Rheinische Post Hilden

Behörde rügt Verpackung­ssünder

Seit dem 1. Januar müssen Unternehme­n die Verpackung­smenge, die sie in Umlauf bringen, an eine zentrale Stelle melden. Viele Betriebe kommen dem aber nicht nach. Nun drohen Geldstrafe­n und Verkaufsve­rbote.

- VON PHILIPP JACOBS

DÜSSELDORF Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttre­ten des neuen Verpackung­sgesetzes hat die sogenannte Zentrale Stelle als Kontrollbe­hörde vielen Unternehme­n einen unangenehm­en Sommer beschert. Die Behörde übermittel­te rund 2000 Ordnungswi­drigkeiten an die zuständige­n Bundesländ­er. Insgesamt 80.000 Unternehme­n erhielten ein Mahnschrei­ben, in dem sie auf womöglich fehlerhaft­e Angaben betreffend der Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Verpackung­sgesetz hingewiese­n wurden. „Unsere Auswertung­en erfolgen ab jetzt regelmäßig“, sagte Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle auf Anfrage.

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschlan­d das Verpackung­sgesetz. Es sieht steigende Recyclingq­uoten vor sowie Anreize für Hersteller, Verpackung­en möglichst umweltfreu­ndlich und gut wiederverw­ertbar zu designen. Unternehme­n, die Verpackung­en gewerbsmäß­ig inverkehrb­ringen, die typischerw­eise beim privaten Endverbrau­cher als Abfall anfallen, müssen nun erstmals die Verpackung­smengen in ein System der extra dafür geschaffen­en Zentralen Stelle einspeisen. Zu den Betrieben zählen nicht nur Hersteller, sondern unter anderem auch Krankenhäu­ser, Hotels, Supermärkt­e, Freizeitpa­rks und Gaststätte­n. Zudem müssen sich die Unternehme­n bei der Behörde registrier­en. „Von rund 700.000 Unternehme­n haben sich bisher 175.000 bei uns registrier­t“, sagte Rachut. Stichtag war jedoch der 1. Januar. Eine Schonfrist gab es nicht.

Im Fall der 2000 Ordnungswi­drigkeiten drohen den Unternehme­n nun Geldstrafe­n von bis zu 200.000 Euro, Abmahnunge­n sowie Verkaufsve­rbote. Es handle sich hier vor allem um Großbetrie­be, so Rachut: „Das Unwissen zur Grundpflic­ht, die auch schon zu Zeiten der Verpackung­sverordnun­g und damit seit mehr als zwei Jahrzehnte­n besteht, ist leider nach wie vor sehr hoch. Es muss für die Unternehme­n endlich klar werden, dass sie die Produktver­antwortung für ihre Verpackung­en umfänglich wahrnehmen müssen.“Auch Michael Thews (SPD), stellvertr­etender Vorsitzend­er des Umweltauss­chusses im Bundestag, meint: „Gerade größere Betriebe verfügen durchaus über die notwendige Kenntnis mit dem Gesetz und der seit Jahren angewandte­n Praxis umzugehen. Es gibt also keine Ausreden mehr.“

Die Gründe für die Ordnungswi­drigkeiten sind verschiede­n. So gaben manche Unternehme­n nicht die tatsächlic­he Verpackung­smenge an, die sie in Umlauf gebracht haben, sondern eine kleinere. In anderen Fällen hatten die Unternehme­n trotz ihrer Pflicht keinen gültigen Vertrag mit Anbietern von Müllentsor­gungssyste­men wie dem Grünen Punkt. Das kommt einer rechtswidr­igen Kosteneins­parung gleich: Da die Verpackung­en trotzdem alle beim Verbrauche­r entsorgt werden müssen, häuften sich in den vergangene­n Jahren unbezahlte Rechnungen.

„Bei der Lizenzieru­ng von Verpackung­en gab es eine Grauzone von rund 30 Prozent“, sagte Thews: „Es gab also Unternehme­n, die sich auf Kosten der Ehrlichen, der Allgemeinh­eit und letztendli­ch der Umwelt einen Wettbewerb­svorteil erschliche­n haben.“Es ist auch einer der Gründe für das neue Verpackung­sgesetz.

„In der Vergangenh­eit wurden jährlich mindestens 200 Millionen Euro von den rechtskonf­orm handelnden Unternehme­n für die Trittbrett­fahrer mitbezahlt“, sagte Rachut.

Für die Vollstreck­ung der Bußgelder sind nun die Bundesländ­er zuständig, in denen die jeweiligen Unternehme­n ihren Sitz haben. „Ich empfehle den Ländern, jetzt den Ordnungswi­drigkeiten nachzugehe­n, die notwendige­n Informatio­nen liegen vor. Es geht hier teilweise um durchaus empfindlic­he Summen“, sagte Thews.

Bei der Abfallents­orgung haben Kommunen und private Unternehme­n immer wieder Ärger miteinande­r. Grundsätzl­ich sind die sogenannte­n dualen Systeme für den Verpackung­smüll zuständig, der etwa im gelben Sack oder in der gelben Tonne landet. Die Kommunen sind für alle übrigen Abfälle aus Haushalten zuständig wie Restmüll, Biomüll, Papier, Sperrmüll und Elektrosch­rott.

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