Seehofer will Kinder überwachen
Infos über radikalisierte Kindern speichern dürfen
Der Verfassungsschutz soll
DÜSSELDORF (dpa) Der Verfassungsschutz soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Zukunft auch Informationen über radikalisierte Kinder speichern dürfen. Das ist bislang verboten. Sachverhalte, bei denen es um Kinder geht, dürfen zwar jetzt schon in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz festgehalten werden. Ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem ist aber nicht erlaubt. Die Idee hinter der bislang geltenden Mindestaltersgrenze von 14 Jahren war: Wer durch die Indoktrination der Eltern oder eigene Verirrungen in der Kindheit auf dem Radar des Verfassungsschutzes landet, soll später deshalb keine Nachteile haben.
Das Bundesamt hält den Wegfall der Altersbeschränkung dennoch für vertretbar und notwendig. Vor allem, damit der Staat Kinder aus dem islamistischen Milieu besser im Blick behalten kann. Dabei geht es einerseits um Kinder radikaler Salafisten, die in Deutschland zum Hass auf vermeintliche „Ungläubige“erzogen werden. Die Sicherheitsbehörden wollen sich aber auch auf die mögliche Rückkehr von Dutzenden Kindern vorbereiten, deren „Dschihadisten-Eltern“sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Irak oder in Syrien angeschlossen hatten. Diese Kinder haben Grausamkeiten zum Teil hautnah miterlebt.
Eine weitere Zielgruppe sind Kinder, die sich im Internet radikalisieren oder in Moschee-Vereinen, die Eltern für unverdächtig halten. Auch bei jüngeren Kindern sind Einflüsse von Fremden nicht auszuschließen. Erst vor drei Jahren war das gesetzliche Mindestalter für Beobachtungen von 16 auf 14 Jahre gesenkt worden.
Die geplante Neuregelung ist Teil eines Entwurfs des Bundesinnenministeriums zur „Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“. Der Entwurf aus dem Haus von Seehofer sieht außerdem vor, dass die Mitarbeiter des Bundesamtes eine Lizenz zum Hacken erhalten sollen. Konkret geht es um die Erlaubnis für „Online-Durchsuchungen“. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Diese Befugnis soll auf die Aufklärung „besonders schwerer Bedrohungen“beschränkt werden. Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke sagte am Dienstag in Berlin, er rechne mit weniger als zehn Fällen pro Jahr.
Dem Nachrichtendienst soll nach Angaben aus dem Innenministerium künftig auch die Quellen-TKÜ gestattet werden. Diese Art der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht es, auch Chats und Sprachnachrichten abzuhören, die verschlüsselt versendet werden.