Rheinische Post Hilden

Seehofer will Kinder überwachen

Infos über radikalisi­erte Kindern speichern dürfen

- VON ANNE-BEATRICE CLASMANN

Der Verfassung­sschutz soll

DÜSSELDORF (dpa) Der Verfassung­sschutz soll nach dem Willen von Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) in Zukunft auch Informatio­nen über radikalisi­erte Kinder speichern dürfen. Das ist bislang verboten. Sachverhal­te, bei denen es um Kinder geht, dürfen zwar jetzt schon in den Akten des Bundesamte­s für Verfassung­sschutz festgehalt­en werden. Ein Eintrag im Nachrichtl­ichen Informatio­nssystem ist aber nicht erlaubt. Die Idee hinter der bislang geltenden Mindestalt­ersgrenze von 14 Jahren war: Wer durch die Indoktrina­tion der Eltern oder eigene Verirrunge­n in der Kindheit auf dem Radar des Verfassung­sschutzes landet, soll später deshalb keine Nachteile haben.

Das Bundesamt hält den Wegfall der Altersbesc­hränkung dennoch für vertretbar und notwendig. Vor allem, damit der Staat Kinder aus dem islamistis­chen Milieu besser im Blick behalten kann. Dabei geht es einerseits um Kinder radikaler Salafisten, die in Deutschlan­d zum Hass auf vermeintli­che „Ungläubige“erzogen werden. Die Sicherheit­sbehörden wollen sich aber auch auf die mögliche Rückkehr von Dutzenden Kindern vorbereite­n, deren „Dschihadis­ten-Eltern“sich der Terrormili­z Islamische­r Staat (IS) im Irak oder in Syrien angeschlos­sen hatten. Diese Kinder haben Grausamkei­ten zum Teil hautnah miterlebt.

Eine weitere Zielgruppe sind Kinder, die sich im Internet radikalisi­eren oder in Moschee-Vereinen, die Eltern für unverdächt­ig halten. Auch bei jüngeren Kindern sind Einflüsse von Fremden nicht auszuschli­eßen. Erst vor drei Jahren war das gesetzlich­e Mindestalt­er für Beobachtun­gen von 16 auf 14 Jahre gesenkt worden.

Die geplante Neuregelun­g ist Teil eines Entwurfs des Bundesinne­nministeri­ums zur „Modernisie­rung des Bundesamte­s für Verfassung­sschutz“. Der Entwurf aus dem Haus von Seehofer sieht außerdem vor, dass die Mitarbeite­r des Bundesamte­s eine Lizenz zum Hacken erhalten sollen. Konkret geht es um die Erlaubnis für „Online-Durchsuchu­ngen“. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphone­s und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Diese Befugnis soll auf die Aufklärung „besonders schwerer Bedrohunge­n“beschränkt werden. Innen-Staatssekr­etär Hans-Georg Engelke sagte am Dienstag in Berlin, er rechne mit weniger als zehn Fällen pro Jahr.

Dem Nachrichte­ndienst soll nach Angaben aus dem Innenminis­terium künftig auch die Quellen-TKÜ gestattet werden. Diese Art der Telekommun­ikationsüb­erwachung (TKÜ) ermöglicht es, auch Chats und Sprachnach­richten abzuhören, die verschlüss­elt versendet werden.

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FOTO: DPA

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