Viel Sparpotenzial bei Müll und Wasser
Gegen die hohen Gebührensätze der Städte und Gemeinden für Abwasser und Müllentsorgung können Verbraucher sich kaum wehren. Trotzdem gibt es für die Bürger Möglichkeiten zum Sparen.
DÜSSELDORF Der jährliche Müllund Abwassergebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler (BdSt) zeigt: Die Kommunen sind kaum belehrbar. Zwar machen die Gebührenexperten regelmäßig Vorschläge, wie Kommunen die hohen Kosten zugunsten ihrer Bürger senken könnten. Etwa, indem sie die Biotonne flächendeckend nur noch alle zwei Wochen leeren, den Bürgern grundsätzlich keine Mindestrestmüllvolumen mehr vorschreiben oder die Erlöse aus der Altpapierund Metallschrottentsorgung nicht einfach kassieren, sondern damit die Abfallgebühren entlasten.
Aber die meisten Vorschläge verpuffen. Bei den Müllgebühren liegen die NRW-Kommunen nach einer vom Eigentümerverband Haus und Grund in Auftrag gegebenen Studie sogar an der Spitze. Hinzu kommt, dass die Haushalte ihre Gebühren nicht einmal zuverlässig kalkulieren können. So stiegen die Abwassergebühren in Bedburg-Hau (Kreis Kleve) bei dem vom Steuerzahlerbund zugrunde gelegten Musterhaushalt binnen eines Jahres um 25 Prozent, in Grefrath (Kreis Viersen) und in Alpen (Kreis Wesel) um jeweils zehn Prozent. Umgekehrt sanken sie in Brühl (Rhein-ErftKreis) um 24 Prozent, in Euskirchen um 16 Prozent und in Ochtrup (Kreis Steinfurt) um zwölf Prozent.
Die absolute Höhe der Gebühren und die kaum kalkulierbare Entwicklung sind die schlechten Nachrichten. Aber immerhin gibt es auch eine gute Nachricht: Die Bürger können einiges unternehmen, um ihre Müll- und Abwassergebühren zu senken.
Eigenkompostierabschlag Wer seinen Bioabfall auf dem eigenen Grundstück kompostiert und keine Biotonne braucht, muss einen Eigenkompostierabschlag eingeräumt bekommen. Dieser ist bei der Kommune zu beantragen.
Nachbarschafts-Tonnen In vielen Kommunen dürfen Grundstückseigentümer sich eine Restmülltonne mit den Nachbarn teilen und bekommen Preisnachlässe.
Restmülltonne Je kleiner, desto billiger. Zwei-Personen-Haushalte sollten mit einer 60-Liter-Tonne auskommen, einige Kommunen bieten ihren Bürgern sogar 40-Liter-Tonnen an. Abwasser Die Kommunen berechnen die Gebühr nach dem so genannten Frischwassermaßstab. Dabei wird unterstellt, dass die bezogene Frischwassermenge das Grundstück in gleicher Größenordnung auch wieder als Schmutzwasser verlässt. Das stimmt aber nicht, wenn zum Beispiel ein großer Garten bewässert wird. Auf Antrag ziehen viele Kommunen diesen Anteil von der Gebühr ab. Dasselbe gilt für Betriebe wie Bäckereien, in denen viel Frischwasser in die Produktion fließt. Regenwasser Sammeltonnen kosten wenig, das gesammelte Regenwasser kostet gar nichts. Damit kann dann gereinigt und gegossen werden.
Entsiegelung Wer als Grundstückseigentümer dafür sorgt, dass Regenwasser nicht oder nur verzögert in die Kanalisation gelangt, der zahlt in manchen Städten einen reduzierten Regenwassergebührensatz. Es gibt auch Kommunen, die, wie zum Beispiel die Landeshauptstadt Düsseldorf, für Dachbegrünungen reduzierte Regenwassergebührensätze vorsehen. Das glleiche gilt für das Verlegen von sogenannten Rasengittersteinen.
Telefon-Hotline Der Bund der Steuerzahler richtet am Donnerstag, 22. August, in der Zeit von von 8 bis 14 Uhr eine Gebühren-Hotline ein. Unter der Rufnummer 0211 9917545 können die Gebührenzahler sich dann von mehreren Experten zu individuellen Einsparmöglichkeiten bei den kommunalen Gebühren beraten lassen.