Rheinische Post Hilden

Gewerkscha­ft warnt vor Trinkgeld-Trickserei

-

KREIS METTMANN (RP) Das Trinkgeld gehört Kellnern und Köchen – nicht aber dem Chef: Was mit den „Extra-Euro“passiert, mit denen sich Gäste für leckeres Essen oder guten Service bedanken, darüber entscheide­n die Beschäftig­ten selbst. Trotzdem geht ein Teil der 6990 Menschen, die im Kreis Mettmann im Gastgewerb­e arbeiten, hierbei leer aus. Das kritisiert die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n NGG).

„Gerade in kleinen Betrieben kommt es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeld-Kasse selbst verwaltet oder einen Teil vom sogenannte­n Tip sogar vom Personal zurückford­ert“, berichtet Zayde Torun. Die Geschäftsf­ührerin der NGG-Regionalgr­uppe Düsseldorf-Wuppertal stellt klar: „Das Trinkgeld ist ein steuerfrei­es Geschenk, mit dem der Gast einfach Danke sagt.

Von der Bedienung über Küche bis zur Rezeption und Zimmerrein­igung – Betriebsrä­te oder die Mitarbeite­r regeln selbst, wie sie die Extra-Einnahmen aufteilen.“Weil alle Beschäftig­ten ihren Anteil am Gasterlebn­is haben, sollten auch alle bedacht werden, findet die Gewerkscha­ft.

Allerdings arbeiteten in der Branche viele Menschen nur befristet oder mit einem Minijob – und trauten sich aus Angst um ihren Arbeitspla­tz nicht, gegen Trinkgeld-Trickserei­en durch den Chef vorzugehen. Betroffene sollten sich daher an die Gewerkscha­ft wenden, rät Zayde Torun. Anders als etwa in Italien oder in den USA gehe es beim Trinkgeld nicht darum, den fehlenden Lohn aufzubesse­rn. Der Obolus komme „on top“zum Einkommen dazu, kann für Köche, Kellner & Co. aber „nie einen anständige­n Stundenloh­n ersetzen“, so die NGG. Wie viel Trinkgeld angemessen ist, sollten Gäste je nach Situation entscheide­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany