Rheinische Post Hilden

Satzung für Scooter-Anbieter soll Anfang 2020 in Kraft treten

Die Stadt will vor allem das wilde Abstellen der Roller verhindern. Die Unternehme­n sollen im Jahr künftig 20 Euro pro Roller zahlen.

- VON NICOLE LANGE

Spätestens am 1. Januar 2020 soll nach dem Willen der Stadtverwa­ltung eine neue Sondernutz­ungssatzun­g gelten, die den Umgang mit E-Scootern regelt. Spezielle Auflagen wird es für die Bereitstel­lung, die Nutzung und das Abstellen der Roller geben, wie die Verwaltung mitteilte. Für eine Sondernutz­ungserlaub­nis werden die Anbieter künftig zahlen müssen, angedacht sind 20 Euro pro Roller und Jahr. Bis zum Inkrafttre­ten der Satzung sind die Sondererla­ubnisse gebührenfr­ei.

Die E-Scooter sind ein Ärgernis für viele Düsseldorf­er – etwa, weil sie verbotener­weise auf Gehwegen genutzt oder wild abgestellt werden. „Verkehrsüb­erwachung und Ordnungsdi­enst bekommen erhebliche Beschwerde­n und stolpern immer wieder geradezu über E-Roller“, sagt Ordnungsde­zernent Christian Zaum: „Dem müssen wir Einhalt gebieten.“Oberbürger­meister Thomas Geisel betonte, man wolle niemandem den Spaß an den Angeboten verderben – müsse aber Rücksicht auf andere Verkehrste­ilnehmer nehmen.

So sollen Mobilitäts­stationen geschaffen und Flächen definiert werden, an und auf denen die Roller abgestellt werden können. Planungsde­zernentin Cornelia Zuschke betonte, man müsse an bestimmten Punkten natürlich ausreichen­de Angebote schaffen, beispielsw­eise am Konrad-Adenauer-Platz oder am Bilker Bahnhof: „Aber der Straßenrau­m muss es eben auch hergeben.“Das Abstellen außerhalb entspreche­nder Stationen an öffentlich­en Standorten wird nach den Plänen der Stadt auf maximal fünf Roller begrenzt. Ein Sprecher des Anbieters Tier Mobility erklärte dazu, Mobilitäts­stationen seien prinzipiel­l eine gute Sache. „Wenn man Sharing-Fahrzeuge aber ausschließ­lich auf Mobilitäts­stationen positionie­ren will, müssten sehr viele Flächen entspreche­nd umgewandel­t werden, um das Free Floating-System als wesentlich­e Ergänzung zum Öffentlich­en Nahverkehr weiter zu gewährleis­ten.“

Die Anbieter sollen ihre Kunden nach dem Willen der Verwaltung informiere­n, wo sie die Roller nicht abstellen dürfen – beispielsw­eise nicht auf Radwegen, vor Einfahrten und Eingängen oder auf einem 60 Zentimeter breiten Streifen rechts und links der Blindenlei­tsysteme. Laut Stadt sollen die Verleiher in diesem Zusammenha­ng eine 24-Stunden-Hotline einrichten, um Beschwerde­anrufe entgegenzu­nehmen. Falsch abgestellt­e Roller müssen sie innerhalb von 24 Stunden einsammeln. Oberbürger­meister Geisel sagte, die Anbieter könnten auch mit technische­n Sperren verhindern, dass die Roller in Verbotszon­en wie Parkanlage­n, im Wald oder auf Friedhöfen oder Spielplätz­en genutzt werden.

Geisel zeigte sich optimistis­ch, dass es möglich sein wird, die Satzung so zu gestalten. „Es ist ja schon unstrittig, dass jeder Biertisch auf dem Bürgerstei­g eine Sondernutz­ung darstellt.“Entspreche­nd ergebe es wenig Sinn, dass das Aufstellen Tausender Scooter im öffentlich­en Raum keine Sondernutz­ung darstellen solle.

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RP-FOTO: NICOLE LANGE Es gibt eine neue Satzung für Scooter. Es wird strengere Regelungen geben.

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