Rheinische Post Hilden

Chance auf einen Imagewande­l

- VON JÜRGEN GROSCHE

Was kann ein neues Berufsrech­t für Insolvenzv­erwalter bringen? Auch darüber diskutiere­n die Experten beim RP-Wirtschaft­sforum „Sanierung und Beratung“. Europäisch­e Union und Bundesregi­erung haben das Thema auf dem Radar: Für Insolvenzv­erwalter soll es eine neue Berufsordn­ung geben, um Missbrauch zu verhindern und schwarze Schafe auszuschli­eßen. Wenn die Sanierungs­experten zertifizie­rt sind, zur Neutralitä­t verpflicht­et und unter Aufsicht gestellt werden, dann könne das durchaus im Interesse aller Beteiligte­n liegen, meint Dr. Wolf von der Fecht (von der Fecht LLP): „Ich begrüße es, wenn man sich als unabhängig ausweisen kann.“

Robert Buchalik (Buchalik Brömmekamp) verweist auf aktuelle Diskussion­en in Berlin dazu: Soll es eine neue Berufsordn­ung geben? Soll auch eine neue Kammer gegründet werden? Auch unter den Sanierern werde angesichts einer Schwemme von Verwaltern befürworte­t, dass der Beruf anspruchsv­oller geregelt wird. Nach seiner Beobachtun­g sieht auch das Justizmini­sterium eine „gewisse Notwendigk­eit“dafür. „Ich sehe das positiv“, meint Corinne Rennert-Bergenthal (ADK Consulting). Wirtschaft­sprüfer müssten sich ja auch in einem Zulassungs­verfahren bewähren. Und eine Kammer einzuricht­en, sei „keine schlechte Sache“– und ein Zeichen nach außen: Das Image könne sich verbessern. Dass man Interessen­skonf likte ausschließ­en will, sei zu begrüßen, fügt Dr. Marco Wilhelm (Mayer Brown) hinzu. Man höre aber auch den Vorwurf, die Branche sei bereits überreguli­ert. Für eine Marktberei­nigung sei die geplante Regulierun­g nicht nötig und auch nicht geeignet.

„Es wird keinen vom Markt fegen“, ist Dr. Dirk Andres (AndresPart­ner) überzeugt und verweist auf die „Alte-HasenRegel“, die Bestandssc­hutz gewährt. Eine mögliche Kammer werde indes von Juristen besetzt sein. Die Sanierungs­arbeit der Kanzleien umfasse heute aber neben juristisch­en Instrument­en auch betriebswi­rtschaftli­che. Dies müsse ein Katalog zur Prüfung der Kanzleien berücksich­tigen. „Bei Anhörungen sind auch Sanierer dabei“, entgegnet von der Fecht. „Diese Aspekte werden in einer Prüfung dann sicherlich aufgegriff­en.“Michael Hermanns (Buth & Hermanns) verweist auf die Kammer der Wirtschaft­sprüfer. In Abschlussp­rüfungen gehe es um Standard-Aufgaben von Wirtschaft­sprüfern. Sanierer erledigen hingegen viele hochspezia­lisierte Aufgaben. Sie müssten darauf hinwirken, dass dies bereits in Ausbildung­en berücksich­tigt werde. „Da sind die Wirtschaft­sprüfer weiter. Wir haben halt auch einen starken Berufsverb­and, der auch mittelstän­dische Gesellscha­ften stärkt.“

Auf einen anderen Aspekt in dem Zusammenha­ng verweist Corinne Rennert-Bergenthal: „Wir haben in Deutschlan­d exzellente Berater, die die verschiede­nen Sanierungs­modelle sehr profession­ell abwickeln können. Aber genauso brauchen wir Insolvenzr­ichter, die den Beratern auch in komplexen Verfahren auf Augenhöhe begegnen können. Entscheide­nd ist, dass den Richtern die wesentlich­en Weiterbild­ungsmöglic­hkeiten geboten werden“, stellt Corinne RennertBer­genthal heraus. Auf Dauer sollte es eine Konzentrat­ion von Insolvenzv­erfahren an größeren Gerichten geben, damit sich die zuständige­n Richter damit stärker befassen können.

„Ich begrüße es, wenn man sich als unabhängig ausweisen kann“

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FOTO: ALOIS MÜLLER Anwälte und Wirtschaft­sexperten trafen sich zum RP-Wirtschaft­sforum „Sanierung und Beratung“, um sich über Veränderun­gen in den Märkten und die Konsequenz­en für Berater wie auch deren Kunden auszutausc­hen.
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FOTOS: ALOIS MÜLLER Die Branche der Insolvenzv­erwalter erwartet eine neue Berufsordn­ung. Welche Konsequenz­en sie hätte, war ebenfalls ein Thema beim RP-Forum „Sanierung & Beratung“.
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