Bauherr muss Grünanlage in Stand setzen
HAAN (-dts) Der Bau eines privaten Swimmingpools sorgt im Wohngebiet Wiedenhof für Ärger. Dem Bauherren ist seitens der Stadt gestattet worden, die Baustelle im rückwärtigen Teil seines Grundstückes am Annette-von-Droste-Hülshoff-Weg über die Streuobstwiese am Ricarda-Huch-Weg anzusteuern. Der Fußweg und auch der Weg über die Streuobstwiese bis zur Baustelle ist mit Kunststoffplatten belegt worden, damit Lastwagenreifen nicht (allzu stark) einsinken. Und der Aushub – nach Aussagen von Anwohnern rund 27 Kubikmeter – ist auf einen Haufen geschaufelt worden. Nachbarn haben erfahren, dass noch nicht klar sei, wie das Erdreich abtransportiert werden soll.
Entsetzte Bürger, die im Vorfeld nicht über das Vorhaben informiert waren, wandten sich an die Bauaufsicht. Die Antwort: Private Verkehrsflächen sowie Schwimmbecken mit einem Fassungsvolumen bis 100 Kubikmeter zählten nach der NRW-Bauordnung (Paragraf 62) zu den genehmigungsfreien Bauvorhaben. Die Überwachung öffentlicher Verkehrsflächen obliege nicht der Bauaufsichtsbehörde. Das Vorhaben wurde Anfang Dezember 2018 vom Bauherren beantragt. Die Bauverwaltung habe die Inanspruchnahme städtischer Flächen erteilt, das Tiefbauamt die Aufstellung eines Kranes genehmigt. Die Baufirma melde sich regelmäßig beim Betriebshof. Ein Betriebshofmitarbeiter sei auch vor Ort gewesen.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr teilte Technischer Beigeordneter Engin Alparslan mit, der Bauherr müsse die städtische Fläche im Anschluss wieder herstellen.
Wenn private Bauherren ihre Baustelle nur über städtische Grundstücke erreichen könnten, dann versuche die
Stadt, das möglich zu machen, erklärte
Alparslan.