚eilige Fax-Mitteilungen‘, mit denen Firmen unter Fristsetzung aufgefordert werden, ihre Daten auf einem Formular zu bestätigen und per Fax zurückzusenden. Dabei wird auf Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwiesen“.
Tatsächlich, so Nasch weiter, handele es sich bei dem Fax um ein unverbindliches Angebot des Absenders. „Wer unterschreibt, schließt einen Vertrag mit dreijähriger Laufzeit zum Preis von 1494 Euro netto ab. Vertragsinhalt ist das Leistungspaket ‚Basisdatenschutz‘“, so Nasch. Die IHK rät zur Vorsicht. Mit den Anforderungen der Grundverordnung habe das Formular nichts zu tun. Eine Pflicht zur Unterzeichnung bestehe nicht.
Insgesamt gilt übrigens, dass auch Kanzleien und andere angeblich Berechtigte kein Recht haben, zum Beispiel Firmen oder Privatpersonen wegen angeblicher Verstöße gegen den neuen Datenschutz anzumahnen, zumeist kostenpflichtig. Darauf haben Verbraucherschützer bereits frühzeitig hingewiesen: Nicht darauf eingehen, auf keinen Fall unterschreiben und zahlen, sondern denjenigen, der da mahnen will, selbst anzeigen. Damit ist eine der größten Befürchtungen rund um die DSGVO in Wirklichkeit nicht eingetreten. Hildens Bürgermeisterin Birgit Alkenings formulierte es so: Wer sorgfältig mit Kundendaten umgeht, hat nichts zu befürchten. Haben Unternehmer das Formular irrtümlich unterschrieben, können sie ihre Erklärung anfechten und den Vertrag vorsorglich kündigen. Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene jedoch direkt an die IHK wenden.
Kontakt: Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, ErnstSchneider-Platz 1,40212 Düsseldorf. Postfach 10 10 17,40001 Düsseldorf. Tel. 0211 3557 0, Fax 0211 3557 400