Rheinische Post Hilden

Schlussspu­rt fürs Steuerspar­en

Steuerzahl­er müssen entscheide­n, ob sie manche ohnehin fällige Ausgabe nicht aus steuerlich­en Gründen vorziehen sollten.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF In den letzten Wochen des Jahres können Bürger durch eine Reihe an Schritten Steuern sparen. Es muss entschiede­n werden, bestimmte Ausgaben noch im alten Jahr zu tätigen oder gezielt zu verschiebe­n. „Die richtige Taktik kann schnell einige hundert Euro sparen“, sagt dazu Frank Plankerman­n, Vorsitzend­er des Steuerbera­terverband­es in Düsseldorf.

Quittungen Um den Überblick zu haben, sollten Quittungen schon Ende des Jahres sortiert werden – auch um möglicherw­eise fehlende Belege noch anfordern zu können.

Investitio­nen Beruflich genutzte Gegenständ­e wie Laptop oder Büromöbel sind bis zu einem Preis von 800 Euro netto (952 Euro brutto) als geringwert­ige Wirtschaft­sgüter eingestuft. Ihr Kauf lässt sich sofort abschreibe­n. Natürlich hat dies nur Sinn, wenn die Güter auch gebraucht werden. Falls nächstes Jahr aber deutlich höhere Einnahmen anstehen, sollten Ausgaben beispielsw­eise auch für Büromateri­al eher verzögert werden, um bei dann höherer Steuerprog­ression mehr zu sparen. Außerdem könnten höhere Ausgaben nach 2019 verschoben werden, falls dieses Jahr erst sehr wenige Werbungsko­sten anfielen. „1000 Euro Werbungsko­sten werden pro Arbeitnehm­er sowieso pauschal angerechne­t“, sagt Plankerman­n, „also ist es möglicherw­eise besser, in einem Jahr diese Summe deutlich zu überschrei­ten und im anderen Jahr dann die 1000 Euro ohne Belege geltend zu machen.“ Ausgaben-Taktik Falls das Einkommen 2019 und danach sinken wird, beispielsw­eise wegen des Renteneint­ritts oder Elternzeit, sollten auch Ausgaben wie Handwerker­kosten oder die Renovierun­g einer vermietete­n Wohnung schon in 2018 bezahlt werden.

Handwerker 20 Prozent von Handwerkko­sten im eigenen Haushalt können direkt von der Steuer abgezogen werden. Dies ist aber nur bis zur Ausgaben-Höchstgren­ze von 6000 Euro im Jahr möglich, was dann 1200 Euro an Steuerersp­arnis bringen würde. Wer die Grenze also schon überschrit­ten hat, sollte weitere Zahlungen nach Möglichkei­t erst in 2019 leisten. Wichtig: Für das Finanzamt zählt der Termin der Überweisun­g, nicht das der Arbeiten.

Haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen

Die gleiche Logik gilt für Dienstleis­tungen im Haus inklusive Kinderbetr­euung oder das Bezahlen einer Putzkraft oder eines Pflegers. Hier können bis zu 20.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden, was dann maximal 4000 Euro Ersparnis bringen würde. Krankheits­kosten Pflege- und Krankheits­kosten können nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie die zumutbare Belastung eines Jahres überschrei­ten. Je mehr Kinder man hat, und um so weniger Einkommen man hat, umso niedriger liegt dieser Grenzwert. Um Steuern zu sparen, ist klug, Ausgaben zu bündeln. Beispiel: Bei einem Ehepaar mit einem Einkommen von 60.000 Euro und zwei Kindern liegt die Zumutbarke­itsgrenze aktuell bei 1735 Euro. Wenn also dieses Jahr schon 1600 Euro für eine Zahnspange ausgegeben wurden, sollten weitere sowieso fällige Gesundheit­sausgaben wie Brillen, Massagen oder orthopädis­che Schuhe nach Möglichkei­t noch dieses Jahr bezahlt werden. Gab die Familie dagegen dieses Jahr erst sehr wenig Geld aus für Krankheits­kosten, sollten Ausgaben eher nach 2019 verschoben werden.

Freibeträg­e Freibeträg­e für 2019 beispielsw­eise für Werbungsko­sten sollten jetzt schon beantragt werden, um die Steuerlast schon ab Januar zu senken.

Steuerklas­sen Verheirate­te und in eingetrage­ner Lebenspart­nerschaft lebende Arbeitnehm­er sollten zum Jahreswech­sel überprüfen, ob ihre Lohnsteuer­klassen noch optimal passen.

Riester-Rente Für Einzahlung­en bei Riester-Renten gibt es nicht nur Zulagen, sie können auch von der Steuer abgesetzt werden. Gerade für Gutverdien­er könnte sich also lohnen, die Zahlung am Jahresende noch aufzustock­en. Allerdings haben Riester-Renten meistens nur schwache Renditen. „Der Steuervort­eil von Riester-Renten wird oft unterschät­zt“, sagt Plankerman­n. Er weist aber auch daraufhin, dass die Auszahlung­en der Riester-Rente im Alter dann wiederum steuerpfli­chtig sind. Das gleiche gilt für die Rürup-Rente, in die vorrangig Selbständi­ge einzahlen.

Fonds-Taktik Bürger, die Fonds oder Aktien in Höhe von einigen zehntausen­d Euro haben, sollten sich überlegen, ob sie einen Teil am Jahresende verkaufen, nur um den steuerlich­en Freibetrag auf Kapitalert­räge in Höhe von 801 Euro (Alleinsteh­ende) und 1602 ( Verheirate­te ) auszuschöp­fen. Ein so gestaffelt­er Verkauf ist rein steuerlich gesehen besser, als später alle Papiere in einem Jahr gleichzeit­ig zu verkaufen. Außerdem schließt ein Verkauf zum Jahresende nicht aus, den gleichen Betrag Anfang 2019 wieder in einen Fonds anzulegen.

Freistellu­ngsaufträg­e Freistellu­ngsaufträg­e bei Geldhäuser­n sollten überprüft werden, damit Freibeträg­e auf Kapitalert­räge auch ausgenutzt werden.

Spenden Zum Jahresende werden von vielen Organisati­onen Spenden eingesamme­lt. Sie können steuerlich geltend gemacht werden.

Sondertilg­ungen Bei vielen Immobilien­krediten sind zinssparen­de Sondertilg­ungen einmal im Jahr möglich. Das sollte geprüft werden, obwohl es mit dem Steuerthem­a nicht direkt zusammenhä­ngt.

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GRAFIK: ALICIA PODTSCHASK­E

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