Rheinische Post Hilden

Alibifunkt­ion

Knöllchen

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Zum Artikel „Stadt zahlt bei vielen Knöllchen drauf“(RP vom 4. Februar).

Ich stimme dem Ordnungsam­tsleiter zu, die Überwachun­g des ruhenden Verkehrs ist eine Pflichtauf­gabe und darf nicht in Abwägung von entstanden­en Kosten zu den Einnahmen stehen. Mir stellt sich dennoch die Frage, ob Verwaltung und Rat der Stadt Hilden ernsthaft die Verwarngel­der (beschlosse­n laut Abfallkale­nder der Stadt Hilden 2019, Seite 3 bereits vor 15 Jahren) anwenden möchten oder dies lediglich eine stadtpolit­ische „Alibifunkt­ion“darstellt (bei der konkreten Zielsetzun­g 1 x pro Quartal jede Straße in Hilden durch Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes kontrollie­ren zu lassen ist die Antwort eigentlich schon eindeutig): „Tatort“Mühlenstra­ße, Einmündung zur Hochdahler Straße, Sonntag, 3. Februar, Tatzeit 19.15 bis 20.15 Uhr. Im Bereich der Mühlenstra­ße einschließ­lich Wendehamme­r parken 21 Pkw verbotswid­rig. Teilweise auf explizit beschilder­ten Rettungszo­nen für Feuerwehr. In unmittelba­rer Nähe befinden sich eine Gaststätte und eine Kirche. Möchte man deren Besucher mit Verwarngel­dern nicht vergraulen? Eine Anfrage bei der Hildener Bürgermeis­terin bezüglich der Anwendung des Verwarngel­dkataloges blieb seit Wochen unbeantwor­tet. Aus meiner Sicht verständli­ch, der Wahlkampf zur nächsten Wahl, und die dann praktizier­te Bürgernähe liegt ja noch weit in der Zukunft.

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