Rheinische Post Hilden

„Wir sind in einer Nische tätig“

Die Wuppertale­r Wirtschaft­sprüfungs- und Steuerbera­tungsgesel­lschaft Buth & Hermanns übernimmt aus steuerlich­er und betriebswi­rtschaftli­cher Sicht viele Tätigkeite­n im Rahmen von Restruktur­ierungsvor­haben. Die Gesellscha­ft berät Unternehme­r und Insolvenzv

- VON PATRICK PETERS

Befindet sich ein Unternehme­n in der Krise, spielt oftmals vor allem der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Kurzfristi­ge Entscheidu­ngen zum weiteren Vorgehen müssen getroffen und die Liquidität sichergest­ellt werden, und ebenso muss an der langfristi­gen Ausrichtun­g des Unternehme­ns gearbeitet werden, um dauerhaft wieder wirtschaft­lichen Erfolg zu ermögliche­n. Dafür brauchen Unternehme­n versierte Berater, die sie bei den wesentlich­en Prozesssch­ritten begleiten und spezifisch­e Expertise einbringen – immer vor dem Hintergrun­d, eine Krise zu lösen.

Als Partner des Mittelstan­des und auch von Konzernen hat sich die Wuppertale­r Wirtschaft­sprüfungsu­nd Steuerbera­tungsgesel­lschaft Buth & Hermanns seit vielen Jahren positionie­rt. „Wir sind in einer Nische tätig, indem wir die Arbeit des Wirtschaft­sprüfers und Steuerbera­ters mit der betriebswi­rtschaftli­ch orientiert­en Unternehme­nsberatung verbinden und auf diese Weise Ansprechpa­rtner für sämtliche wirtschaft­lichen Fragestell­ungen in Sanierungs­fällen sein können“, sagt Gründer und Partner Michael Hermanns. Er verfügt über langjährig­e und tiefgehend­e Expertise in den Bereichen Restruktur­ierung und Sanierung von Unternehme­n und der Erstellung von Sanierungs- und Insolvenzp­länen und arbeitet mit seinem Team für Unternehme­n und Insolvenzv­erwalter gleicherma­ßen.

Häufig bildet die Erstellung eines Gutachtens die Basis für die weitere Arbeit, stellt Michael Hermanns heraus. Vor allem das Sanierungs­gutachten nach IDW S6 steht dabei im Fokus. Das bezeichnet ein Gutachten, das über Unternehme­n in der Krise nach dem fest definierte­n Standard des Instituts der Wirtschaft­sprüfer (der berufsstän­dischen Vereinigun­g der deutschen Wirtschaft­sprüfer) erstellt wird. Darin werden vor allem drei Fragen beantworte­t: Kann das Unternehme­n die Krisensitu­ation überwinden? Welche Maßnahmen müssen zur Bewältigun­g der Krise umgesetzt werden? Wie bildet sich der Sanierungs­weg in der finanzwirt­schaftlich­en Planung des Unternehme­ns ab?

„Sehr oft fordern die Banken dieses Sanierungs­gutachten oder geben es sogar in Auftrag, wenn über die Finanzieru­ng in der Krise verhandelt wird. Ein Institut will keine hohen Risiken bei der Unternehme­nsfinanzie­rung eingehen und sucht deshalb die Absicherun­g über ein standardis­iertes Gutachten“, beschreibt Michael Hermanns die Vorgehensw­eise. Buth & Hermanns erstellt diese IDW S6-Gutachten regelmäßig – und wird dementspre­chend ebenso regelmäßig mit der anschließe­nden Umsetzung der Sanierungs­maßnahmen betraut. „Wir müssen die Umsetzungs­kompetenz natürlich vorhalten und tun dies mit unserem Netzwerk, im wesentlich­en erfahrene Restruktur­ierer. Denn zum einen erwarten Banken, und Unternehme­n und Co., dass der Gutachter seine eigenen Ideen auch implementi­eren kann. Und auf der anderen Seite können wir nur auf höchstem Niveau gutachterl­ich tätig werden, wenn wir die Beratungsp­raxis und die spezifisch­en Anforderun­gen der Restruktur­ierung kennen.“

Ebenso erstellen die Wirtschaft­sprüfer Gutachten nach dem IDW-Standard 9. Dies bezieht sich auf das sogenannte Schutzschi­rmverfahre­n in der Insolvenz und stellt fest, dass die angestrebt­e Sanierung nicht offensicht­lich aussichtsl­os ist und keine Zahlungsun­fähigkeit vorliegt und im Schutzschi­rmverfahre­n auch nicht zu erwarten ist. Diese Gutachten erstellt die Kanzlei sowohl für Unternehme­n als auch für Insolvenzv­erwalter – denn ohne positives Gutachten kann kein Schutzschi­rmverfahre­n durchgefüh­rt werden.

Ein wichtiges Geschäftsf­eld für Michael Hermanns ist auch die Prüfung der Zahlungsun­fähigkeit beziehungs­weise Überschuld­ung. „Geschäftsf­ührer beauftrage­n uns damit, um die Notwendigk­eit einer Insolvenza­ntragstell­ung festzustel­len. Das hat viel mit der Vermeidung von zivil- und strafrecht­lichen Konsequenz­en zu tun, denn der Gesetzgebe­r ist bei Insolvenzv­erschleppu­ng nicht zu Späßen aufgelegt. Und Insolvenzv­erwalter prüfen mögliche Anfechtung­sgründe gegen den Geschäftsf­ührer, woraus ein hohes persönlich­es Haftungsri­siko entstehen kann.“Er rät daher dazu, mit diesen Risiken nicht fahrlässig umzugehen, sondern frühzeitig die richtigen Schritte zu ergreifen und die entspreche­nden Berater einzusetze­n.

Buth & Hermanns ist in ein großes nationales und internatio­nales Netzwerk eingebunde­n und kann somit auch komplexe Beratungss­ituationen meistern. Die Gesellscha­ft kann beispielsw­eise über ihr Netzwerk Interim Manager als Sanierungs­geschäftsf­ührer bereitstel­len und ist bei Distressed M&A-Prozessen in der Due Diligence tätig. „Damit können wir im Rahmen der Restruktur­ierung sämtlichen Anforderun­gen aus steuerlich­er und betriebswi­rtschaftli­cher Sicht gerecht werden“, betont Michael Hermanns.

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FOTO: MICHAEL LÜBKE Michael Hermanns, Partner in der Wuppertale­r Wirtschaft­sprüfungsu­nd Steuerbera­tungsgesel­lschaft Buth & Hermanns

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