Landgericht bleibt bei Geldstrafe
Ein 46-jähriger Polizist aus Haan besaß hunderte kinderpornografischer Bilder.
WUPPERTAL/HAAN (magu) Er kämpfte um einen Freispruch. Alles andere hätte dem 46-jährigen Polizeibeamten, der sich vor dem Wuppertaler Landgericht wegen des Besitzes von kinderpornografischen Materials zu verantworten hatte, nicht geholfen. Dass das mittlerweile dritte Verfahren nach der erstinstanzlichen Verhandlung beim Amtsgericht und der Berufung beim Landgericht dort nun überhaupt nochmals aufgerollt werden konnte, verdankte der Haaner einem Verfahrensfehler. Der Angeklagte war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die hätte er vermutlich noch verschmerzen können, das drohende Ende seiner Beamtenlaufbahn, wog hingegen schwer.
Dass es auch in diesem Prozess mit einem Freispruch schwer werden würde, wurde nicht zuletzt inmitten der anklagenden Worte des Staatsanwaltes deutlich. Der verfolgte die Einlassungen des Verteidigers kopfschüttelnd, sprach von Schutzbehauptungen und ließ keinen Zweifel daran, wie sich die Sache aus seiner Sicht abgespielt haben soll. Demnach sei der Angeklagte ausschließlich seinen sexuellen Neigungen gefolgt, als er im Internet nach Kinderpornos gesucht habe. Dass es sich um ein dienstliches Interesse gehandelt haben soll, rief bei der Anklage heftiges Kopfschütteln hervor. Selten erlebt man vor Gericht derart hitzige Debatten zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Augenscheinlich lagen die Nerven nach jahrelangem Tauziehen auf beiden Seiten blank.
Das Gericht verurteilte den Haaner zu einer Geldstrafe von 3150 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine erneute Revision ist möglich.