Rheinische Post Hilden

NRW weitet Unterstütz­ung für künstliche Befruchtun­g aus

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DÜSSELDORF (epd) Nordrhein-Westfalen will Paare mit unerfüllte­m Kinderwuns­ch künftig stärker unterstütz­en. Ab sofort können betroffene Paare einen Online-Antrag auf finanziell­e Unterstütz­ung bei medizinisc­hen Eingriffen zur assistiert­en Reprodukti­on stellen, wie das Familienmi­nisterium am Freitag mitteilte. Dafür werden Landesmitt­el in Höhe von 3,7 Millionen Euro bereitgest­ellt. Über die Bewilligun­g für die Zuschüsse entscheide­t die Bezirksreg­ierung Münster.

„Der Kinderwuns­ch darf nicht am Geld scheitern“, sagte Familienst­aatssekret­är Andreas Bothe. Seit der Gesundheit­sreform 2004 müssen Paare mindestens die Hälfte der Kosten einer Kinderwuns­chbehandlu­ng selber tragen. Unverheira­tete, gesetzlich versichert­e Paare erhalten gar keinen Kassenzusc­huss. Mit der jetzt beginnende­n Möglichkei­t der finanziell­en Unterstütz­ung beteiligt sich die Landesregi­erung an einem entspreche­nden Bundesprog­ramm. Unterstütz­t werden Ehepaare und unverheira­tete Paare mit Hauptwohns­itz in NRW bei den ersten vier Versuchen einer im Land durchgefüh­rten Behandlung.

Bei verheirate­ten Paaren übernimmt Nordrhein-Westfalen künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenantei­ls, der den Paaren nach Abzug der Kassenleis­tung bleibt. Unverheira­tete Paare könnten die Förderung beantragen, wenn sie in „einer verfestigt­en, nichteheli­chen Lebensgeme­inschaft leben“, hieß es.

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