Behörde rügt Verpackungssünder
Seit dem 1. Januar müssen Unternehmen die Verpackungsmenge, die sie in Umlauf bringen, an eine zentrale Stelle melden. Viele Betriebe kommen dem aber nicht nach. Nun drohen Geldstrafen und Verkaufsverbote.
DÜSSELDORF Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes hat die sogenannte Zentrale Stelle als Kontrollbehörde vielen Unternehmen einen unangenehmen Sommer beschert. Die Behörde übermittelte rund 2000 Ordnungswidrigkeiten an die zuständigen Bundesländer. Insgesamt 80.000 Unternehmen erhielten ein Mahnschreiben, in dem sie auf womöglich fehlerhafte Angaben betreffend der Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz hingewiesen wurden. „Unsere Auswertungen erfolgen ab jetzt regelmäßig“, sagte Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle auf Anfrage.
Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz. Es sieht steigende Recyclingquoten vor sowie Anreize für Hersteller, Verpackungen möglichst umweltfreundlich und gut wiederverwertbar zu designen. Unternehmen, die Verpackungen gewerbsmäßig inverkehrbringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen nun erstmals die Verpackungsmengen in ein System der extra dafür geschaffenen Zentralen Stelle einspeisen. Zu den Betrieben zählen nicht nur Hersteller, sondern unter anderem auch Krankenhäuser, Hotels, Supermärkte, Freizeitparks und Gaststätten. Zudem müssen sich die Unternehmen bei der Behörde registrieren. „Von rund 700.000 Unternehmen haben sich bisher 175.000 bei uns registriert“, sagte Rachut. Stichtag war jedoch der 1. Januar. Eine Schonfrist gab es nicht.
Im Fall der 2000 Ordnungswidrigkeiten drohen den Unternehmen nun Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro, Abmahnungen sowie Verkaufsverbote. Es handle sich hier vor allem um Großbetriebe, so Rachut: „Das Unwissen zur Grundpflicht, die auch schon zu Zeiten der Verpackungsverordnung und damit seit mehr als zwei Jahrzehnten besteht, ist leider nach wie vor sehr hoch. Es muss für die Unternehmen endlich klar werden, dass sie die Produktverantwortung für ihre Verpackungen umfänglich wahrnehmen müssen.“Auch Michael Thews (SPD), stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses im Bundestag, meint: „Gerade größere Betriebe verfügen durchaus über die notwendige Kenntnis mit dem Gesetz und der seit Jahren angewandten Praxis umzugehen. Es gibt also keine Ausreden mehr.“
Die Gründe für die Ordnungswidrigkeiten sind verschieden. So gaben manche Unternehmen nicht die tatsächliche Verpackungsmenge an, die sie in Umlauf gebracht haben, sondern eine kleinere. In anderen Fällen hatten die Unternehmen trotz ihrer Pflicht keinen gültigen Vertrag mit Anbietern von Müllentsorgungssystemen wie dem Grünen Punkt. Das kommt einer rechtswidrigen Kosteneinsparung gleich: Da die Verpackungen trotzdem alle beim Verbraucher entsorgt werden müssen, häuften sich in den vergangenen Jahren unbezahlte Rechnungen.
„Bei der Lizenzierung von Verpackungen gab es eine Grauzone von rund 30 Prozent“, sagte Thews: „Es gab also Unternehmen, die sich auf Kosten der Ehrlichen, der Allgemeinheit und letztendlich der Umwelt einen Wettbewerbsvorteil erschlichen haben.“Es ist auch einer der Gründe für das neue Verpackungsgesetz.
„In der Vergangenheit wurden jährlich mindestens 200 Millionen Euro von den rechtskonform handelnden Unternehmen für die Trittbrettfahrer mitbezahlt“, sagte Rachut.
Für die Vollstreckung der Bußgelder sind nun die Bundesländer zuständig, in denen die jeweiligen Unternehmen ihren Sitz haben. „Ich empfehle den Ländern, jetzt den Ordnungswidrigkeiten nachzugehen, die notwendigen Informationen liegen vor. Es geht hier teilweise um durchaus empfindliche Summen“, sagte Thews.
Bei der Abfallentsorgung haben Kommunen und private Unternehmen immer wieder Ärger miteinander. Grundsätzlich sind die sogenannten dualen Systeme für den Verpackungsmüll zuständig, der etwa im gelben Sack oder in der gelben Tonne landet. Die Kommunen sind für alle übrigen Abfälle aus Haushalten zuständig wie Restmüll, Biomüll, Papier, Sperrmüll und Elektroschrott.