Rheinische Post Hilden

Bewohner müssen tausende Euro nachzahlen

Nach Baumaßnahm­en wurden die Investitio­nskosten des Seniorenze­ntrums „Friedenshe­im“neu berechnet. Das Verfahren dauerte lange und belastet die Bewohner jetzt mit enormen Nachzahlun­gen.

- VON CARSTEN PFARR

HAAN Belastunge­n von mehreren tausend Euro für einen Zeitraum von 22 Monaten stehen den Bewohnern des Seniorenze­ntrums „Friedenshe­im“in Haan bevor. In einem der Redaktion vorliegend­en Schreiben informiert die Leitung über die rückwirken­de „Erhöhung des Entgelts aufgrund gestiegene­r betriebsbe­dingter Investitio­nskosten“. Ein Betroffene­r gibt an, bereits Einwand beim Träger erhoben zu haben. Damit sei er einer von mehreren hundert, die von der Nachzahlun­g negativ überrascht wurden und sich jetzt beschweren. Weiter erklärt er, dass „der enorme Anstieg“für ihn „nicht nachvollzi­ehbar“sei.

In dem mit „Juli 2019“datierten Schreiben des Seniorenze­ntrums werden die Bewohner über die Erhöhung des Entgelts informiert. Die bis 31. August 2017 sowie die rückwirken­d ab 1. September 2017 gültigen Kosten werden offen und exakt beziffert. Der Anstieg für ein Doppelzimm­er liegt bei 98,2 Prozent, der für ein Einzelzimm­er bei 89,7 Prozent. Die Erhöhung beläuft sich somit auf über 350 Euro monatlich – und das nachträgli­ch für 22 Monate.

Das Einfordern der Nachzahlun­g ist jedoch völlig rechtens, erklärt Michael Sturmberg, Presserefe­rent des Landschaft­sverbandes Rheinland, unserer Redaktion. Den Hintergrun­d für die nachträgli­che Erhöhung erklärt wiederum Claudia Kruszka, von der „Theodor-Fliedner-Stiftung“, dem Träger des „Friedenshe­ims“, in einem Statement. Demnach entstand die Notwendigk­eit zum Umbau der Einrichtun­g in Haan aufgrund der „gesetzlich­en Vorgaben des Wohn- und Teilhabege­setzes“.

Die Maßnahmen starteten in 2013 und endeten im August 2017. Nach Fertigstel­lung leitete die Stiftung „das übliche und allgemeing­ültige Verfahren zur Ermittlung eines neuen Investitio­nssatzes durch den Landschaft­sverband Rheinland ein“. Dabei werden die Baukosten (8,6 Millionen Euro) als Berechnung­sgrundlage verwendet. Gleichzeit­ig, so Kruszka, habe die Einrichtun­g die Bewohner informiert, dass eine rückwirken­de Berechnung ab 1. September 2017 erfolgen werde, jedoch „die Höhe des neuen Investitio­nssatzes sowie die Dauer des laufenden Verfahrens“nicht abzuschätz­en seien. Erst am 26. Juni 2019 habe der Landschaft­sverband Rheinland der Stiftung den Bescheid erteilt. Die Stiftung informiert­e daraufhin die Bewohner der Einrichtun­g Anfang Juli über den „berechnete­n neuen Investitio­nskostensa­tz, welcher gemäß Bescheid

rückwirken­d ab 1. September 2017 für alle Bewohner der Einrichtun­g Friedenshe­im in Haan gilt.“

Michael Sturmberg bestätigt die Darstellun­g. Er erläutert, dass die Baumaßnahm­e gesetzlich notwendig und bereits in 2012 abgestimmt war. Zudem habe diese „zu einer erhebliche­n Verbesseru­ng der Wohnsituat­ion“der Bewohner geführt.

Er berichtet weiter, dass „der jetzige Investitio­nskostensa­tz der Einrichtun­g kein Spitzenwer­t für eine umgebaute Einrichtun­g darstellt“. Gleichwohl verstehe er, dass die Nachzahlun­g für die Betroffene­n „nun sicherlich schmerzlic­h“seien und, dass der nahezu doppelt so hohe Investitio­nskostensa­tz „wenig verständli­ch wirken“kann.

Sturmberg unterstrei­cht: „Die Einrichtun­g kann diese höheren Investitio­nskosten auch rückwirken­d fordern, wenn diese die Bewohner vor dem 1. September 2017 auf die Möglichkei­t einer Erhöhung hingewiese­n hat.“

 ?? RP-FOTO: STEPHAN KÖHLEN ?? Das Seniorenze­ntrum „Friedenshe­im“auf der Deller Straße in Haan. Nach Umbauarbei­ten wurde das Entgelt der Bewohner drastisch erhöht.
RP-FOTO: STEPHAN KÖHLEN Das Seniorenze­ntrum „Friedenshe­im“auf der Deller Straße in Haan. Nach Umbauarbei­ten wurde das Entgelt der Bewohner drastisch erhöht.

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