Satzung für Scooter-Anbieter soll Anfang 2020 in Kraft treten
Die Stadt will vor allem das wilde Abstellen der Roller verhindern. Die Unternehmen sollen im Jahr künftig 20 Euro pro Roller zahlen.
Spätestens am 1. Januar 2020 soll nach dem Willen der Stadtverwaltung eine neue Sondernutzungssatzung gelten, die den Umgang mit E-Scootern regelt. Spezielle Auflagen wird es für die Bereitstellung, die Nutzung und das Abstellen der Roller geben, wie die Verwaltung mitteilte. Für eine Sondernutzungserlaubnis werden die Anbieter künftig zahlen müssen, angedacht sind 20 Euro pro Roller und Jahr. Bis zum Inkrafttreten der Satzung sind die Sondererlaubnisse gebührenfrei.
Die E-Scooter sind ein Ärgernis für viele Düsseldorfer – etwa, weil sie verbotenerweise auf Gehwegen genutzt oder wild abgestellt werden. „Verkehrsüberwachung und Ordnungsdienst bekommen erhebliche Beschwerden und stolpern immer wieder geradezu über E-Roller“, sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum: „Dem müssen wir Einhalt gebieten.“Oberbürgermeister Thomas Geisel betonte, man wolle niemandem den Spaß an den Angeboten verderben – müsse aber Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen.
So sollen Mobilitätsstationen geschaffen und Flächen definiert werden, an und auf denen die Roller abgestellt werden können. Planungsdezernentin Cornelia Zuschke betonte, man müsse an bestimmten Punkten natürlich ausreichende Angebote schaffen, beispielsweise am Konrad-Adenauer-Platz oder am Bilker Bahnhof: „Aber der Straßenraum muss es eben auch hergeben.“Das Abstellen außerhalb entsprechender Stationen an öffentlichen Standorten wird nach den Plänen der Stadt auf maximal fünf Roller begrenzt. Ein Sprecher des Anbieters Tier Mobility erklärte dazu, Mobilitätsstationen seien prinzipiell eine gute Sache. „Wenn man Sharing-Fahrzeuge aber ausschließlich auf Mobilitätsstationen positionieren will, müssten sehr viele Flächen entsprechend umgewandelt werden, um das Free Floating-System als wesentliche Ergänzung zum Öffentlichen Nahverkehr weiter zu gewährleisten.“
Die Anbieter sollen ihre Kunden nach dem Willen der Verwaltung informieren, wo sie die Roller nicht abstellen dürfen – beispielsweise nicht auf Radwegen, vor Einfahrten und Eingängen oder auf einem 60 Zentimeter breiten Streifen rechts und links der Blindenleitsysteme. Laut Stadt sollen die Verleiher in diesem Zusammenhang eine 24-Stunden-Hotline einrichten, um Beschwerdeanrufe entgegenzunehmen. Falsch abgestellte Roller müssen sie innerhalb von 24 Stunden einsammeln. Oberbürgermeister Geisel sagte, die Anbieter könnten auch mit technischen Sperren verhindern, dass die Roller in Verbotszonen wie Parkanlagen, im Wald oder auf Friedhöfen oder Spielplätzen genutzt werden.
Geisel zeigte sich optimistisch, dass es möglich sein wird, die Satzung so zu gestalten. „Es ist ja schon unstrittig, dass jeder Biertisch auf dem Bürgersteig eine Sondernutzung darstellt.“Entsprechend ergebe es wenig Sinn, dass das Aufstellen Tausender Scooter im öffentlichen Raum keine Sondernutzung darstellen solle.