Chance auf einen Imagewandel
Was kann ein neues Berufsrecht für Insolvenzverwalter bringen? Auch darüber diskutieren die Experten beim RP-Wirtschaftsforum „Sanierung und Beratung“. Europäische Union und Bundesregierung haben das Thema auf dem Radar: Für Insolvenzverwalter soll es eine neue Berufsordnung geben, um Missbrauch zu verhindern und schwarze Schafe auszuschließen. Wenn die Sanierungsexperten zertifiziert sind, zur Neutralität verpflichtet und unter Aufsicht gestellt werden, dann könne das durchaus im Interesse aller Beteiligten liegen, meint Dr. Wolf von der Fecht (von der Fecht LLP): „Ich begrüße es, wenn man sich als unabhängig ausweisen kann.“
Robert Buchalik (Buchalik Brömmekamp) verweist auf aktuelle Diskussionen in Berlin dazu: Soll es eine neue Berufsordnung geben? Soll auch eine neue Kammer gegründet werden? Auch unter den Sanierern werde angesichts einer Schwemme von Verwaltern befürwortet, dass der Beruf anspruchsvoller geregelt wird. Nach seiner Beobachtung sieht auch das Justizministerium eine „gewisse Notwendigkeit“dafür. „Ich sehe das positiv“, meint Corinne Rennert-Bergenthal (ADK Consulting). Wirtschaftsprüfer müssten sich ja auch in einem Zulassungsverfahren bewähren. Und eine Kammer einzurichten, sei „keine schlechte Sache“– und ein Zeichen nach außen: Das Image könne sich verbessern. Dass man Interessenskonf likte ausschließen will, sei zu begrüßen, fügt Dr. Marco Wilhelm (Mayer Brown) hinzu. Man höre aber auch den Vorwurf, die Branche sei bereits überreguliert. Für eine Marktbereinigung sei die geplante Regulierung nicht nötig und auch nicht geeignet.
„Es wird keinen vom Markt fegen“, ist Dr. Dirk Andres (AndresPartner) überzeugt und verweist auf die „Alte-HasenRegel“, die Bestandsschutz gewährt. Eine mögliche Kammer werde indes von Juristen besetzt sein. Die Sanierungsarbeit der Kanzleien umfasse heute aber neben juristischen Instrumenten auch betriebswirtschaftliche. Dies müsse ein Katalog zur Prüfung der Kanzleien berücksichtigen. „Bei Anhörungen sind auch Sanierer dabei“, entgegnet von der Fecht. „Diese Aspekte werden in einer Prüfung dann sicherlich aufgegriffen.“Michael Hermanns (Buth & Hermanns) verweist auf die Kammer der Wirtschaftsprüfer. In Abschlussprüfungen gehe es um Standard-Aufgaben von Wirtschaftsprüfern. Sanierer erledigen hingegen viele hochspezialisierte Aufgaben. Sie müssten darauf hinwirken, dass dies bereits in Ausbildungen berücksichtigt werde. „Da sind die Wirtschaftsprüfer weiter. Wir haben halt auch einen starken Berufsverband, der auch mittelständische Gesellschaften stärkt.“
Auf einen anderen Aspekt in dem Zusammenhang verweist Corinne Rennert-Bergenthal: „Wir haben in Deutschland exzellente Berater, die die verschiedenen Sanierungsmodelle sehr professionell abwickeln können. Aber genauso brauchen wir Insolvenzrichter, die den Beratern auch in komplexen Verfahren auf Augenhöhe begegnen können. Entscheidend ist, dass den Richtern die wesentlichen Weiterbildungsmöglichkeiten geboten werden“, stellt Corinne RennertBergenthal heraus. Auf Dauer sollte es eine Konzentration von Insolvenzverfahren an größeren Gerichten geben, damit sich die zuständigen Richter damit stärker befassen können.
„Ich begrüße es, wenn man sich als unabhängig ausweisen kann“