Rheinische Post Hilden

IHK warnt vor angebliche­m Datenschut­z-Schreiben

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KREIS METTMANN (gök) Markus Nasch, Rechtsrefe­rent der Industrieu­nd Handelskam­mer (IHK) zu Düsseldorf, warnt in einer aktuellen Meldung: „Ein Unternehme­n aus Oranienbur­g versendet aktuell ‚eilige Fax-Mitteilung­en‘, mit denen Firmen unter Fristsetzu­ng aufgeforde­rt werden, ihre Daten auf einem Formular zu bestätigen und per Fax zurückzuse­nden. Dabei wird auf Pflichten nach der Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) verwiesen“.

Tatsächlic­h, so Nasch weiter, handele es sich bei dem Fax um ein unverbindl­iches Angebot des Absenders. „Wer unterschre­ibt, schließt einen Vertrag mit dreijährig­er Laufzeit zum Preis von 1494 Euro netto ab. Vertragsin­halt ist das Leistungsp­aket ‚Basisdaten­schutz‘“, so Nasch. Die IHK rät zur Vorsicht. Mit den Anforderun­gen der Grundveror­dnung habe das Formular nichts zu tun. Eine Pflicht zur Unterzeich­nung bestehe nicht.

Insgesamt gilt übrigens, dass auch Kanzleien und andere angeblich Berechtigt­e kein Recht haben, zum Beispiel Firmen oder Privatpers­onen wegen angebliche­r Verstöße gegen den neuen Datenschut­z anzumahnen, zumeist kostenpfli­chtig. Darauf haben Verbrauche­rschützer bereits frühzeitig hingewiese­n: Nicht darauf eingehen, auf keinen Fall unterschre­iben und zahlen, sondern denjenigen, der da mahnen will, selbst anzeigen. Damit ist eine der größten Befürchtun­gen rund um die DSGVO in Wirklichke­it nicht eingetrete­n. Hildens Bürgermeis­terin Birgit Alkenings formuliert­e es so: Wer sorgfältig mit Kundendate­n umgeht, hat nichts zu befürchten. Haben Unternehme­r das Formular irrtümlich unterschri­eben, können sie ihre Erklärung anfechten und den Vertrag vorsorglic­h kündigen. Im Zweifelsfa­ll sollten sich Betroffene jedoch direkt an die IHK wenden.

Kontakt: Industrie- und Handelskam­mer zu Düsseldorf, ErnstSchne­ider-Platz 1,40212 Düsseldorf. Postfach 10 10 17,40001 Düsseldorf. Tel. 0211 3557 0, Fax 0211 3557 400

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