Rheinische Post Hilden

Taxifahrer verwehren Transport von Hund

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Weil sie ihren Vierbeiner mitnehmen wollte, wurde einer Hildenerin die Fahrt nach Hause verweigert.

HILDEN (capf) Die Taxifahrt nach Hause ist meist nicht die kostengüns­tigste, aber gerade nachts die angenehmst­e Transportm­öglichkeit. So sah es auch Kirsten Rohmann, als sie Samstagnac­ht mit ihrem Mann und dem gemeinsame­n Hund ein Taxi in Anspruch nehmen wollte. Allerdings fand sich kein Taxler, der die Hildener transporti­eren wollte – wegen ihres Hundes.

Der 14-jährige Cocker Spaniel sei handzahm und passe problemlos in den Fußraum eines Autos, gibt Rohmann an. Allerdings habe er Arthrose in den vorderen Gelenken und könne daher keine langen Strecken zurücklege­n. Deswegen entschied sich die Hildenerin für den circa zwei Kilometer langen Heimweg ein Taxi zu bestellen. Als nach 20 Minuten noch keines eingetroff­en war, habe sie erneut in der Zentrale angerufen. Diese teilte ihr mit, dass sich aktuell kein Taxifahrer bereit erklären würde, Passagiere mit Hund zu transporti­eren. Den Heimweg trat das Dreigespan­n daher zu Fuß an, wobei Kirsten Rohmann ihren Hund große Teile tragen musste, da auch ihr Mann nicht fit auf den Beinen ist.

Norberto Milharo, Vorstand der Taxi Zentrale Hilden, bedauert den Vorfall. „Es tut mir sehr leid. Normalerwe­ise sollte das kein Problem sein“, gibt er an. „Wir transporti­eren tagtäglich Tiere.“Für ihn sei es ein unglücklic­her Zufall gewesen, den er nur mit der starken Auslastung zu den Ferienzeit­en zu erklären vermag. Grundsätzl­ich würde das Unternehme­n Tiere ohne Kostenaufs­chlag mitnehmen, so wie es in der Gebührenve­rordnung des Kreises Mettmann festgelegt ist. Wieso sich kein Fahrer für Kirsten Rohmann fand, kann er nicht nachvollzi­ehen, da nur vereinzelt Taxler aus Hilden den Tiertransp­ort verwehren – dann aber mit einer nachvollzi­ehbarer Begründung, zum Beispiel eine Tierhaar-Allergie.

Kirsten Rohmann hat bereits beim Kreis Mettmann Beschwerde über ihren Fall eingelegt. Eine Antwort steht noch aus. Sie sieht sich im Recht, denn grundsätzl­ich haben Taxifahrer eine „Beförderun­gspflicht“. Da ein Tier rein juristisch ein Gegenstand ist, muss es ebenfalls transporti­ert werden. Als Fahrgast ist jedoch zu beachten, dass das Tier im Auto gesichert ist und nicht durch den Pkw tollt. So kann ein kleiner Hund zum Beispiel im Fußraum mitfahren und ein großer Hund im Kofferraum, wenn dieser nicht räumlich vom Innenraum getrennt ist. Die Ladungssic­herung, zum Beispiel durch ein Schutznetz, liegt wiederum beim Fahrer.

Die Mitnahme eines Tieres kann vom Taxifahrer allerdings in besonderen Fällen verweigert werden. Liegen eine Allergie oder besondere Angst seitens des Fahrers vor, kann er den Transport verwehren, da die Anwesenhei­t des Tieres sich negativ auf sein Fahrverhal­ten auswirken könnte. Allerdings muss dann ein neuer Wagen von der Zentrale angeforder­t werden.

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RP-FOTO: STEPHAN KÖHLEN Kirsten Rohmann mit ihrem Hund – ihnen wurde nachts die Taxifahrt verwehrt.

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