Kalenderblatt 22. März 1962
Verlängerung der Wehrpflicht auf 18 Monate
Ein volles Jahr: So lange sollte jeder junge Mann in Deutschland seinem Land in der Bundeswehr dienen. So hatte es 1956 der Bundestag nach langen Diskussionen beschlossen. Schon wenige Jahre später wurde das Gesetz zur Wehrpflicht geändert. Am 22. März 1962 verabschiedete der Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes. Darin wurde die Zeit, die junge Männer in der Bundeswehr dienen oder ersatzweise einen Zivildienst leisten mussten, auf 18 Monate angehoben. Wer in den Jahren zwischen 1962 und 1973 eingezogen wurde, diente daher länger in der Armee als alle anderen Wehrpflichtigen in der Geschichte der Bundesrepublik. Nur eine Gruppe junger Männer musste ihrem Land noch länger dienen: Wer sich zwischen 1984 und 1991 für den Zivildienst entschied, verpflichtete sich für 20 Monate, während die Soldaten in diesen Jahren nur 15 Monate bei der Truppe blieben. Später wurden sowohl Wehr- als auch Zivildienst nach und nach verkürzt, bis beide zuletzt nur noch sechs Monate dauerten. Im März 2011 setzte der Bundestag die Wehrpflicht mit einem neuen Gesetz vollständig aus. Dies war deshalb ohne Änderung des Grundgesetzes möglich, da es sich bei der im Artikel 12 verankerten Vorschrift um eine „Kann“-Regel handelt. Diese kann jederzeit aufgehoben, aber auch wieder eingeführt werden, wenn der Bundestag dies beschließen sollte.