„Wir sind in einer Nische tätig“
Die Wuppertaler Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Buth & Hermanns übernimmt aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht viele Tätigkeiten im Rahmen von Restrukturierungsvorhaben. Die Gesellschaft berät Unternehmer und Insolvenzv
Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, spielt oftmals vor allem der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Kurzfristige Entscheidungen zum weiteren Vorgehen müssen getroffen und die Liquidität sichergestellt werden, und ebenso muss an der langfristigen Ausrichtung des Unternehmens gearbeitet werden, um dauerhaft wieder wirtschaftlichen Erfolg zu ermöglichen. Dafür brauchen Unternehmen versierte Berater, die sie bei den wesentlichen Prozessschritten begleiten und spezifische Expertise einbringen – immer vor dem Hintergrund, eine Krise zu lösen.
Als Partner des Mittelstandes und auch von Konzernen hat sich die Wuppertaler Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft Buth & Hermanns seit vielen Jahren positioniert. „Wir sind in einer Nische tätig, indem wir die Arbeit des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters mit der betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmensberatung verbinden und auf diese Weise Ansprechpartner für sämtliche wirtschaftlichen Fragestellungen in Sanierungsfällen sein können“, sagt Gründer und Partner Michael Hermanns. Er verfügt über langjährige und tiefgehende Expertise in den Bereichen Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen und der Erstellung von Sanierungs- und Insolvenzplänen und arbeitet mit seinem Team für Unternehmen und Insolvenzverwalter gleichermaßen.
Häufig bildet die Erstellung eines Gutachtens die Basis für die weitere Arbeit, stellt Michael Hermanns heraus. Vor allem das Sanierungsgutachten nach IDW S6 steht dabei im Fokus. Das bezeichnet ein Gutachten, das über Unternehmen in der Krise nach dem fest definierten Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (der berufsständischen Vereinigung der deutschen Wirtschaftsprüfer) erstellt wird. Darin werden vor allem drei Fragen beantwortet: Kann das Unternehmen die Krisensituation überwinden? Welche Maßnahmen müssen zur Bewältigung der Krise umgesetzt werden? Wie bildet sich der Sanierungsweg in der finanzwirtschaftlichen Planung des Unternehmens ab?
„Sehr oft fordern die Banken dieses Sanierungsgutachten oder geben es sogar in Auftrag, wenn über die Finanzierung in der Krise verhandelt wird. Ein Institut will keine hohen Risiken bei der Unternehmensfinanzierung eingehen und sucht deshalb die Absicherung über ein standardisiertes Gutachten“, beschreibt Michael Hermanns die Vorgehensweise. Buth & Hermanns erstellt diese IDW S6-Gutachten regelmäßig – und wird dementsprechend ebenso regelmäßig mit der anschließenden Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen betraut. „Wir müssen die Umsetzungskompetenz natürlich vorhalten und tun dies mit unserem Netzwerk, im wesentlichen erfahrene Restrukturierer. Denn zum einen erwarten Banken, und Unternehmen und Co., dass der Gutachter seine eigenen Ideen auch implementieren kann. Und auf der anderen Seite können wir nur auf höchstem Niveau gutachterlich tätig werden, wenn wir die Beratungspraxis und die spezifischen Anforderungen der Restrukturierung kennen.“
Ebenso erstellen die Wirtschaftsprüfer Gutachten nach dem IDW-Standard 9. Dies bezieht sich auf das sogenannte Schutzschirmverfahren in der Insolvenz und stellt fest, dass die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und im Schutzschirmverfahren auch nicht zu erwarten ist. Diese Gutachten erstellt die Kanzlei sowohl für Unternehmen als auch für Insolvenzverwalter – denn ohne positives Gutachten kann kein Schutzschirmverfahren durchgeführt werden.
Ein wichtiges Geschäftsfeld für Michael Hermanns ist auch die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung. „Geschäftsführer beauftragen uns damit, um die Notwendigkeit einer Insolvenzantragstellung festzustellen. Das hat viel mit der Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen zu tun, denn der Gesetzgeber ist bei Insolvenzverschleppung nicht zu Späßen aufgelegt. Und Insolvenzverwalter prüfen mögliche Anfechtungsgründe gegen den Geschäftsführer, woraus ein hohes persönliches Haftungsrisiko entstehen kann.“Er rät daher dazu, mit diesen Risiken nicht fahrlässig umzugehen, sondern frühzeitig die richtigen Schritte zu ergreifen und die entsprechenden Berater einzusetzen.
Buth & Hermanns ist in ein großes nationales und internationales Netzwerk eingebunden und kann somit auch komplexe Beratungssituationen meistern. Die Gesellschaft kann beispielsweise über ihr Netzwerk Interim Manager als Sanierungsgeschäftsführer bereitstellen und ist bei Distressed M&A-Prozessen in der Due Diligence tätig. „Damit können wir im Rahmen der Restrukturierung sämtlichen Anforderungen aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht gerecht werden“, betont Michael Hermanns.