Bewohner müssen tausende Euro nachzahlen
Nach Baumaßnahmen wurden die Investitionskosten des Seniorenzentrums „Friedensheim“neu berechnet. Das Verfahren dauerte lange und belastet die Bewohner jetzt mit enormen Nachzahlungen.
HAAN Belastungen von mehreren tausend Euro für einen Zeitraum von 22 Monaten stehen den Bewohnern des Seniorenzentrums „Friedensheim“in Haan bevor. In einem der Redaktion vorliegenden Schreiben informiert die Leitung über die rückwirkende „Erhöhung des Entgelts aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten“. Ein Betroffener gibt an, bereits Einwand beim Träger erhoben zu haben. Damit sei er einer von mehreren hundert, die von der Nachzahlung negativ überrascht wurden und sich jetzt beschweren. Weiter erklärt er, dass „der enorme Anstieg“für ihn „nicht nachvollziehbar“sei.
In dem mit „Juli 2019“datierten Schreiben des Seniorenzentrums werden die Bewohner über die Erhöhung des Entgelts informiert. Die bis 31. August 2017 sowie die rückwirkend ab 1. September 2017 gültigen Kosten werden offen und exakt beziffert. Der Anstieg für ein Doppelzimmer liegt bei 98,2 Prozent, der für ein Einzelzimmer bei 89,7 Prozent. Die Erhöhung beläuft sich somit auf über 350 Euro monatlich – und das nachträglich für 22 Monate.
Das Einfordern der Nachzahlung ist jedoch völlig rechtens, erklärt Michael Sturmberg, Pressereferent des Landschaftsverbandes Rheinland, unserer Redaktion. Den Hintergrund für die nachträgliche Erhöhung erklärt wiederum Claudia Kruszka, von der „Theodor-Fliedner-Stiftung“, dem Träger des „Friedensheims“, in einem Statement. Demnach entstand die Notwendigkeit zum Umbau der Einrichtung in Haan aufgrund der „gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes“.
Die Maßnahmen starteten in 2013 und endeten im August 2017. Nach Fertigstellung leitete die Stiftung „das übliche und allgemeingültige Verfahren zur Ermittlung eines neuen Investitionssatzes durch den Landschaftsverband Rheinland ein“. Dabei werden die Baukosten (8,6 Millionen Euro) als Berechnungsgrundlage verwendet. Gleichzeitig, so Kruszka, habe die Einrichtung die Bewohner informiert, dass eine rückwirkende Berechnung ab 1. September 2017 erfolgen werde, jedoch „die Höhe des neuen Investitionssatzes sowie die Dauer des laufenden Verfahrens“nicht abzuschätzen seien. Erst am 26. Juni 2019 habe der Landschaftsverband Rheinland der Stiftung den Bescheid erteilt. Die Stiftung informierte daraufhin die Bewohner der Einrichtung Anfang Juli über den „berechneten neuen Investitionskostensatz, welcher gemäß Bescheid
rückwirkend ab 1. September 2017 für alle Bewohner der Einrichtung Friedensheim in Haan gilt.“
Michael Sturmberg bestätigt die Darstellung. Er erläutert, dass die Baumaßnahme gesetzlich notwendig und bereits in 2012 abgestimmt war. Zudem habe diese „zu einer erheblichen Verbesserung der Wohnsituation“der Bewohner geführt.
Er berichtet weiter, dass „der jetzige Investitionskostensatz der Einrichtung kein Spitzenwert für eine umgebaute Einrichtung darstellt“. Gleichwohl verstehe er, dass die Nachzahlung für die Betroffenen „nun sicherlich schmerzlich“seien und, dass der nahezu doppelt so hohe Investitionskostensatz „wenig verständlich wirken“kann.
Sturmberg unterstreicht: „Die Einrichtung kann diese höheren Investitionskosten auch rückwirkend fordern, wenn diese die Bewohner vor dem 1. September 2017 auf die Möglichkeit einer Erhöhung hingewiesen hat.“