Rheinische Post Hilden

Junge Verkäuferi­n wird für C&A-Betrugsver­such milde bestraft

- VON MIKKO SCHÜMMELFE­DER So großzügig war das unbürokrat­ische Rückgabeve­rfahren bei Nichtgefal­len dann doch nicht gemeint, das sich die Bekleidung­skette C&A ausgedacht hatte. Es sollte den Kundinnen der Filiale in der Mittelstra­ße das Einkaufser­lebnis ver

WUPPERTAL/HILDEN Eine 20-jährige Verkäuferi­n, die das wiederum bei einer Kollegin gesehen hatte, steckte vierzig liegen gelassene Kassenzett­el als Belege für Rückgabe-Gutschrift­en ein. Unrechtmäß­ig wanderten so fast 4000 Euro aus der Kasse in die eigene Tasche, ohne dass die Kleidungss­tücke zurückgege­ben worden waren. Die vom Amtsgerich­t verhängte Strafe: Schadenswi­edergutmac­hung, Freizeitar­rest und 50 Sozialstun­den. Aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft ein zu mildes Urteil für die bislang Unbescholt­ene, gegen das man dort Berufung eingelegt hatte.

Also musste das Landgerich­t Wuppertal nun entscheide­n, ob es sich – zum damaligen Zeitpunkt - um eine noch jugendlich­e Heranwachs­ende handelte. Der anwesende Gutachter zuckte mit den Schultern, er sah die Angeklagte jetzt zum ersten Mal. In ihrer eigenen Schilderun­g der persönlich­en Situation zeigte sich der innere Konflikt zwischen zwei Kulturen: Aufgewachs­en in der arabischen Großfamili­e und immer noch dort lebend, um die Mutter und die Geschwiste­r finanziell zu unterstütz­en. Dazu gegängelt vom dominanten Vater, der schon lange nicht mehr in der Familie lebt und dennoch alles bestimmt und kontrollie­rt. Eigenständ­ig leben? Eher nicht. Eine Abnabelung wurde bislang nur zaghaft versucht, denn der Druck war zu stark.

Mit Hilfe einer Betreuerin der evangelisc­hen Kirchengem­einde, die am Wohnort der Angeklagte­n im Bürgerlade­n ehrenamtli­ch tätig ist und zu einer Vertrauens­person wurde, hofft die junge Frau nun den Absprung zu schaffen. Vor Gericht wurde allerdings deutlich: Die familiären Strukturen lassen so etwas nicht ohne Schmerzen zu. Leben in einer anderen Stadt? Nicht so einfach – die Familie ist weit verzweigt und hervorrage­nd vernetzt.

Aus Sicht des Berufungsr­ichters sprach es jedoch für die Angeklagte, dass sie freiwillig bereits vor der Rechtskraf­t des Urteils die Sozialstun­den abgeleiste­t hatte und es auch keine weiteren Vorkommnis­se gegeben habe. Die Staatsanwä­ltin sah das ähnlich und nahm die Berufung zurück.

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