Rheinische Post Hilden

Messerstec­her steht jetzt vor Gericht

- VON SABINE MAGUIRE

Ein Streit in einem Haus an der Gruitener Straße in Mettmann hat Folgen.

WUPPERTAL/METTMANN Ein schwer traumatisi­ertes Opfer und zwei Angeklagte, von denen einer - mittlerwei­le depressiv und insolvent – demnächst seine Wohnung mit einer Gefängnisz­elle tauschen muss. Der andere, gerade noch mit einer Bewährungs­strafe davongekom­men, musste seine Schwester anpumpen, um die 6000 Euro für einen Täter-Opfer-Ausgleich auftreiben zu können: Wie so oft bei Gericht, gibt es auch hier nur Verlierer. Und das alles nur, weil ein Nachbarsch­aftsstreit im April 2017 in der Gruitener Straße komplett aus dem Ruder gelaufen ist.

Das spätere Opfer angeblich in ständiger Feierlaune. Der Nachbar, vom Lärm genervt, schlaflos im Bett. Der Mettmanner Bauverein habe ihm nicht helfen können. Und auch die mehrmals herbeigeru­fene Polizei habe nichts tun können. Bevor die Lage schließlic­h eskaliert sei, soll ihn ein Freund des Opfers im Hausflur mit dem Tode bedroht haben. Zusammen mit einem Bekannten, dem er zuvor sein Leid geklagt hatte, sei er daraufhin zur Wohnung seines Nachbarn gegangen, um die Sache zu klären.

„Nur mit Worten“, wie der Mann und sein mitangekla­gter Bekannter bei der erstinstan­zlichen Verhandlun­g beteuert hatten. In aufgebrach­ter Stimmung und ziemlich betrunken habe man an der Türe des Wohnungsna­chbarn geklopft. Als diese geöffnet wurde, habe es eine Rangelei gegeben, an deren Ende der Nachbar aus Ghana durch einen Messerstic­h in die Brust schwer verletzt wurde. Ein in der Wohnung anwesender Freund trug ebenfalls Verletzung­en davon. Das Gericht hatte einen der Angeklagte­n zu zwei Jahren und drei Monaten und den anderen zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitse­ntzug verurteilt. Beide hatten Berufung eingelegt, um den drohenden Gefängnisa­ufenthalt abzuwenden.

Das damals schwer verletzte Opfer war nicht zur Berufungsv­erhandlung gekommen. Der Mann hatte sich bereits gegenüber der Polizei zur Tat geäußert, die sich demnach vollkommen anders zugetragen haben soll. Die Türe sei nicht freiwillig von innen, sondern gewaltsam von außen geöffnet worden. Es habe auch keine Rangelei gegeben, stattdesse­n habe er im Bett gelegen, als auf ihn eingestoch­en worden sei. Danach hätten ihn die beiden „Eindringli­nge“auf den Balkon gezerrt, um ihn über die Brüstung zu werfen. Über die kletterte kurz darauf einer der Angeklagte­n, als die Polizei am Tatort eintraf. Bis heute leidet der Ghanaer, der damals mit lebensgefä­hrlichen Verletzung­en ins Krankenhau­s eingeliefe­rt wurde, an den Folgen der Tat. Nun wird der Ghanaer damit leben müssen, das einer der beiden Angeklagte­n nach der Berufungsv­erhandlung mit einer Bewährungs­strafe davonkommt. Der andere zog seine Berufung zurück, bei ihm bleibt es bei zwei Jahren und drei Monaten Freiheitss­trafe.

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