Besserer Schutz vor Kostenfallen
Die Justizmininisterin plant unter anderem kürzere Vertragslaufzeiten bei Handys.
BERLIN (dpa) Das im März angekündigte Gesetz gegen Kostenfallen nimmt Gestalt an. Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit dem Gesetzentwurf unter anderem die Laufzeit von Verträgen für Dienstleistungen wie Mobilfunk und Fitnessstudios auf ein Jahr begrenzen, wie ihr Ministerium am Donnerstag bestätigte. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.
„Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung“, sagte Lambrecht. „Dem werden wir mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge einen Riegel vorschieben.“Konkret geht es um Verträge, die „die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienstoder Werkleistungen“betreffen, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Anbieter solcher Dienstleistungen und Waren sollen dem Gesetzentwurf zufolge in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr – statt bisher zwei Jahre – anbieten dürfen. Diese Verträge sollen sich automatisch nur noch um drei Monate statt bisher zwölf verlängern dürfen, außerdem soll die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat sinken.
Bereits im März hatte das Ministerium, damals noch unter Leitung von Katarina Barley (SPD), ein Gesetz gegen Kostenfallen angekündigt und Eckpunkte veröffentlicht. Darunter waren neben der kürzeren Befristung von Verträgen auch der Schutz vor ungewollten Wechseln der Energielieferanten, strengere Regeln für Telefonwerbung, die einfachere Durchsetzung von Verbraucheransprüchen, eine angepasste Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen und die Senkung von Inkassokosten.
Nach Angaben des Ministeriums sind bis auf die Regelung der Inkassokosten all diese Eckpunkte inzwischen in den Gesetzentwurf eingeflossen. Beim Thema Inkasso müsse noch nachgearbeitet werden, sagte der Sprecher.