Messerstecher steht jetzt vor Gericht
Ein Streit in einem Haus an der Gruitener Straße in Mettmann hat Folgen.
WUPPERTAL/METTMANN Ein schwer traumatisiertes Opfer und zwei Angeklagte, von denen einer - mittlerweile depressiv und insolvent – demnächst seine Wohnung mit einer Gefängniszelle tauschen muss. Der andere, gerade noch mit einer Bewährungsstrafe davongekommen, musste seine Schwester anpumpen, um die 6000 Euro für einen Täter-Opfer-Ausgleich auftreiben zu können: Wie so oft bei Gericht, gibt es auch hier nur Verlierer. Und das alles nur, weil ein Nachbarschaftsstreit im April 2017 in der Gruitener Straße komplett aus dem Ruder gelaufen ist.
Das spätere Opfer angeblich in ständiger Feierlaune. Der Nachbar, vom Lärm genervt, schlaflos im Bett. Der Mettmanner Bauverein habe ihm nicht helfen können. Und auch die mehrmals herbeigerufene Polizei habe nichts tun können. Bevor die Lage schließlich eskaliert sei, soll ihn ein Freund des Opfers im Hausflur mit dem Tode bedroht haben. Zusammen mit einem Bekannten, dem er zuvor sein Leid geklagt hatte, sei er daraufhin zur Wohnung seines Nachbarn gegangen, um die Sache zu klären.
„Nur mit Worten“, wie der Mann und sein mitangeklagter Bekannter bei der erstinstanzlichen Verhandlung beteuert hatten. In aufgebrachter Stimmung und ziemlich betrunken habe man an der Türe des Wohnungsnachbarn geklopft. Als diese geöffnet wurde, habe es eine Rangelei gegeben, an deren Ende der Nachbar aus Ghana durch einen Messerstich in die Brust schwer verletzt wurde. Ein in der Wohnung anwesender Freund trug ebenfalls Verletzungen davon. Das Gericht hatte einen der Angeklagten zu zwei Jahren und drei Monaten und den anderen zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Beide hatten Berufung eingelegt, um den drohenden Gefängnisaufenthalt abzuwenden.
Das damals schwer verletzte Opfer war nicht zur Berufungsverhandlung gekommen. Der Mann hatte sich bereits gegenüber der Polizei zur Tat geäußert, die sich demnach vollkommen anders zugetragen haben soll. Die Türe sei nicht freiwillig von innen, sondern gewaltsam von außen geöffnet worden. Es habe auch keine Rangelei gegeben, stattdessen habe er im Bett gelegen, als auf ihn eingestochen worden sei. Danach hätten ihn die beiden „Eindringlinge“auf den Balkon gezerrt, um ihn über die Brüstung zu werfen. Über die kletterte kurz darauf einer der Angeklagten, als die Polizei am Tatort eintraf. Bis heute leidet der Ghanaer, der damals mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde, an den Folgen der Tat. Nun wird der Ghanaer damit leben müssen, das einer der beiden Angeklagten nach der Berufungsverhandlung mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. Der andere zog seine Berufung zurück, bei ihm bleibt es bei zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.