Junge Verkäuferin wird für C&A-Betrugsversuch milde bestraft
WUPPERTAL/HILDEN Eine 20-jährige Verkäuferin, die das wiederum bei einer Kollegin gesehen hatte, steckte vierzig liegen gelassene Kassenzettel als Belege für Rückgabe-Gutschriften ein. Unrechtmäßig wanderten so fast 4000 Euro aus der Kasse in die eigene Tasche, ohne dass die Kleidungsstücke zurückgegeben worden waren. Die vom Amtsgericht verhängte Strafe: Schadenswiedergutmachung, Freizeitarrest und 50 Sozialstunden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein zu mildes Urteil für die bislang Unbescholtene, gegen das man dort Berufung eingelegt hatte.
Also musste das Landgericht Wuppertal nun entscheiden, ob es sich – zum damaligen Zeitpunkt - um eine noch jugendliche Heranwachsende handelte. Der anwesende Gutachter zuckte mit den Schultern, er sah die Angeklagte jetzt zum ersten Mal. In ihrer eigenen Schilderung der persönlichen Situation zeigte sich der innere Konflikt zwischen zwei Kulturen: Aufgewachsen in der arabischen Großfamilie und immer noch dort lebend, um die Mutter und die Geschwister finanziell zu unterstützen. Dazu gegängelt vom dominanten Vater, der schon lange nicht mehr in der Familie lebt und dennoch alles bestimmt und kontrolliert. Eigenständig leben? Eher nicht. Eine Abnabelung wurde bislang nur zaghaft versucht, denn der Druck war zu stark.
Mit Hilfe einer Betreuerin der evangelischen Kirchengemeinde, die am Wohnort der Angeklagten im Bürgerladen ehrenamtlich tätig ist und zu einer Vertrauensperson wurde, hofft die junge Frau nun den Absprung zu schaffen. Vor Gericht wurde allerdings deutlich: Die familiären Strukturen lassen so etwas nicht ohne Schmerzen zu. Leben in einer anderen Stadt? Nicht so einfach – die Familie ist weit verzweigt und hervorragend vernetzt.
Aus Sicht des Berufungsrichters sprach es jedoch für die Angeklagte, dass sie freiwillig bereits vor der Rechtskraft des Urteils die Sozialstunden abgeleistet hatte und es auch keine weiteren Vorkommnisse gegeben habe. Die Staatsanwältin sah das ähnlich und nahm die Berufung zurück.