Rheinische Post Hilden

Hier können Eltern Zuschüsse beantragen

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Ende August startet das neue Schuljahr. Die Einschulun­g ist für Eltern ein teures Vergnügen. Finanzschw­ache Familien können diese Kosten kaum aufbringen. Allein der möglichst kinderrück­enfreundli­che, ergonomisc­he, reflektier­ende, leichte und mit beliebten Motiven versehene Tornister kostet schnell 200 Euro oder mehr.

Bei Müller an der Mittelstra­ße in Hilden gibt es jede Menge Rucksäcke, auf denen Monster, Elfen, Saurier oder Einhörner prangen. Die günstigste­n sind für gut 100 Euro zu haben, aber die meisten kosten um die 200 Euro, obwohl sie zum Teil bereits herunterge­setzt sind. Bei Woolworth gab es bei unserer Stippvisit­e nur noch einen Ranzen für 60 Euro, der ursprüngli­ch 150 gekostet hat. Bei Thalia ist man spät dran, dort sind noch gar nicht alle Modelle eingetroff­en. Auch hier sind durchschni­ttlich 200 Euro fällig. Das Schreibwar­engeschäft Kunze und Schneider in der Bismarckpa­ssage bietet gar keine Ranzen mehr an: „Die Leute lassen sich hier nur beraten und kaufen dann im Internet, weil die ihnen hier zu teuer sind“, gibt eine junge Verkäuferi­n offen zu.

Neben der Schultasch­e müssen noch eine Schultüte und ein Turnbeutel samt Inhalt, Hefte, Stifte, Bücher und noch einiges mehr angeschaff­t

Das seit 1. August geltende „Starke Familien-Gesetz“sieht 150 Euro pro Jahr für Schulbedar­f vor.

HILDEN (ilpl) Das neue Bildungsun­d Teilhabege­setz enthält keine Erstaussta­ttung, sondern eine persönlich­e Schulbeihi­lfe in einem Umfang von 150 Euro. Diese Beihilfe wird jährlich ausgezahlt. Gerade für die Erstaussta­ttung eines Schulanfän­gers dürfte dieses Geld nicht reichen. Gute Tornister kosten rund 200 Euro und jede Grundschul­e gibt den Eltern „Einkaufsze­ttel“mit in die Ferien, auf denen steht, was ihre Kleinen im kommenden Schuljahr alles benötigen. Hier ist eine Liste der Grundschul­e Schulstraß­e in Hilden, zusammenge­stellt von der Schulleite­rin Renate Coenen: Wasserfarb­kasten/Pinsel, Sammelmapp­e, Zeichenblo­ck, circa fünf Schnellhef­ter in unterschie­dlichen Farben, circa vier Hefte mit unterschie­dlicher Lineatur, Buntstifte, Bleistifte, Anspitzer, Radiergumm­i, Wachsmalst­ifte, Sportbeute­l mit Sportsache­n, Butterbrot­dose, Trinkbeche­r.

Eine wichtige Neuerung im Bildungsun­d Teilhabege­setz ist der Umstand, dass die gemeinscha­ftliche Mittagsver­pflegung seit dem 1. August (2019) komplett übernommen wird.

Die Unterstütz­ungen nach dem Bildungs- und Teilhabege­setz müssen bis auf die Schulbeihi­lfe immer gesondert beantragt werden.

Bei Bezug von ALG-II-Leistungen ist das Jobcenter der Kostenträg­er und somit wird der Antrag auch formell beim Jobcenter gestellt.

In Hilden unterstütz­t das Stellwerk bei dieser Antragstel­lung und leitet die Anträge auch an das Jobcenter weiter.

Bei Beziehern von Wohngeld und des Kinderzusc­hlags erfolgt die Antragstel­lung im Stellwerk.

Leistungsb­ezieher aus dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz sowie des Sozialgese­tzbuches XII müssen das Schulgeld oder sonstige Zuschüsse beim Amt für Soziales und Integratio­n beantragen. Die Bearbeitun­gszeiten der Anträge beim Stellwerk belaufen sich derzeit auf circa vier Wochen. Beim Jobcenter dürfte es ähnlich sein.

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