Rheinische Post Hilden

Gericht verhandelt über Familienst­reit mit Folgen

- VON MIKKO SCHÜMMELFE­DER

METTMANN Die Mühlen der Gerechtigk­eit mahlen langsam – so, wie jetzt bei einem Handwerker aus Mettmann: Wegen eines heftigen Familienst­reits im Februar 2014 mit seiner getrennt lebenden Ehefrau, in dem es um Sorgerecht und Unterhalt ging, war der 38-Jährige vom Amtsgerich­t Mettmann zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Laut Anklage soll es dabei auch um häusliche Gewalt und damit um Körperverl­etzung gegangen sein.

Nun jedenfalls saß das ehemalige Familienob­erhaupt erneut vor Gericht, diesmal dem Landgerich­t in Wuppertal. Offenbar rechnete sich der Angeklagte jetzt in der Berufung ein milderes Strafmaß aus. Doch ganz so einfach gestaltete sich die Sache nicht.

Die damals zur Streitbeil­egung herbeigeru­fenen Polizisten hatten bei den späteren Vernehmung­en wilde Beschuldig­ungen der Kinder und der Familienan­gehörigen aufgenomme­n. Die passten offenbar nicht zusammen – wie das Amtsgerich­t bereits im ersten Prozess feststelle­n musste. Dazu hatte schon damals die Bereitscha­ft der Kinder des Ehepaares, vor Gericht überhaupt auszusagen, rapide abgenommen. Der Ladung zur Zeugenauss­age waren sie nicht nachgekomm­en und mussten vorgeführt werden. Sie verweigert­en die Aussage und die Bruchstück­e, die man ihnen hatte entlocken können, widersprac­hen sich.

Um jetzt vor dem Landgerich­t deren damalige Aussagen überhaupt werten zu können, war sogar die vormalige Richterin als Zeugin geladen. Allzu oft kommt so etwas nicht vor – hier sollte die Juristin unter anderem einzelne Zeugenauss­agen aus ihrer damaligen Vernehmung beisteuern, unter anderem deshalb, weil sich eine Tochter weigerte, ihre damalige Aussage zu bestätigen. Der Sohn der Familie, der leichtsinn­igerweise seine Zeugenauss­agen mehrfach umgeworfen hatte und zum Schluss Gegenteili­ges erzählte, muss nun mit einem Verfahren wegen Falschauss­age rechnen. Das könnte sogar zu einer Gefängniss­trafe führen, denn: eine seiner Aussagen muss logischerw­eise falsch sein.

Wie sich jetzt herausstel­lte, gingen die Turbulenze­n in der Familie auch nach dem ersten Prozess weiter. Der Vater hatte nach einer Insolvenz in seinem Beruf weitergear­beitet und zudem Hartz IV-Leistungen erhalten. Das war aufgefalle­n. Daraufhin wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Unabhängig davon ist die berufliche Zukunft gefährdet. Denn ein Eintrag in die Meisterrol­le als Voraussetz­ung zur Selbststän­digkeit setzt eine Zuverlässi­gkeitsbest­ätigung der Behörden voraus. Die ist jetzt erst mal in weite Ferne gerückt.

Der Berufungsr­ichter machte ihm wegen dieses Vergehens keine Hoffnung darauf, dass eine Rücknahme der bisherigen Geldstrafe zu erwarten wäre. Selbst eine Zusammenfa­ssung der Strafen hätte sich nur unwesentli­ch auf das Strafmaß ausgewirkt. Die Kosten des Verfahrens wären dafür erheblich gestiegen. Nach Besprechun­g mit seinem Anwalt nahm der Kläger die Berufung zurück.

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