Die geteilte Wohnung
Worauf Studierende bei der Entscheidung für eine WG unbedingt achten sollten.
FRANKFURT/MAIN (dpa) Eine eigene Wohnung können sich viele Studierende nicht leisten. Deshalb tun sich viele zu Wohngemeinschaften zusammen. Das Mietrecht kennt die Form des Zusammenwohnens nicht. Dennoch gibt es Regeln für die Mietverträge, die sich aus der Rechtsprechung ableiten, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Wer unterschreibt bei einer WG den Mietvertrag?
HAPP Man kann bei Wohngemeinschaften drei Varianten unterscheiden: Entweder der Vermieter macht einen Mietvertrag mit einem Hauptmieter, der dann aufgrund einer allgemeinen Erlaubnis des Vermieters Untermieter einziehen lassen kann. Der Hauptmieter ist der Ansprechpartner für den Vermieter. Oder man kann einen Mietvertrag mit allen Bewohnern machen. Dann sind Mitglieder der WG alle Vertragspartner, die auch alle gemeinsam die Miete zahlen. Als dritte Möglichkeit kann der Vermieter jedes Zimmer einzeln vermieten. Können Mitbewohner ohne Zustimmung ein- und ausziehen? HAPP Das kommt darauf an, welche Vertragsform zugrunde liegt. Gibt es einen Hauptmieter, macht dieser mit all den anderen Bewohnern Untermietverträge. Der Hauptmieter ist in der Regel frei in der Wahl seiner Mitbewohner. Wenn der Hauptmieter auszieht, müssen auch alle anderen raus. Gibt es einen Mietvertrag mit allen Bewohnern, muss man einen neuen Vertrag machen, wenn ein WG-Mitglied aus- und ein neues einzieht. Aber es gibt die Möglichkeit, eine Vertragspartei auszutauschen. Bei Variante drei kann jeder Mieter kündigen. Müssen bei Zahlungsrückstand eines Mitbewohners auch die anderen ran?
HAPP Auch hier ist die Vertragsgrundlage entscheidend: Bei einem Hauptmieter ist dieser der Ansprechpartner für den Vermieter. Er muss sich das Geld dann im Zweifel von seinen Mitbewohnern besorgen. Bei der zweiten Variante kann der Vermieter theoretisch jeden der Bewohner zur Zahlung heranziehen. Die WG muss das dann intern selbst regeln. Und bei der dritten Variante ist jeder einzelne Mieter selbst für die Zahlungen verantwortlich.