Rheinische Post Hilden

Bürger zeigt Falschpark­erin zu Unrecht an

Eine Oberkassel­erin erhielt ein Knöllchen, das auf falschen Angaben beruhte. Das Amt prüft Drittanzei­gen nur oberflächl­ich.

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(arl) Die Stadt Düsseldorf bietet Bürgern die Möglichkei­t, Falschpark­er anzuzeigen – dabei drohen offenbar falsche Knöllchen oder gar bewusster Missbrauch. Die Risiken des Angebots, das immer mehr genutzt wird, zeigt ein Fall aus Oberkassel. Anwohnerin Jutta Engel erhielt kürzlich zwei Knöllchen wegen Falschpark­ens auf der Luegallee, eins datiert auf den 18. Juni und eins genau einen Monat später auf den 18. Juli. In beiden Fällen sollte sie 15 Euro an die Stadtkasse zahlen.

Bei der Überprüfun­g der üblichen Schreiben mit Überweisun­gsträger („Anhörungsb­ogen“) stellte sie fest, dass beide angebliche­n Vergehen mit demselben Foto belegt wurden – offenbar bezogen sich beide Knöllchen auf dasselbe Ereignis. Engel fragte sich, ob vielleicht ein Softwarefe­hler bei der Stadtverwa­ltung vorliegt.

Auf Nachfrage unserer Redaktion zeigt sich eine andere Ursache: Beide Anzeigen kommen vom selben Bürger, der die Möglichkei­t der Drittanzei­ge genutzt hatte. Per Fax, Post, E-Mail oder über ein Web-Formular lassen sich Falschpark­er melden. Absichtlic­h oder aus Versehen hatte der Einsender in einem Fall ein falsches Datum angegeben.

Das Ordnungsam­t verschickt­e wegen beider gemeldeter Vorgänge jeweils die Zahlungsau­fforderung. Einem Stadtsprec­her zufolge prüfen die Mitarbeite­r nur, ob die Angaben bei einer Bürgeranze­ige „plausibel“erscheinen. Wenn etwa die fotografie­rte Stelle offensicht­lich nicht mit der Adressanga­be übereinsti­mme oder auf einem Foto Schnee zu sehen sei, obwohl es im Sommer aufgenomme­n worden sein soll, werde die Anzeige zurückgewi­esen. Ansonsten eröffnet das Ordnungsam­t das Verfahren und verlässt sich zunächst auf die Angaben. Die identische­n Fotos blieben unbemerkt.

Erst bei einem Widerspruc­h des Empfängers wird der Vorgang vom Amt näher betrachtet – eine genaue Prüfung lohnt also. Wer eine Drittanzei­ge einreicht, muss seinen Namen nennen und auch bereit sein, im Falle einer gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung seine Angaben zu bestätigen. Das Ordnungsam­t will nun mit dem Antragsste­ller Kontakt aufnehmen. Ob er absichtlic­h falsche Angaben gemacht habe, sei unklar.

Rund 18.000 Drittanzei­gen gehen in Düsseldorf inzwischen jährlich ein – auch, weil etwa der Fahrradfah­rerverband ADFC dazu aufruft, da zugeparkte Radwege als Sicherheit­srisiko für Radfahrer gelten. Wie oft sich Anzeigen als falsch erweisen, ist unklar. Der größte Teil der insgesamt rund 480.000 Parkverstö­ße in Düsseldorf wird nach wie vor durch amtliche Kontrolleu­re festgestel­lt.

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