Lügde: Zwölf Jahre Haft gefordert
Der Anwalt des Haupttäters hält das Strafmaß wegen des Geständnisses für angemessen.
DETMOLD (dpa) Im Lügde-Missbrauchsprozess hat der Verteidiger des angeklagten Dauercampers Andreas V. eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren beantragt. Zum Thema Sicherungsverwahrung habe er sich nicht geäußert, sagte Johannes Salmen nach Abschluss seines Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Vertreter des zweiten Angeklagten, Mario S., stellte keinen konkreten Strafantrag vor dem Landgericht Detmold. Er habe angesichts des Geständnisses seines Mandanten um ein „möglichst großes vertretbares Entgegenkommen“gebeten, berichtete Jürgen Bogner. Der Verteidiger rechnet mit einem Urteil, „bei dem wir uns im zweistelligen Bereich bewegen werden.“
Andreas V. (56) und Mario S. (34) hatten beide bereits am ersten Verhandlungstag Ende Juni gestanden. Ihnen wird vorgeworfen, über viele Jahre hinweg vor allem auf einem Campingplatz in Lügde in mehreren hundert Fällen Jungen und Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Verteidiger Salmen sagte, er halte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren für angemessen, da sein Mandant mit seinem frühen Geständnis Opfern erspart habe, vor Gericht auszusagen. „Das Geständnis zeigt auch, dass er sich mit den Taten auseinandergesetzt hat“, betonte Salmen. Verteidiger Bogner sagte, er gehe davon aus, dass beide Angeklagten im Anschluss an ihre Haftstrafen in Sicherungsverwahrung kommen werden. Das heißt, dass sie zunächst unbegrenzt in Haft bleiben – bis sie eines Tages nicht mehr als Gefahr für die Öffentlichkeit gelten.
Am 5. September will die Vorsitzende Richterin Anke Grudda das Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hatte für Andreas V. 14 Jahre Haft und für Mario S. zwölf Jahre und sechs Monate gefordert – und im Anschluss Sicherungsverwahrung für beide Männer. Dabei wurden die Geständnisse strafmildernd berücksichtigt und ebenso die Tatsache, dass die beiden Angeklagten nicht vorbestraft sind.
Die Psychiaterin Martina Miller hatte Andreas V. aus Lügde und Mario S. aus Steinheim als voll schuldfähig eingestuft. Beiden bescheinigte sie eine „tief verwurzelte Neigung“für den Missbrauch von Kindern. Es sei von einer hohen Rückfallgefahr auszugehen. Andreas V. werden fast 300 Straftaten, Mario S. rund 160 Straftaten vorgeworfen, darunter auch Vergewaltigungen. Viele Gewalttaten filmten die Männer der Anklage zufolge. Ihre jüngsten Opfer waren im Kindergartenalter.
Am letzten Verhandlungstag am Freitag ließen beide Angeklagten die Gelegenheit zu einem letzten Wort ungenutzt, sie blieben stumm. Die Nebenklage-Vertreter, die Anwälte der Opfer, beantragten in ihren Schlussworten zum Teil Strafen, die über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinausgingen.