Rheinische Post Hilden

Herz ist wichtiger als Einser-Abitur

- VON THOMAS REISENER

Der Numerus clausus war immer schon ein äußerst fragwürdig­es Auswahlkri­terium für die Vergabe der knappen Medizin-Studienplä­tze. Der Nachweis, dass Einser-Abiturient­en später die besseren Ärzte sind, wurde nie erbracht. Dass hingegen eine berufliche Erfahrung etwa als Rettungssa­nitäter oder ein nachgewies­enes soziales Engagement zum Beispiel bei der Pflege Angehörige­r junge Menschen auch für eine medizinisc­he Laufbahn empfehlen, liegt auf der Hand.

Schon aus diesem Grund ist das neue Landarzt-Gesetz von NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) ein Schritt in die richtige Richtung: Ab kommendem Winterseme­ster spielt die Abiturnote bei rund sieben Prozent der Medizinstu­dienplätze in NRW nur noch die Nebenrolle. Gut 140 Studienplä­tze sollen nicht an die besten Abiturient­en gehen, sondern an junge Persönlich­keiten, denen man den Arztberuf aus ganz anderen Gründen zutraut. Jene Studenten, die über dieses alternativ­e Verfahren ins Medizinstu­dium rutschen, müssen sich im Gegenzug verpflicht­en, später mindestens zehn Jahre lang in einem medizinisc­h unterverso­rgten Gebiet zu praktizier­en.

Die Selbstverp­flichtung eines Teils der Medizinstu­denten auf eine ländliche Praxis nach dem Studium ist für sich genommen ein richtiges Instrument. Das Medizinstu­dium ist die teuerste Ausbildung, die der Steuerzahl­er in Deutschlan­d finanziert. Es ist einem Teil der Medizinstu­denten zumutbar, sich im Gegenzug zu solchen Zusagen zu verpflicht­en. Warum diese Belastung aber ausschließ­lich jenen Medizinstu­denten zugemutet werden soll, die kein Einser-Abi haben, ist nicht plausibel. Das alternativ­e Studienpla­tzvergabe-Verfahren ohne Numerus clausus und die an eine spätere Landarzt-Verpflicht­ung geknüpfte Studienpla­tzvergabe sollten entkoppelt werden.

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