NRW weitet Unterstützung für künstliche Befruchtung aus
DÜSSELDORF (epd) Nordrhein-Westfalen will Paare mit unerfülltem Kinderwunsch künftig stärker unterstützen. Ab sofort können betroffene Paare einen Online-Antrag auf finanzielle Unterstützung bei medizinischen Eingriffen zur assistierten Reproduktion stellen, wie das Familienministerium am Freitag mitteilte. Dafür werden Landesmittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro bereitgestellt. Über die Bewilligung für die Zuschüsse entscheidet die Bezirksregierung Münster.
„Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern“, sagte Familienstaatssekretär Andreas Bothe. Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Paare mindestens die Hälfte der Kosten einer Kinderwunschbehandlung selber tragen. Unverheiratete, gesetzlich versicherte Paare erhalten gar keinen Kassenzuschuss. Mit der jetzt beginnenden Möglichkeit der finanziellen Unterstützung beteiligt sich die Landesregierung an einem entsprechenden Bundesprogramm. Unterstützt werden Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in NRW bei den ersten vier Versuchen einer im Land durchgeführten Behandlung.
Bei verheirateten Paaren übernimmt Nordrhein-Westfalen künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils, der den Paaren nach Abzug der Kassenleistung bleibt. Unverheiratete Paare könnten die Förderung beantragen, wenn sie in „einer verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben“, hieß es.