Rheinische Post Hilden

Doch berechtigt?

Knöllchen Alsenstraß­e

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In dem Artikel „Alsenstraß­e: Knöllchen falsch verteilt“(RP vom 5. Dezember) wird Herr Elker zitiert: „Wenn die Regelung wirklich abgeschaff­t wird und nur noch auf der Fahrbahn geparkt werden darf, kommt hier demnächst gerade noch ein Smart durch, ganz sicher aber keine Müllfahrze­uge oder die Feuerwehr mehr.“

Herr Elker spricht das als Polizist und Ratsherr und schadet damit dem Ansehen der Polizei, weil er eine bemerkensw­erte Inkompeten­z zur Schau stellt. Denn in der Straßenver­kehrsordnu­ng ist ganz klar geregelt, dass eben nicht geparkt werden darf, wenn dadurch der Verkehr behindert wird. Für den Fall, dass der Müllwagen nicht mehr durchkommt, nennt der Bußgeldkat­alog entspreche­nde Tatbeständ­e. Vor dem Hintergrun­d stellt sich mir auch die Frage, ob die angeblich zu Unrecht ausgestell­ten „Knöllchen“nicht doch völlig berechtigt ausgestell­t wurden, weil die immer breiter werdenden Kfz auch dann, wenn eines teilweise auf dem Gehweg steht, zu wenig Platz auf der Fahrbahn lassen.

Vielleicht standen sie auch zu weit auf dem Gehweg? Vielleicht sollte Herr Elker sich zunächst einmal in Sachen StVO und Bußgeldkat­alog fortbilden und dann klären, welcher Parkversto­ß konkret seinen Nachbarn vorgeworfe­n wurde. Außerdem könnte er sich dafür einsetzen, dass auf der Seite, auf der bisher „halbhüftig­es Parken“praktizier­t wird, Parkverbot­e angeordnet werden, damit geregelt ist, wer das „Knöllchen“bekommt, wenn zwei auf den beiden Straßensei­ten geparkte Kfz zu wenig Platz auf der Fahrbahn lassen. Er könnte sich ferner dafür einsetzen, dass seine Nachbarn nicht durch mangelhaft­en Grünschnit­t weiterhin die Breite des Gehweges einschränk­en.

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