Alibifunktion
Knöllchen
Zum Artikel „Stadt zahlt bei vielen Knöllchen drauf“(RP vom 4. Februar).
Ich stimme dem Ordnungsamtsleiter zu, die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine Pflichtaufgabe und darf nicht in Abwägung von entstandenen Kosten zu den Einnahmen stehen. Mir stellt sich dennoch die Frage, ob Verwaltung und Rat der Stadt Hilden ernsthaft die Verwarngelder (beschlossen laut Abfallkalender der Stadt Hilden 2019, Seite 3 bereits vor 15 Jahren) anwenden möchten oder dies lediglich eine stadtpolitische „Alibifunktion“darstellt (bei der konkreten Zielsetzung 1 x pro Quartal jede Straße in Hilden durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren zu lassen ist die Antwort eigentlich schon eindeutig): „Tatort“Mühlenstraße, Einmündung zur Hochdahler Straße, Sonntag, 3. Februar, Tatzeit 19.15 bis 20.15 Uhr. Im Bereich der Mühlenstraße einschließlich Wendehammer parken 21 Pkw verbotswidrig. Teilweise auf explizit beschilderten Rettungszonen für Feuerwehr. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Gaststätte und eine Kirche. Möchte man deren Besucher mit Verwarngeldern nicht vergraulen? Eine Anfrage bei der Hildener Bürgermeisterin bezüglich der Anwendung des Verwarngeldkataloges blieb seit Wochen unbeantwortet. Aus meiner Sicht verständlich, der Wahlkampf zur nächsten Wahl, und die dann praktizierte Bürgernähe liegt ja noch weit in der Zukunft.