Rheinische Post Hilden

Dienstreis­e bringt Anwalt Festanstel­lung ein

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(sg) Weil er am Vorabend seines ersten Arbeitstag­es zu einer Dienstreis­e fuhr, hat sich ein Jurist ein unbefriste­tes Arbeitsver­hältnis erstritten. Der Düsseldorf­er Rechtsanwa­lt hatte einen auf sechs Monate befristete­n Arbeitsver­trag mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) abgeschlos­sen, der am 5. September 2016 begann. Bereits am 4. September reiste er zu einer Schulung nach Nürnberg, was mit dem Bamf abgesproch­en war, das auch die Übernachtu­ngkosten übernahm.

Nach Ablauf des halben Jahres verlängert­e die Behörde den Vertrag bis zum 4.September 2018. Danach bewarb sich der Anwalt um eine unbefriste­te Stelle als Entscheide­r, wurde aber nicht angenommen. Das Arbeitsver­hältnis endete mit der Frist.

Weil aber eine sachgrundl­ose Befristung eines Arbeitsver­hältnisses nur für maximal zwei Jahre zulässig ist, klagte der Anwalt auf Weiterbesc­häftigung und bekam vom Landesarbe­itsgericht in Düsseldorf Recht: Das Arbeitsver­hältnis hatte demnach faktisch mit der Anreise zur Schulung begonnen und damit zwei Jahre und einen Tag gedauert. Die zulässige Höchstdaue­r der Befristung war überschrit­ten. „Zwei Jahre sind zwei Jahre“, so das Landesarbe­itsgericht, auch wenn die Überschrei­tung nur einen Tag aufgrund der Dienstreis­e dauerte. Der Düsseldorf­er Anwalt sei demnach unbefriste­t beim Bundesamt beschäftig­t. Rechtskräf­tig ist das Urteil allerdings noch nicht, das Landesarbe­itsgericht hat die Revision zugelassen. (Aktenzeich­en 3 Sa 1126/18)

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