Doch berechtigt?
Knöllchen Alsenstraße
In dem Artikel „Alsenstraße: Knöllchen falsch verteilt“(RP vom 5. Dezember) wird Herr Elker zitiert: „Wenn die Regelung wirklich abgeschafft wird und nur noch auf der Fahrbahn geparkt werden darf, kommt hier demnächst gerade noch ein Smart durch, ganz sicher aber keine Müllfahrzeuge oder die Feuerwehr mehr.“
Herr Elker spricht das als Polizist und Ratsherr und schadet damit dem Ansehen der Polizei, weil er eine bemerkenswerte Inkompetenz zur Schau stellt. Denn in der Straßenverkehrsordnung ist ganz klar geregelt, dass eben nicht geparkt werden darf, wenn dadurch der Verkehr behindert wird. Für den Fall, dass der Müllwagen nicht mehr durchkommt, nennt der Bußgeldkatalog entsprechende Tatbestände. Vor dem Hintergrund stellt sich mir auch die Frage, ob die angeblich zu Unrecht ausgestellten „Knöllchen“nicht doch völlig berechtigt ausgestellt wurden, weil die immer breiter werdenden Kfz auch dann, wenn eines teilweise auf dem Gehweg steht, zu wenig Platz auf der Fahrbahn lassen.
Vielleicht standen sie auch zu weit auf dem Gehweg? Vielleicht sollte Herr Elker sich zunächst einmal in Sachen StVO und Bußgeldkatalog fortbilden und dann klären, welcher Parkverstoß konkret seinen Nachbarn vorgeworfen wurde. Außerdem könnte er sich dafür einsetzen, dass auf der Seite, auf der bisher „halbhüftiges Parken“praktiziert wird, Parkverbote angeordnet werden, damit geregelt ist, wer das „Knöllchen“bekommt, wenn zwei auf den beiden Straßenseiten geparkte Kfz zu wenig Platz auf der Fahrbahn lassen. Er könnte sich ferner dafür einsetzen, dass seine Nachbarn nicht durch mangelhaften Grünschnitt weiterhin die Breite des Gehweges einschränken.