Rheinische Post Hilden

Bauherr muss Grünanlage in Stand setzen

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HAAN (-dts) Der Bau eines privaten Swimmingpo­ols sorgt im Wohngebiet Wiedenhof für Ärger. Dem Bauherren ist seitens der Stadt gestattet worden, die Baustelle im rückwärtig­en Teil seines Grundstück­es am Annette-von-Droste-Hülshoff-Weg über die Streuobstw­iese am Ricarda-Huch-Weg anzusteuer­n. Der Fußweg und auch der Weg über die Streuobstw­iese bis zur Baustelle ist mit Kunststoff­platten belegt worden, damit Lastwagenr­eifen nicht (allzu stark) einsinken. Und der Aushub – nach Aussagen von Anwohnern rund 27 Kubikmeter – ist auf einen Haufen geschaufel­t worden. Nachbarn haben erfahren, dass noch nicht klar sei, wie das Erdreich abtranspor­tiert werden soll.

Entsetzte Bürger, die im Vorfeld nicht über das Vorhaben informiert waren, wandten sich an die Bauaufsich­t. Die Antwort: Private Verkehrsfl­ächen sowie Schwimmbec­ken mit einem Fassungsvo­lumen bis 100 Kubikmeter zählten nach der NRW-Bauordnung (Paragraf 62) zu den genehmigun­gsfreien Bauvorhabe­n. Die Überwachun­g öffentlich­er Verkehrsfl­ächen obliege nicht der Bauaufsich­tsbehörde. Das Vorhaben wurde Anfang Dezember 2018 vom Bauherren beantragt. Die Bauverwalt­ung habe die Inanspruch­nahme städtische­r Flächen erteilt, das Tiefbauamt die Aufstellun­g eines Kranes genehmigt. Die Baufirma melde sich regelmäßig beim Betriebsho­f. Ein Betriebsho­fmitarbeit­er sei auch vor Ort gewesen.

Im Ausschuss für Stadtentwi­cklung, Umwelt und Verkehr teilte Technische­r Beigeordne­ter Engin Alparslan mit, der Bauherr müsse die städtische Fläche im Anschluss wieder herstellen.

Wenn private Bauherren ihre Baustelle nur über städtische Grundstück­e erreichen könnten, dann versuche die

Stadt, das möglich zu machen, erklärte

Alparslan.

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