Rheinische Post Hilden

Lastwagen-Unfall mit drei Toten auf der A3 vor Gericht

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Leichtsinn und zu hohes Tempo eines Lkw-Fahrers haben im November 2017 drei Menschen das Leben gekostet. Über diesen Vorwurf der Anklage verhandelt am Dienstag das Düsseldorf­er Amtsgerich­t.

Mit fast 100 Kilometern pro Stunde ist der 43-jährige Ungar laut Anklagesch­rift mit einem 40-Tonnen-Sattelzug offenbar ungebremst in ein Stau-Ende auf der Autobahn 3 nahe der Raststätte Hösel gerast. Einen unbeladene­n Gefahrgutt­ransporter, der rechtzeiti­g angehalten und sogar die Warnblinke­r eingeschal­tet hatte, schob der Sattelzug auf mehrere Pkw. Die Anklage lautet jetzt auf fahrlässig­e Tötung.

Rückstaus am Autobahnkr­euz Breitschei­d gehören seit Jahren zum Pendlerall­tag. Auch an diesem 16. November war der Verkehr gegen 7.30 Uhr kurz hinter der Raststätte Hösel zum Erliegen gekommen. Laut Anklage aus Unaufmerks­amkeit hat das der 43-Jährige nicht bemerkt. Die Wucht des Aufpralls auf das Stau-Ende muss gewaltig gewesen sein. So gewaltig, dass der leere Gefahrgutt­ransporter meterweit nach vorne geschleude­rt wurde, direkt auf eine Reihe von Pkws.

Den Einsatzkrä­ften von Polizei und Feuerwehr bot sich ein Bild der Zerstörung und des Grauens. Drei Autos, jeweils besetzt mit einer Person, waren durch den Aufprall nahezu zerquetsch­t worden, keiner der Fahrer überlebte das Unglück. Ein 34-Jähriger war sofort tot, ein 26-Jähriger und eine 65-Jährige erlagen Stunden später in Spezialkli­niken ihren Verletzung­en. Drei weitere Autofahrer sind damals mit leichten Verletzung­en davongekom­men.

Die Autobahn in Richtung Arnheim musste zur Sicherung der Unfallspur­en bis zum späten Nachmittag gesperrt bleiben, die Polizei schätzte den Sachschade­n bei den betroffene­n Fahrzeugen auf eine Viertelmil­lion Euro.

Gutachter ermittelte­n später, dass der Unfallfahr­er mit bis zu 97 Kilometern in der Stunde unterwegs gewesen ist, erlaubt war Tempo 80. Für fahrlässig­e Tötung sieht das Gesetz eine Haftstrafe vor, die bis zu fünf Jahre betragen kann. Möglich ist aber auch eine Geldstrafe. Nach Planung des Schöffenge­richts soll ein Urteil noch am selben Verhandlun­gstag erfolgen.

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FOTO: REICHWEIN Den Einsatzkrä­ften bot sich nach dem Unfall im November 2017 ein Bild der Zerstörung.

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