Rheinische Post Hilden

Trotz Ärger: Verkauf fürs Festzelt startet

Das CCH wirbt bereits fleißig für den Absatz der Tickets, obwohl die rechtliche Situation mit dem gekündigte­n Zeltbetrei­ber noch nicht geklärt ist.

- VON PETER CLEMENT

HILDEN Die gute Nachricht vorweg: Wie auch immer der juristisch­e Streit zwischen dem neuen Präsidium des Carnevals-Comitee Hilden (CCH) und dem gekündigte­n Zeltbetrei­ber Markus Herweg weitergehe­n mag – Karneval wird in der Itterstadt auf jeden Fall gefeiert.

„Wir zählen die wenigen Stunden, bis uns der Bazillus Karneval wieder erwischt“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des CCH. In der Hildener Innenstadt, vor der Sparkasse beginnt das Hoppeditz Erwachen am 11.11. ab 10 Uhr. Alle Hildener Gesellscha­ften werden dort vertreten sein, alle Hildener Garden treten auf und als besonderes Bonbon wird die Auslosung der Hoppedine-Aktie stattfinde­n, heißt es.

„Unsere Hoppedine wartet bereits ganz ungeduldig auf Ihren Auftritt“; weiß CCH-Pressewart­in Isa Schwan. „Sie wird wie immer Geschichte­n und Ereignisse aus dem so bunten und vielfältig­en politische­n, gesellscha­ftlichen Leben berichten. Sie wird aber uns Karnevalis­ten sicher auch nicht verschonen.“

Auf diesen Vortrag darf man sich zweifellos uneingesch­ränkt freuen. Wie es auf Dauer um die Freude bei einem anderen Punkt in der Pressemitt­eilung aussieht, bleibt abzuwarten. Da heißt es nämlich weiter: „Als weiteres Bonbon werden an diesem Tag ab 10.11 Uhr die Eintrittsk­arten für das Karnevalsz­elt verkauft.“An extra eingericht­eten Verkaufsst­ellen könnten Karten für folgende Veranstalt­ungen erworben werden: Prinzenkür­ung 17. November., Altweiberp­arty, 28. Februar, Seeräuberb­all, 2. März, Afterzochp­arty, 4. März.

Der bisherige Zeltbetrei­ber Markus Herweg, dessen laufender Vertrag vom neuen CCH-Vorstand gekündigt worden war, kündigte daraufhin an, „mit allen rechtliche­n Mitteln“dagegen vorgehen zu wollen, dass ihm weiterer wirtschaft­licher Schaden entsteht – sei es nun aus dem Kartenvorv­erkauf oder anderen Details.

Herweg beteuert, bis ins Detail belegen zu können, dass die Kündigung nicht rechtens sei. Er will auf Schadeners­atz klagen. „Mein Vertrag wäre noch vier Jahre gültig gewesen“, betont der langjährig­e Zeltbetrei­ber, der in Hilden auch ebenso wie andere Mitglieder seiner Familie diverse karnevalis­tische Ämter bekleidet hat – darunter auch das des Prinzen Karneval.

Der neue CCH-Chef Daniel Pitschke erklärte zu diesem Thema, er werde Anfragen unserer Redaktion nur noch schriftlic­h beantworte­n. Eine Antwort auf die entspreche­nde schriftlic­h gestellte Frage stand gestern Abend bis kurz vor Redaktions­schluss allerdings noch aus.

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