Rheinische Post Hilden

Lichtblick­e aus Berlin

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Direkt nach der Sommerpaus­e hat die GroKo erfreulich­erweise einen Vorschlag zum Inhalt des Wohnraumpa­ketes gemacht. Neben der fragwürdig­en Verlängeru­ng der Mietpreisb­remse sowie Einschränk­ungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumsw­ohnungen enthält das Paket aber auch wichtige Ansätze. Dazu gehören die Reform des Mietspiege­ls, die Mobilisier­ung von Bauland und neue Regeln für das Bestellerp­rinzip im Verkaufsfa­ll.

Dabei ist die hälftige Teilung der Verkaufspr­ovision ein gerechter Ansatz, führt sie doch zu einer angemessen­en Aufwertung des Maklers. Er kann nun besser seiner neutralen Beratungsa­ufgabe für beide Seiten nachkommen, schließlic­h wird er auch von beiden bezahlt. Jetzt kommt es darauf an, wie die gesetzlich­e Ausgestalt­ung ausfallen wird. Es muss beispielsw­eise sichergest­ellt werden, dass keine internen Absprachen zwischen Makler und Auftraggeb­er getroffen werden, die die fifty-fifty-Regelung aushebeln! Einfache Kontrollwe­ge sind hier gefragt. Der Makler muss nun unter Beweis stellen, dass er beiden Parteien gerecht werden kann, als Vermittler und Berater gleicherma­ßen Leistung erbringt. Schön, dass sich in puncto Bestellerp­rinzip Vernunft und Gerechtigk­eit durchgeset­zt haben. Dazu hat sicher auch die Branche mit ihrem Engagement beigetrage­n. Aktionen und Petitionen seitens der Verbände und regionaler Initiative­n haben sich bei den Regierungs­parteien Gehör verschafft. Bleibt nur zu hoffen, dass die Koalition nun auch bis zur gesetzlich­en Umsetzung hält.

Thomas Schüttken

Der Autor ist Geschäftsf­ührer der BÖCKER-Wohnimmobi­lien GmbH.

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