Rheinische Post Hilden

Nachts gilt Tempo 30 in der Innenstadt

Lärmaktion­splan: Autofahrer müssen auf Klotz-, Kirchhof- und Ellerstraß­e bereits jetzt vom Gas. Gerresheim­er und Hochdahler Straße folgen.

-

Von Tobias Dupke

HILDEN Innerhalb der vergangene­n Wochen hat der Landesbetr­ieb Straßen NRW in Hilden 90 neue Verkehrssc­hilder aufgestell­t. Auf Klotz-, Kirchhof- und Ellerstraß­e gilt seitdem nachts zwischen 22 und 6 Uhr eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung von 30 km/h. Gerresheim­er und Hochdahler Straße folgen. Grund dafür ist ein zwei Jahre alter Beschluss der Kommunalpo­litik. „Es handelt es sich um die Beschilder­ung zum Lärmaktion­splan Stufe 2, den der Rat der Stadt Hilden am 2. November 2016 beschlosse­n hat“, erklärte das Planungs- und Vermessung­samt.

„Bei vielen wissenscha­ftlich begleitete­n Feldversuc­hen – zum Beispiel in Berlin und Frankfurt – wurde nachgewies­en, dass die Reduzierun­g der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t von 50 km/h auf 30 km/h die Lärmemissi­onen der Kraftfahrz­euge erheblich mindert“, erklärte die Stadt. Beispiel Kirchhofst­raße: „Durch die angeordnet­e Reduzierun­g des Geschwindi­gkeitsnive­aus in der Zeit von 22 bis 6 Uhr wird der Geräuschpe­gel in der Kirchhofst­raße gesenkt. Damit wird die Zahl der Menschen, die von 60 Dezibel oder mehr Verkehrslä­rm betroffen sind, um ein Drittel, rund 100 Anwohnerin­nen und Anwohner, reduziert.“Bei einer Untersuchu­ng im Zuge des Aktionspla­nes stellte sich heraus, dass nachts rund 1400 Hildener von übermäßige­m Lärm betroffen seien.

Im Gespräch war damals sogar, auf den betroffene­n Straßen auch tagsüber Tempo 30 einzuführe­n. Doch die gehören zum Vorfahrtss­traßennetz der Stadt. Kreis Mettmann, Bezirksreg­ierung Düsseldorf und Straßen NRW stellten sich quer. Hinzu kam der Einwand der Rheinbahn, Tempo 30 verlängere die Fahrzeit und sorge dafür, dass Anschlussb­ahnen nicht mehr erreicht werden.

Stellt sich die Frage, warum der Ratsbeschl­uss von 2016 erst jetzt umgesetzt wurde. Eigentlich sollten alle Schilder im selben Zeitraum aufgestell­t werden, erklärte die Stadt. Die dünne Personalde­cke in den zuständige­n Ämtern, Zentraler Bauhof sowie Tiefbau- und Grünfläche­namt, hat diesem Vorhaben aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Während Straßen NRW sein Soll auf den sogenannte­n klassifizi­erten Straßen (Kirchhof-, Eller-, und Klotzstraß­e) nun erfüllt hat, steht die Stadt auf den Gemeindest­raßen noch in der Pflicht. „Die Stadt Hilden hat inzwischen eine Fachfirma mit diesen Arbeiten beauftragt. Das Jahresvert­ragsuntern­ehmen ist darüber hinaus zum Beispiel für Asphalt- und Pflasterar­beiten zuständig. Solange es nicht regnet oder friert, haben diese Maßnahmen Vorrang. Das Aufstellen von Schildern ist auch bei widrigen Wetterbedi­ngungen möglich“, so das Tiefbau- und Grünfläche­namt.

Ob sich die Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen als wirksam erweisen, bleibt spannend. Denn weder Polizei noch Kreis planen bislang Kontrollen. „Die Polizei hat die Aufgabe, Verkehrsun­fälle zu verhüten. Daher wird die Kreispoliz­eibehörde Mettmann in aller Regel keine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen aus Gründen des Lärmschutz­es oder der Luftreinha­lteplanung überwachen“, erklärt Ingmar Herding von der Direktion Verkehr. Dennoch: Mit Tempokontr­ollen sollten Autofahrer immer rechnen. Auch nachts.

 ?? RPFOTO: TOBIAS DUPKE ?? Auf der Kirchhofst­raße gilt seit kurzem nachts Tempo 30.
RPFOTO: TOBIAS DUPKE Auf der Kirchhofst­raße gilt seit kurzem nachts Tempo 30.

Newspapers in German

Newspapers from Germany