EU-Wahl: Kein Schutz gegen doppelte Stimmabgabe
BERLIN (qua) EU-Bürger mit einer doppelten europäischen Staatsangehörigkeit können an den Behörden und an den Vorschriften vorbei bei der EU-Wahl mehrfach ihre Stimme abgeben. Denn europaweit fehlen Kontrollen zur Stimmabgabe dieser Gruppe. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.
785.000 Bürger mit deutschem Pass haben hierzulande zugleich die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedlandes, wie die Bundesregierung auf Berufung des Mikroszensus’ schreibt. Nachdem 2014 das Thema der Doppelwahl durch einen prominenten Fall öffentlich wurde, gibt es als einzige Konsequenz einen Hinweis „auf das Verbot der Doppelwahl auf dem Merkblatt zur Briefwahl und der Wahlbenachrichtigung“, heißt es von der Bundesregierung. Die Regierung kann selbst weitere Staatsangehörigkeiten von Deutschen nicht ermitteln. Auch eine Einbeziehung in den europäischen Informationsaustausch sei nicht möglich, heißt es.
„Die Bundesregierung nimmt sehenden Auges in Kauf, dass die EUWahl vor doppelten Stimmabgaben durch Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit nicht geschützt ist. Das ist nicht hinnehmbar, seit über vier Jahren bekannt und diskreditiert die Wahl“, sagte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner unserer Redaktion. Er betonte, durch einen Wahlausweis könne eine doppelte Stimmabgabe verhindert werden.