Dienstreise bringt Anwalt Festanstellung ein
(sg) Weil er am Vorabend seines ersten Arbeitstages zu einer Dienstreise fuhr, hat sich ein Jurist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erstritten. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt hatte einen auf sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgeschlossen, der am 5. September 2016 begann. Bereits am 4. September reiste er zu einer Schulung nach Nürnberg, was mit dem Bamf abgesprochen war, das auch die Übernachtungkosten übernahm.
Nach Ablauf des halben Jahres verlängerte die Behörde den Vertrag bis zum 4.September 2018. Danach bewarb sich der Anwalt um eine unbefristete Stelle als Entscheider, wurde aber nicht angenommen. Das Arbeitsverhältnis endete mit der Frist.
Weil aber eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur für maximal zwei Jahre zulässig ist, klagte der Anwalt auf Weiterbeschäftigung und bekam vom Landesarbeitsgericht in Düsseldorf Recht: Das Arbeitsverhältnis hatte demnach faktisch mit der Anreise zur Schulung begonnen und damit zwei Jahre und einen Tag gedauert. Die zulässige Höchstdauer der Befristung war überschritten. „Zwei Jahre sind zwei Jahre“, so das Landesarbeitsgericht, auch wenn die Überschreitung nur einen Tag aufgrund der Dienstreise dauerte. Der Düsseldorfer Anwalt sei demnach unbefristet beim Bundesamt beschäftigt. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen. (Aktenzeichen 3 Sa 1126/18)