Neuer Mietspiegel zeigt: Wohnen ist teuer
Aufgrund der enorm gestiegenen Baukosten der vergangenen Jahre liegt der Spitzenwert bei knapp 11,50 Euro netto.
KREIS METTMANN Der neue Mietspiegel für den Amtsgerichtsbezirk Mettmann ist da. Darauf weist jetzt Meike Opitz, Geschäftsführerin des Vereins Haus & Grund Niederberg, hin. Der Mietspiegel führt Werte für die Städte Mettmann, Erkrath, Wülfrath und Haan auf. Eine Überarbeitung war dringend nötig, da der letzte Mietspiegel aus dem Jahr 2015 ist. „Seither sind die Mieten nach oben gegangen“, berichtet Meike Opitz. Neu an dem aktuellen Mietspiegel ist zudem, dass er jetzt auch die Werte von Neubauten ab 2014 berücksichtigt.
In den vier Städten, die der Mietspiegel abbildet, steigen die Mieten, „aber je nach Baualtersklasse unterschiedlich stark“, sagt Opitz. Aufgrund der enorm gestiegenen Baukosten der vergangenen Jahre – die gesetzlichen Anforderungen seien aufgrund der Energieeinsparverordnung sehr hoch – liege der Spitzenwert bei knapp 11,50 Euro netto (ohne Betriebskosten) pro Quadratmeter Neubau in bester Lage.
Viele Eigentümer haben bereits auf den Mietspiegel gewartet, da er die Grundlage zur Errechnung der so genannten „ortsüblichen Vergleichsmiete“ist. Sozialer Wohnraum ist hiervon ausgenommen. Das Werk ist der einzige anerkannte Mietspiegel für Wohnraum in der Region. Er stellt eine Orientierungshilfe dar, denn „nicht alle Einzelheiten des jeweiligen Objektes können aufgeführt werden“, führt Opitz weiter aus.
Der Mietspiegel spielt aber auch im Rahmen der Mietpreisbremse eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang ist das Werk in Mettmann, Haan und Wülfrath bei der Neuvermietung nur ein Mittel der Orientierung. Der Preis bestimmt sich auf diesen Märkten letztlich nach Angebot und Nachfrage. In Erkrath aber besagt die Mietpreisbremse, dass der Preis für eine Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über den Mietspiegel liegen darf. „Allerdings gibt es auch umfangreiche Ausnahmen hiervon“, weiß Opitz.
Bei einer Mieterhöhung, also bei einem bereits laufenden Mietverhältnis, darf in Mettmann und Wülfrath innerhalb von drei Jahren die Miete lediglich um 20 Prozent erhöht werden (soweit der Mietspiegel
die Höhe bekundet). In Haan und Erkrath liegt diese sogenannte Kappungsgrenze bei 15 Prozent. „Die Regeln zur Mietpreisbremse werden sich allerdings zu Beginn des neuen Jahres ändern“, betont Opitz.
Der Mietspiegel ist außerdem ein wichtiges Befriedungsinstrument im Mietverhältnis, da er sowohl vom Verein Haus & Grund, also den Eigentümern, als auch den Mietervereinigungen erhoben wurde, also den Vereinen, die die Interessen der Mieter vertreten.
Der Mietspiegel ist am 12. Oktober in Kraft getreten. Er wurde vom Eigentümerverein Haus & Grund Niederberg in Zusammenarbeit mit dem Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land, dem Mieterverein Düsseldorf sowie Haus & Grund Düsseldorf erhoben und verfasst.
Weitere Informationen zum Verein und dem neuen Mietspiegel gibt es auch im Internet unter www.hausundgrund-niederberg.de