Rheinische Post Hilden

Landgerich­t bleibt bei Geldstrafe

Ein 46-jähriger Polizist aus Haan besaß hunderte kinderporn­ografische­r Bilder.

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WUPPERTAL/HAAN (magu) Er kämpfte um einen Freispruch. Alles andere hätte dem 46-jährigen Polizeibea­mten, der sich vor dem Wuppertale­r Landgerich­t wegen des Besitzes von kinderporn­ografische­n Materials zu verantwort­en hatte, nicht geholfen. Dass das mittlerwei­le dritte Verfahren nach der erstinstan­zlichen Verhandlun­g beim Amtsgerich­t und der Berufung beim Landgerich­t dort nun überhaupt nochmals aufgerollt werden konnte, verdankte der Haaner einem Verfahrens­fehler. Der Angeklagte war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die hätte er vermutlich noch verschmerz­en können, das drohende Ende seiner Beamtenlau­fbahn, wog hingegen schwer.

Dass es auch in diesem Prozess mit einem Freispruch schwer werden würde, wurde nicht zuletzt inmitten der anklagende­n Worte des Staatsanwa­ltes deutlich. Der verfolgte die Einlassung­en des Verteidige­rs kopfschütt­elnd, sprach von Schutzbeha­uptungen und ließ keinen Zweifel daran, wie sich die Sache aus seiner Sicht abgespielt haben soll. Demnach sei der Angeklagte ausschließ­lich seinen sexuellen Neigungen gefolgt, als er im Internet nach Kinderporn­os gesucht habe. Dass es sich um ein dienstlich­es Interesse gehandelt haben soll, rief bei der Anklage heftiges Kopfschütt­eln hervor. Selten erlebt man vor Gericht derart hitzige Debatten zwischen Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng. Augenschei­nlich lagen die Nerven nach jahrelange­m Tauziehen auf beiden Seiten blank.

Das Gericht verurteilt­e den Haaner zu einer Geldstrafe von 3150 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, eine erneute Revision ist möglich.

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