Gericht verhandelt über Familienstreit mit Folgen
METTMANN Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam – so, wie jetzt bei einem Handwerker aus Mettmann: Wegen eines heftigen Familienstreits im Februar 2014 mit seiner getrennt lebenden Ehefrau, in dem es um Sorgerecht und Unterhalt ging, war der 38-Jährige vom Amtsgericht Mettmann zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Laut Anklage soll es dabei auch um häusliche Gewalt und damit um Körperverletzung gegangen sein.
Nun jedenfalls saß das ehemalige Familienoberhaupt erneut vor Gericht, diesmal dem Landgericht in Wuppertal. Offenbar rechnete sich der Angeklagte jetzt in der Berufung ein milderes Strafmaß aus. Doch ganz so einfach gestaltete sich die Sache nicht.
Die damals zur Streitbeilegung herbeigerufenen Polizisten hatten bei den späteren Vernehmungen wilde Beschuldigungen der Kinder und der Familienangehörigen aufgenommen. Die passten offenbar nicht zusammen – wie das Amtsgericht bereits im ersten Prozess feststellen musste. Dazu hatte schon damals die Bereitschaft der Kinder des Ehepaares, vor Gericht überhaupt auszusagen, rapide abgenommen. Der Ladung zur Zeugenaussage waren sie nicht nachgekommen und mussten vorgeführt werden. Sie verweigerten die Aussage und die Bruchstücke, die man ihnen hatte entlocken können, widersprachen sich.
Um jetzt vor dem Landgericht deren damalige Aussagen überhaupt werten zu können, war sogar die vormalige Richterin als Zeugin geladen. Allzu oft kommt so etwas nicht vor – hier sollte die Juristin unter anderem einzelne Zeugenaussagen aus ihrer damaligen Vernehmung beisteuern, unter anderem deshalb, weil sich eine Tochter weigerte, ihre damalige Aussage zu bestätigen. Der Sohn der Familie, der leichtsinnigerweise seine Zeugenaussagen mehrfach umgeworfen hatte und zum Schluss Gegenteiliges erzählte, muss nun mit einem Verfahren wegen Falschaussage rechnen. Das könnte sogar zu einer Gefängnisstrafe führen, denn: eine seiner Aussagen muss logischerweise falsch sein.
Wie sich jetzt herausstellte, gingen die Turbulenzen in der Familie auch nach dem ersten Prozess weiter. Der Vater hatte nach einer Insolvenz in seinem Beruf weitergearbeitet und zudem Hartz IV-Leistungen erhalten. Das war aufgefallen. Daraufhin wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Unabhängig davon ist die berufliche Zukunft gefährdet. Denn ein Eintrag in die Meisterrolle als Voraussetzung zur Selbstständigkeit setzt eine Zuverlässigkeitsbestätigung der Behörden voraus. Die ist jetzt erst mal in weite Ferne gerückt.
Der Berufungsrichter machte ihm wegen dieses Vergehens keine Hoffnung darauf, dass eine Rücknahme der bisherigen Geldstrafe zu erwarten wäre. Selbst eine Zusammenfassung der Strafen hätte sich nur unwesentlich auf das Strafmaß ausgewirkt. Die Kosten des Verfahrens wären dafür erheblich gestiegen. Nach Besprechung mit seinem Anwalt nahm der Kläger die Berufung zurück.