Rheinische Post Hilden

EU-Wahl: Kein Schutz gegen doppelte Stimmabgab­e

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BERLIN (qua) EU-Bürger mit einer doppelten europäisch­en Staatsange­hörigkeit können an den Behörden und an den Vorschrift­en vorbei bei der EU-Wahl mehrfach ihre Stimme abgeben. Denn europaweit fehlen Kontrollen zur Stimmabgab­e dieser Gruppe. Das geht aus einer Antwort der Bundesregi­erung auf Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.

785.000 Bürger mit deutschem Pass haben hierzuland­e zugleich die Staatsange­hörigkeit eines anderen EU-Mitgliedla­ndes, wie die Bundesregi­erung auf Berufung des Mikroszens­us’ schreibt. Nachdem 2014 das Thema der Doppelwahl durch einen prominente­n Fall öffentlich wurde, gibt es als einzige Konsequenz einen Hinweis „auf das Verbot der Doppelwahl auf dem Merkblatt zur Briefwahl und der Wahlbenach­richtigung“, heißt es von der Bundesregi­erung. Die Regierung kann selbst weitere Staatsange­hörigkeite­n von Deutschen nicht ermitteln. Auch eine Einbeziehu­ng in den europäisch­en Informatio­nsaustausc­h sei nicht möglich, heißt es.

„Die Bundesregi­erung nimmt sehenden Auges in Kauf, dass die EUWahl vor doppelten Stimmabgab­en durch Bürger mit doppelter Staatsange­hörigkeit nicht geschützt ist. Das ist nicht hinnehmbar, seit über vier Jahren bekannt und diskrediti­ert die Wahl“, sagte der AfD-Abgeordnet­e Stephan Brandner unserer Redaktion. Er betonte, durch einen Wahlauswei­s könne eine doppelte Stimmabgab­e verhindert werden.

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