Lichtblicke aus Berlin
Direkt nach der Sommerpause hat die GroKo erfreulicherweise einen Vorschlag zum Inhalt des Wohnraumpaketes gemacht. Neben der fragwürdigen Verlängerung der Mietpreisbremse sowie Einschränkungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen enthält das Paket aber auch wichtige Ansätze. Dazu gehören die Reform des Mietspiegels, die Mobilisierung von Bauland und neue Regeln für das Bestellerprinzip im Verkaufsfall.
Dabei ist die hälftige Teilung der Verkaufsprovision ein gerechter Ansatz, führt sie doch zu einer angemessenen Aufwertung des Maklers. Er kann nun besser seiner neutralen Beratungsaufgabe für beide Seiten nachkommen, schließlich wird er auch von beiden bezahlt. Jetzt kommt es darauf an, wie die gesetzliche Ausgestaltung ausfallen wird. Es muss beispielsweise sichergestellt werden, dass keine internen Absprachen zwischen Makler und Auftraggeber getroffen werden, die die fifty-fifty-Regelung aushebeln! Einfache Kontrollwege sind hier gefragt. Der Makler muss nun unter Beweis stellen, dass er beiden Parteien gerecht werden kann, als Vermittler und Berater gleichermaßen Leistung erbringt. Schön, dass sich in puncto Bestellerprinzip Vernunft und Gerechtigkeit durchgesetzt haben. Dazu hat sicher auch die Branche mit ihrem Engagement beigetragen. Aktionen und Petitionen seitens der Verbände und regionaler Initiativen haben sich bei den Regierungsparteien Gehör verschafft. Bleibt nur zu hoffen, dass die Koalition nun auch bis zur gesetzlichen Umsetzung hält.
Thomas Schüttken
Der Autor ist Geschäftsführer der BÖCKER-Wohnimmobilien GmbH.