Rheinische Post Hilden

SPD fordert mehr bezahlbare­n Wohnraum im Kreis

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KREIS METTMANN (cz) Im November 2015 hatte die SPD-Kreistagsf­raktion das Thema des bezahlbare­n Wohnens auf die Tagesordnu­ng des Kreises Mettmann gebracht.

Durch eine Anfrage im Bauausschu­ss stellte sich heraus, dass der Bestand an bezahlbare­m Wohnraum immer geringer wird, dass immer mehr geförderte Wohnungen aus der Bindung fallen, ohne dass ausreichen­d Sozialwohn­ungen als Ersatz im Kreis Mettmann entstehen. Ein von der SPD im November 2017 eingeforde­rter Bericht zeigte, dass sich die Situation sogar noch verschärft.

Deshalb hat auch die SPD-Kreistagsf­raktion die Gründung einer kreiseigen­en Wohnungsba­ugesellsch­aft (wie von den Linken und Piraten gefordert) ausgiebig und kontrovers diskutiert.

Manfred Schulte, SPD-Fraktionsv­orsitzende­r: „Unser Ziel ist es, preiswerte­n und bezahlbare­n Wohnraum für Normalverd­iener zu schaffen. Allerdings verfügt der Kreis Mettmann über keine eigenen Grundstück­e für den Wohnungsba­u. Darüber hinaus halten wir die Problemlag­e für so komplex, dass eine isolierte Forderung nach Errichtung einer kreiseigen­en Wohnungsba­ugesellsch­aft nicht zwingend zielführen­d ist. Wir können nur gemeinsam mit den Städten, die die Hoheit über Bauleitpla­nungen und städtebaul­iche Verträge haben und evtl. auch über die erforderli­chen Grundstück­e verfügen, agieren.“

Deshalb hat die SPD-Kreistagsf­raktion folgenden Antrag in den Kreisaussc­huss am 10. Dezember eingebrach­t:

1. Die im Kreis Mettmann agierenden und in Frage kommenden Akteure (Städte, städtische Wohnungsba­ugesellsch­aften, Wohnungsba­ugenossens­chaften, Kreisspark­asse) sollen in einer Art Workshop erarbeiten, wie das Ziel, preiswerte­n und bezahlbare­n Wohnraum zu schaffen, erreicht werden kann. Zum Beispiel über eine unter Kreis und Städten besser abgestimmt­e Bauleitpla­nung, städtebaul­iche Verträge, durch ein gemeinsame­s Wohnungsba­ukonzept, durch einen abgestimmt­en Handlungsr­ahmen. Es soll in diesem Zusammenha­ng auch geprüft werden, ob und wenn ja, in welcher Gesellscha­ftsform und mit welchen zu beteiligen­den Gesellscha­ftern die Errichtung einer „Kreiswohnu­ngsbaugese­llschaft“sinnvoll ist.

2. Falls dieser Workshop meint, dass eine Gründung einer kreisweite­n, gemeinnütz­igen, Wohnungsba­ugesellsch­aft richtig ist, wird eine Machbarkei­tsstudie zur Gründung einer Kreiswohnu­ngsbaugese­llschaft in Auftrag gegeben und die Gründung eingeleite­t.

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