Kreis stärkt Warnecke den Rücken
Im Fall Formella hat die Bürgermeisterin von der Kommunalaufsicht prüfen lassen, ob sie während des Verfahrens ein Dienstvergehen begangen hat. „Nein“, sagt der Kreis.
HAAN Bettina Warnecke hat bei der Abberufung der Ersten Beigeordneten Dagmar Formella keine beamtenrechtliche Pflicht verletzt – zu diesem Ergebnis kommt die Kommunalaufsicht, in diesem Fall der Kreis Mettmann. Demnach hat die Haaner Bürgermeisterin bei dem Abwahlprozess beamtenrechtlich alles richtig gemacht. Ob die zuvor verhängten Maßnahmen (Gehaltskürzung, Suspendierung, Redeverbot) rechtmäßig und angemessen waren, muss das Verwaltungsgericht entscheiden.
„Mir war unter anderem wichtig zu klären, ob ich mit der Unterrichtung der Ratsmitglieder im Fall Formella gegen die Verschwiegenheitspflicht oder gegen die Wohlverhaltenspflicht nach dem Beamtengesetz verstoßen habe“, erklärt Warnecke. Das seien disziplinarrechtliche Vorwürfe, die unter anderem auf Facebook erhoben worden waren. Um diesen Vorwürfen entgegenzutreten, hatte Warnecke selbst beim Kreis ein Verfahren angestoßen, das ihr Verhalten überprüfen sollte. Ergebnis: Mit der Unterrichtung der Ratsmitglieder sei Warnecke ihrer Informationspflicht nach Paragraph 55 Gemeindeordnung NRW nachgekommen.
Am 9. April hatte der Haaner Stadtrat die langjährige Erste Beigeordnete und Stadtkämmerin Formella, die 45 Jahre in der Verwaltung gearbeitet hatte, abgewählt. Wegen Vertrauensverlustes, wie es hieß. Die Abwahl erfolgte mit großer Mehrheit. Seitdem sehen sich Fraktionen und Stadtspitze teilweise harscher Kritik ausgesetzt.
Landrat Thomas Hendele hatte sich zuletzt mit dem Antrag auf eine Fachaufsichtsbeschwerde beschäftigt, die ein Bürger gegen Warnecke erhoben hat (wir berichteten). Dieser
Antrag dürfte mit dem nun zugestellten Bescheid aus Mettmann wahrscheinlich auch vom Tisch sein.
Gestoßen hat sich Warnecke außerdem an den Kommentaren der Fraktionsvorsitzenden der Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan (WLH). Lukat kritisiert das Verhalten der Bürgermeisterin in dem Abwahlverfahren und hat laut Warnecke gefordert, es rechtlich prüfen zu lassen. „Ich habe diese Kommentare zum Anlass genommen, mein eigenes Verhalten im Zusammenhang mit der Ersten Beigeordneten von der Kommunalaufsicht klären zu lassen“, sagt Warnecke und begründet so ihren Schritt.