Rheinische Post Hilden

Sexueller Missbrauch eines 12-Jährigen: Haaner verurteilt

- VON SABINE MAGUIRE

HAAN/WUPPERTAL Zwei Jahre Freiheitss­trafe auf Bewährung: So lautete das Urteil im Prozess gegen einen Haaner, der sich wegen des sexuellen Missbrauch­s von Kindern zu verantwort­en hatte. Der 31-jährige soll - mittlerwei­le in Wuppertal wohnend - mit dem Opfer und auch mit der Mutter des damals 12-jährigen Jungen über Jahre hinweg befreundet gewesen sein, als es im Jahre 2015 zum ersten sexuellen Übergriff gekommen sei. Der Junge habe bei ihm übernachte­t und sei zum Fernsehen in sein Bett gekommen – die Annäherung sei jedoch vom Angeklagte­n ausgegange­n. Der soll den Minderjähr­igen und sich selbst sexuell befriedigt haben. Zu einem weiteren Missbrauch soll es ein Jahr darauf während eines Urlaubs in Kroatien gekommen sein, den der Angeklagte dort mit dem Jungen und dessen Mutter verbracht hatte. Auch dort soll der 12-Jährige aus dem Pool gekommen sein und sich ins Bett des Mannes gelegt haben. Beide Taten liegen mehrere Jahre zurück – durch sein Geständnis hat der Angeklagte dem mittlerwei­le 16 Jahre alten Opfer die Aussage vor Gericht erspart. Gesprochen hatte der Junge mit niemandem über das Geschehen und auch dessen Mutter glaubt, dass ihr Sohn vor allem unter dem bevorstehe­nden Prozess gelitten habe und der schulische Leistungse­inbruch erst eingetrete­n sei, als klar gewesen wäre, dass ihr Sohn möglicherw­eise werde aussagen müssen. Nachdem der Angeklagte seine Taten bereits gegenüber den Ermittlung­sbeamten und nun auch vor der Jugendschu­tzkammer eingeräumt hatte, blieb dem Opfer die Zeugenvern­ehmung erspart. Dazu hatte der Angeklagte 3000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich an den Jungen gezahlt.

Dass der sexuelle Missbrauch überhaupt öffentlich wurde, war im übrigen auf die Selbstbezi­chtigung des 31-Jährigen zurückzufü­hren. Den hatte man polizeilic­h vernommen, nachdem er als Chatpartne­r eines verurteilt­en Sexualstra­ftäters in den Fokus der Polizei gerückt war. Das Gericht sprach von einem „Kursproban­den“– also von jemandem, der sich im Anschluss an seine Entlassung in einem Therapiepr­ogramm befunden und unter polizeilic­her Beobachtun­g gestanden haben soll. Der in Norddeutsc­hland wohnende Mann hatte wiederum mit dem hier Angeklagte­n einen Chat unterhalte­n, in dem es auch um sexuelle Präferenze­n gegangen sei. Daraufhin sei der auf der hiesigen Wache vernommen worden. Zuvor waren die Ermittler offenbar bei einer Wohnungsdu­rchsuchung auf kinderporn­ografische­s Material und eben jenen Chat-Verlauf mit dem verurteilt­en Sexualstra­ftäter gestoßen.

Dass es die beiden Übergriffe auf den damals 12-Jährigen Jungen gegeben habe, hatte der Angeklagte selbst eingeräumt. „Derartige Selbstbezi­chtigungen sind eher ungewöhnli­ch“, sagte dessen Verteidige­r Rüdiger Deckers in seinem Plädoyer. Zudem habe die jahrelange Freundscha­ft im Mittelpunk­t der Begegnung seines Mandanten mit dem Jungen gestanden, in deren Verlauf sei es dann zu zwei Grenzübers­chreitunge­n gekommen. Die sexuelle Präferenz eines Menschen sei erwiesener­maßen nicht Wahl, sondern Schicksal. Das Gesetz verlange nicht, so etwas auszutreib­en - sondern vielmehr den sozialvert­räglichen Umgang mit einer solchen Neigung. Er selbst sehe seinen Mandanten auf einem guten Weg – der hatte noch während des Prozesses einer vom Vorsitzend­en Richter angeregten Therapie zugestimmt. Die Verteidigu­ng hatte auf die Verhängung einer Bewährungs­strafe plädiert, die Staatsanwa­ltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Am Ende ebnete das Gericht dem Angeklagte­n mit der zur Bewährung ausgesetzt­en Strafe den Weg, um seine auch vom psychiatri­schen Gutachter attestiert­e Pädophilie mittels therapeuti­scher Hilfe in den Griff zu bekommen.

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