Rheinische Post Hilden

Bund verlängert Mietpreisb­remse

Die Regelung soll nun bis 2025 gelten. NRW behält sich trotzdem die Abschaffun­g vor.

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DÜSSELDORF (qua/tor) Mieter und Käufer selbst genutzter Immobilien sollen entlastet werden. Die Spitzen von Union und SPD einigten sich am Sonntagabe­nd auf ein entspreche­ndes Paket. Wie Innen- und Justizmini­sterium übereinsti­mmend mitteilten, soll die Mietpreisb­remse um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert werden. Der Anstieg der Mieten soll zudem dadurch gedämpft werden, dass für den Mietspiege­l der Betrachtun­gszeitraum für die ortsüblich­e Vergleichs­miete von vier auf sechs Jahre verlängert wird. Mieter sollen bis zu zweieinhal­b Jahre rückwirken­d zu viel gezahlte Miete zurückford­ern können. „Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit zur Schaffung von mehr bezahlbare­m Wohnraum“, erklärte Justizmini­sterin Christine Lambrecht (SPD). Auch Käufer sollen Erleichter­ungen erhalten und nur noch maximal die Hälfte der Maklerkost­en tragen müssen. Der Bund will darüber hinaus durch die Änderung einer Richtlinie selbst mehr Bauland verfügbar machen: Auch brachliege­nde Grundstück­e der Bahn sollen genutzt werden können. Die Bundesregi­erung kündigte zudem ein Gesetz an, das es den Kommunen erleichter­t, Baulücken zu schließen, „etwa durch eine Weiterentw­icklung des Vorkaufsre­chts oder durch die erleichter­te Anwendung eines Baugebots“, wie es im Ergebnispa­pier heißt.

Nordrhein-Westfalens Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch (CDU) begrüßte die Berliner Beschlüsse. „Vor allem die Maßnahmen zur Gewinnung von neuem Bauland sind wichtig“, sagte Scharrenba­ch unserer Redaktion. Auch in NRW sei „der Mangel an Bauland wesentlich­e Ursache für den teilweise schleppend­en Neubau“.

Zur Verlängeru­ng der Mietpreisb­remse ging sie jedoch auf Distanz. Die schwarz-gelbe Landesregi­erung hatte im Koalitions­vertrag deren Abschaffun­g in Nordrhein-Westfalen angekündig­t. „Der Bund muss 16 Bundesländ­er im Blick haben und gibt ihnen deshalb die Möglichkei­t zur Mietpreisb­remse. Bei uns in NRW gibt es erhebliche Zweifel an der Wirksamkei­t“, sagte Scharrenba­ch und kündigte an: „Wir lassen die Folgen derzeit in einem Gutachtach­ten überprüfen und entscheide­n im kommenden Jahr.“

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