Rheinische Post Hilden

Lügde: Zwölf Jahre Haft gefordert

Der Anwalt des Haupttäter­s hält das Strafmaß wegen des Geständnis­ses für angemessen.

-

DETMOLD (dpa) Im Lügde-Missbrauch­sprozess hat der Verteidige­r des angeklagte­n Dauercampe­rs Andreas V. eine Freiheitss­trafe von zwölf Jahren beantragt. Zum Thema Sicherungs­verwahrung habe er sich nicht geäußert, sagte Johannes Salmen nach Abschluss seines Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlich­keit. Der Vertreter des zweiten Angeklagte­n, Mario S., stellte keinen konkreten Strafantra­g vor dem Landgerich­t Detmold. Er habe angesichts des Geständnis­ses seines Mandanten um ein „möglichst großes vertretbar­es Entgegenko­mmen“gebeten, berichtete Jürgen Bogner. Der Verteidige­r rechnet mit einem Urteil, „bei dem wir uns im zweistelli­gen Bereich bewegen werden.“

Andreas V. (56) und Mario S. (34) hatten beide bereits am ersten Verhandlun­gstag Ende Juni gestanden. Ihnen wird vorgeworfe­n, über viele Jahre hinweg vor allem auf einem Campingpla­tz in Lügde in mehreren hundert Fällen Jungen und Mädchen sexuell missbrauch­t zu haben. Verteidige­r Salmen sagte, er halte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwölf Jahren für angemessen, da sein Mandant mit seinem frühen Geständnis Opfern erspart habe, vor Gericht auszusagen. „Das Geständnis zeigt auch, dass er sich mit den Taten auseinande­rgesetzt hat“, betonte Salmen. Verteidige­r Bogner sagte, er gehe davon aus, dass beide Angeklagte­n im Anschluss an ihre Haftstrafe­n in Sicherungs­verwahrung kommen werden. Das heißt, dass sie zunächst unbegrenzt in Haft bleiben – bis sie eines Tages nicht mehr als Gefahr für die Öffentlich­keit gelten.

Am 5. September will die Vorsitzend­e Richterin Anke Grudda das Urteil verkünden. Die Staatsanwa­ltschaft hatte für Andreas V. 14 Jahre Haft und für Mario S. zwölf Jahre und sechs Monate gefordert – und im Anschluss Sicherungs­verwahrung für beide Männer. Dabei wurden die Geständnis­se strafmilde­rnd berücksich­tigt und ebenso die Tatsache, dass die beiden Angeklagte­n nicht vorbestraf­t sind.

Die Psychiater­in Martina Miller hatte Andreas V. aus Lügde und Mario S. aus Steinheim als voll schuldfähi­g eingestuft. Beiden bescheinig­te sie eine „tief verwurzelt­e Neigung“für den Missbrauch von Kindern. Es sei von einer hohen Rückfallge­fahr auszugehen. Andreas V. werden fast 300 Straftaten, Mario S. rund 160 Straftaten vorgeworfe­n, darunter auch Vergewalti­gungen. Viele Gewalttate­n filmten die Männer der Anklage zufolge. Ihre jüngsten Opfer waren im Kindergart­enalter.

Am letzten Verhandlun­gstag am Freitag ließen beide Angeklagte­n die Gelegenhei­t zu einem letzten Wort ungenutzt, sie blieben stumm. Die Nebenklage-Vertreter, die Anwälte der Opfer, beantragte­n in ihren Schlusswor­ten zum Teil Strafen, die über die Forderunge­n der Staatsanwa­ltschaft hinausging­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany