Skandal in Bottrop: Apotheken werden strenger überwacht
DÜSSELDORF (epd) Apotheken in Nordrhein-Westfalen werden künftig stärker überwacht. Damit würden Konsequenzen aus dem Bottroper Apothekerskandal gezogen, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch. Unter anderem sind unangemeldete Personal- und Medikamentenkontrollen sowie regelmäßige vollständige Apothekenrevisionen vorgesehen. Das Konzept werde in Kürze für die Kreise und kreisfreien Städte, die für die Apothekenüberwachung zuständig sind, verbindlich in Kraft gesetzt.
Hintergrund ist der Fall eines Apothekers aus Bottrop, der rund fünf Jahre lang zahlreichen Patienten minderwertige oder unwirksame Krebsmedikamente verkauft haben soll. Laumann stellte das Konzept am Mittwoch bei einem Treffen mit Betroffenen vor, bei dem er auch eine Studie über die Auswirkungen des Skandals ankündigte.
Künftig wird nach Ministeriumsangaben einmal pro Jahr in allen Apotheken unangemeldet überprüft, ob ausreichend pharmazeutisches Fachpersonal anwesend ist. Die Apothekerkammer entwickle zudem ein Konzept zur Überprüfung von Warenein- und -ausgängen, hieß es. In Schwerpunktapotheken, die etwa Krebsmedikamente herstellen, werden zudem mindestens einmal jährlich unangemeldet Proben amtlich untersucht. Alle drei Jahre soll es angemeldete vollständige Apothekenrevisionen geben. In den Schwerpunktapotheken finden die Vollrevisionen alle zwei Jahre und unangemeldet statt.
Die gesundheitlichen Auswirkungen der Abgabe der mutmaßlich gepanschten Krebsmedikamente sollen zudem in einer Vergleichsstudie untersucht werden, wie Laumann ankündigte. Dabei werde untersucht, ob die Krankheitsverläufe von Patienten, die die Medikamente der Bottroper Apotheke erhalten haben, anders aussehen als bei Patienten, die mit ordnungsgemäß hergestellten Krebsmedikamenten behandelt wurden. Mit Ergebnissen sei nicht vor Ende 2019 zu rechnen, erklärte das Ministerium.
Der Bottroper Apotheker war im Juli vom Landgericht Essen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil haben sowohl Anklage als auch Verteidigung Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.