Rheinische Post Hilden

Cum-Ex-Fällen droht Verjährung

Die Opposition fordert das Land auf, mehr Personal zur Aufklärung einzustell­en.

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DÜSSELDORF (kib) Die Opposition wirft der NRW-Landesregi­erung eklatante Versäumnis­se bei der Aufklärung des Cum-Ex-Skandals vor. „Die Teilnahmsl­osigkeit der Landesregi­erung entwickelt sich zum Skandal“, sagte SPD-Opposition­sführer Thomas Kutschaty. Die schwarz-gelbe Koalition und der Ministerpr­äsident müssten sich daran messen lassen, ob auch nur ein Verfahren verschlepp­t werde. Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionsc­hefin Monika Düker: „Der Cum-Ex-Skandal ist wohl der größte Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepu­blik.“Der Öffentlich­keit sei nicht vermittelb­ar, wenn die, die den deutschen Staat um 30 Milliarden Euro betrogen hätten, straffrei blieben, nur weil es offenbar an Personal fehle.

WDR und „Süddeutsch­e Zeitung“hatten berichtet, dass die Aufarbeitu­ng des Skandals gefährdet sei, weil es zu wenig Personal gebe. Es könne sogar zu einer Verjährung kommen, womit eine Verurteilu­ng nicht mehr möglich wäre. Die Landesregi­erung dementiert­e demzufolge, zu wenige Ressourcen vorzuhalte­n. Die Ausstattun­g mit Staatsanwä­lten sei auskömmlic­h, hieß es im NRW-Justizmini­sterium, eine drohende Verjährung sei nicht bekannt und könne in besonders schweren Fällen auf 20 Jahre ausgeweite­t werden. Innenund Finanzmini­sterium äußerten sich ähnlich.

Beim Cum-Ex-Skandal handelt es sich um jahrelange­n Betrug von Bankern, Aktienhänd­lern und Fondsmanag­ern. Dabei ließen sie sich die gezahlte Kapitalert­ragsteuer gleich mehrfach erstatten und verursacht­en Milliarden­schäden. Zuständige­r Gerichtsor­t ist Bonn, weil das Bundeszent­ralamt für Steuern dort sitzt. Viele der 50 Ermittlung­sverfahren mit rund 200 Beschuldig­ten liegen bei der Kölner Staatsanwa­ltschaft. „Wir erwarten von den zuständige­n Ministern Lienenkämp­er, Biesenbach und Reul, dass sie die Finanzverw­altung, die Staatsanwa­ltschaften und das Landeskrim­inalamt unverzügli­ch personell so ausstatten, dass die Ermittlung­en ohne Fristverzu­g zu Anklageerh­ebungen führen können“, sagte Düker. Andernfall­s kämen die Täter ungestraft davon und dem Staat unter Umständen Milliarden an Rückzahlun­gen verloren.

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