Das Ende der Einweg-Plastiktüte
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die umweltschädlichen Tragetaschen im Handel verbieten soll. Das geplante Verbot beinhaltet aber auch einige Ausnahmen.
BERLIN Ab 2020 soll es an deutschen Ladenkassen keine Einweg-Plastiktüten mehr geben. Dafür hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Schulze möchte den Verbrauch von Einweg-Plastiktüten eindämmen – seit 2015 hat sich dieser bereits um 64 Prozent reduziert. Das ist der Ministerin aber zu wenig: Denn noch immer würden in Deutschland 20 Plastik-Einwegtüten pro Jahr pro Kopf verbraucht. Insgesamt waren es zwei Milliarden in 2018. Das will Schulze ändern. Die wichtigsten Fragen.
Welche Tüten sollen verboten werden?
Das Verbot gilt nicht für alle Plastiktüten. Untersagt werden sollen nur Einweg-Plastiktüten, die derzeit noch an den Ladenkassen erhältlich sind. Dazu gehören auch „bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen“. Ministerin Schulze bezeichnete diese als „Mogelpackungen“, weil sie nicht wie echter Biomüll verrotten würden.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Größere, stabilere Mehrweg-Tragetaschen aus Kunststoff sollen nicht verboten werden. Auch die dünnen „Hemdchenbeutel“, die zum Transportieren von Obst und Gemüse im Supermarkt oftmals kostenlos zur Verfügung stehen, bleiben erlaubt – obwohl von diesen laut Umweltministerium 2018 mehr als drei Milliarden verbraucht wurden. Ministerin Schulze begründet dies damit, dass durch ein Verbot von Hemdchenbeuteln nur noch mehr Obst und Gemüse eingeschweißt und portioniert in den Handel kommen würde. Das wolle sie nicht befördern, so Schulze. Langfristig wollte sie Hemdchenbeutel durch wiederverwendbare Netze ersetzen.
Was sagt der Handel?
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) kritisiert Schulzes Gesetzesentwurf. Nach der vor drei Jahren beschlossenen freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium und dem Einzelhandel, den Verbrauch von Plastiktüten zu senken, sei das Gesetz ein „Vertragsund Vertrauensbruch“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Seit der Vereinbarung sind Einweg-Plastiktüten in den meisten Geschäften kostenpflichtig.
Was sagen Umweltschützer?
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt das geplante Verbot. In jeder Minute würden im Schnitt 3700 Einweg-Plastiktüten hierzulande zu Abfall, sagte die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Fossile Ressourcen würden vergeudet, das Klima werde belastet. Metz wünscht sich deshalb noch mehr: Neben dem Verbot sollten auch Mehrwegtragetaschen als Alternative angeboten und durch Bonuspunkte und Rabatte gefördert werden. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fordert zudem eine gesetzliche Abgabe auf alle Einwegtaschen.
Wann könnte das Gesetz in Kraft treten?
Sehr wahrscheinlich Anfang 2020, spätestens im Laufe der ersten Jahreshälfte. Der Gesetzesentwurf muss erst in der Bundesregierung abgestimmt werden, bevor er ins Kabinett kommt. Anschließend muss der Bundestag das Gesetz verabschieden. Für den Einzelhandel gilt dann noch eine Übergangszeit von sechs Monaten, um die Restbestände loszuwerden.
Welche Alternativen zur Plastiktüte gibt es?
Wer im Supermarkt zur Papiertüte greift, hat damit der Umwelt nicht unbedingt geholfen. Laut Nabu sind Papiertüten zwar leichter abbaubar, hätten aber keine bessere Ökobilanz – beispielsweise haben Papiertüten oftmals eine ähnlich kurze Nutzungsdauer wie Plastiktüten. Zu den echten Alternativen gehören Jutebeutel aus Baumwolle, Leinen oder Hanf. Bei der Drogeriemarktkette dm können die dort erworbenen Baumwolltaschen sogar zurückgeben oder umgetauscht werden. Unverpackt-Läden bieten außerdem die Möglichkeit, die Ware direkt in eigens mitgebrachte Behältnisse abzufüllen. Derzeit gibt es 19 solcher Läden in NRW.