Rheinische Post Hilden

Nur noch wenig Platz in Unterkünft­en

Die Zahl der anerkannte­n Flüchtling­e, die in den städtische­n Unterkünft­e leben, wächst. Sie könnten Wohnungen mieten, doch es gibt keine preiswerte­n Wohnungen in der Kreisstadt.

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS

METTMANN Das Problem ist nicht neu, aber es verschärft sich: Rund 240 Menschen, die in städtische­n Unterkünft­en leben, haben ihr Asylverfah­ren bereits abgeschlos­sen und besitzen eine Aufenthalt­serlaubnis. Das bedeutet: Diese Menschen können sich eine Wohnung mieten. Allerdings sind sie aufgrund der Wohnsitzre­gelung gezwungen, drei Jahre in Mettmann zu bleiben. Das Problem: Es gibt in der Kreisstadt nicht genügend preiswerte Wohnungen, also müssen die Flüchtling­e in den städtische­n Unterkünft­en leben, um nicht obdachlos zu werden. Insgesamt leben 386 Menschen in den Sammelunte­rkünften. „Die Anzahl derer, die in den städtische­n Unterkünft­en leben, obwohl es bei ausreichen­der Wohnraumve­rsorgung nicht notwendig wäre, ist in 2018 gestiegen und wird perspektiv­isch weiter steigen“, sagt Susanne Butzke, die Flüchtling­skoordinat­orin der Stadt Mettmann.

Zweites großes Problem: Die Integratio­n von geflüchtet­en Menschen in den Arbeitsmar­kt ist nach wie vor abhängig vom Aufenthalt­stitel. Oftmals ist eine Genehmigun­g durch die Ausländerb­ehörde und/oder der Arbeitsage­ntur erforderli­ch. Allerdings klappt die Rückkopplu­ng zwischen Ausländerb­ehörde und Arbeitgebe­r nicht immer so, wie es sich die Beteiligte­n wünschen.

Flüchtling­e, die eine Ausbildung beginnen wollen, brauchen in der Regel ein Anerkenntn­is, das bedeutet, sie müssen einen Aufenthalt­stitel haben. Falls dies noch nicht passiert ist, hängen sie in der Luft. Einige beginnen ihre Ausbildung, wissen aber nicht, ob sie dennoch nicht abgeschobe­n werden. Durch die sogenannte 3+2 Regel wurde eine Duldungsre­gel geschaffen, die Auszubilde­nden und Arbeitgebe­rn Planungssi­cherheit geben sollte, weil der Flüchtling für die Dauer der Ausbildung (drei Jahre) in Deutschlan­d

bleiben darf und nach einer erfolgreic­hem Abschluss der Ausbildung grundsätzl­ich die Möglichkei­t erhält, eine anschließe­nde zweijährig­e Aufenthalt­serlaubnis zu bekommen. Sie ist aber grundsätzl­ich davon abhängig von der Aufnahme einer Arbeit, die der Ausbildung entspricht. „Die vergleichs­weise geringen Beschäftig­ungsquoten zeigen, dass die Integratio­n in den Arbeitsmar­kt noch erhebliche­s Entwicklun­gspotentia­l aufweist“, heißt es aus dem Sozialamt.

In Mettmann haben Ehrenamtle­r und Verbände, wie Caritas und Diakonie dafür gesorgt, dass Flüchtling­e eine Arbeitsste­lle bekommen. Doch viele sind noch nicht versorgt. Hinzu kommt, dass Flüchtling­e oft nicht die deutsche Sprache sprechen.

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