Fußballklubs gegen den Staat
Wenn in der Fußball-Bundesliga brisante Derbys anstehen, rückt die Polizei oft mit Tausenden Kräften an. Das kostet den Steuerzahler viel Geld. Ein Gericht klärt jetzt die Frage, ob sich die Liga an den Kosten beteiligen muss.
Das Bundesland Bremen hat chronisch klamme Kassen. Und weil das so ist, hatte man an der Weser eine Idee. Man versucht einfach, ein paar offene Rechnungen einzutreiben. Also schrieb man eine Rechnung an die Deutsche Fußball-Liga (DFL). Der Dachverband der 36 Profiklubs aus der 1. und 2. Liga, so stand es in dem Bescheid vom 19. April 2015, solle 425.718,11 Euro zahlen, weil beim Nordderby zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV ein großes Polizeiaufkommen nötig war. Im Behördenjargon ist die Rede von einem Hochrisikospiel.
Als juristische Grundlage dafür wurde eigens das Gebührenrecht der Hansestadt geändert. Dies gilt für alle Veranstalter mit Publikum ab 3000 Zuschauern und wurde erkennbar auf den Fußball zugeschnitten. In erster Instanz hat das Verwaltungsgericht Bremen dem Ansinnen des Bundeslandes eine Absage erteilt. Das geschah allerdings vor allem aus formalen Gründen. Es wurde nicht gesagt, man dürfe diese Mehrkosten nicht eintreiben, sondern man müsse dafür eine nachvollziehbare Rechnung stellen. Bremen ist in die Verlängerung gegangen und hat Berufung eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht gab dem Land Bremen recht. Es entschied: „Der Veranstalter einer gewinnorientierten Veranstaltung zieht einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Veranstaltung, der maßgeblich auch durch den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte ermöglicht wird.“
In Leipzig wird nun sozusagen das Endspiel in dem Verfahren ausgetragen. Am Dienstag verhandelte das Bundesverwaltungsgericht, am Freitag wird das Urteil erwartet. Es wird Bedeutung über die Fußballbranche hinaus haben. Wer zahlt die Rechnung?
„Es ist schon ein grundsätzliches Rechtsproblem: Worauf hat eine Gesellschaft im privaten Bereich Anspruch, wofür kann sie umgekehrt aber auch in Anspruch genommen werden? Und wie ist das vereinbar mit dem Gewaltmonopol des Staates?“, fragt sich Reinhard Rauball, scheidender Präsident der DFL, im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“. „Wir halten das Bremer Gesetz für verfassungswidrig. Es geht aber natürlich auch um Geld. Wenn Bremen sich durchsetzen sollte und andere Bundesländer dem folgen sollten – was ich nicht glaube, aber auch nicht ausschließen kann – dann reden wir von einem erheblichen zweistelligen Millionenbetrag jährlich.“
Der Fußball ist ein leichtes Ziel für alle möglichen Forderungen, weil er eine große Bühne bietet. Ein abgewirtschaftetes Land kann doch wohl vom reichen Fußball unterstützt werden. Schließlich, so wird gerne argumentiert, sei es ja der Fußball, der Krawallmachern eine Spielwiese biete. Ultras würden Schutt und Asche hinterlassen, und für die Zeche müsse dann der Steuerzahler aufkommen. Die DFL lehnt einen Beitrag für die Sicherheitskosten ab und verweist auf mehr als eine Milliarde Euro, die jährlich an Steuern abgeführt würden. Dazu kommen Kosten für private Sicherheitskräfte. Die Fans, der weit überwiegende Teil völlig friedlich, geben bei jedem Spiel auch rund um das Stadion (Hotels, Kneipen, Restaurant) viel Geld aus.
„Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist Aufgabe des Staates“, sagt Andreas Hüttl (52), Strafverteidiger und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte. „Ich sehe da die DFL nicht in der Pflicht. Es ist grundsätzlich möglich, Kosten für Sicherheit weiterzugeben. Fluggesellschaften müssen auch einen finanziellen Beitrag leisten. Dazu ist es aber vonnöten, dass die Rechnung auch nachvollziehbar ist.“
Die Konsequenz daraus? Künftig bekäme die DFL auf einem Papier aufgelistet, wer, wann und warum bei der Polizei im Einsatz gewesen ist. „Das ist natürlich
„Polizei sollte für alle Menschen da sein und nicht nur für die, die es sich leisten können“
Michael Mertens GdP-Vorsitzender in NRW