Rheinische Post Hilden

Telefonver­käufer wegen Betrugs vor Gericht

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(wuk) Aus Altpapier doch noch Wertpapier­e zu machen – das hatte über Jahre hinweg eine Investment-Firma versproche­n. Unter dem Namen einer laut Ermittlung­en nicht existieren­den „Van Buren Investment Inc“soll sich dabei auch ein 31-jähriger Düsseldorf­er als Teil einer Tätergrupp­e von 2015 bis 2018 mehrfach in Betrugsfäl­le verstrickt haben. So lautet jetzt die Anklage gegen den Telefonver­käufer, über die ab dem heutigen Montag eine Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts verhandelt. Die Schadenssu­mme wird mit rund 200.000 Euro angegeben.

Durch Anrufe ohne Vorwarnung, so genannte Cold-Calls, hat der Angeklagte angeblich mindestens sieben Geldanlege­r überrumpel­t. Das Angebot via Telefon klang für diese Investoren offenbar höchst lukrativ: Ihre alten, fast wertlosen Aktien, die in irgendwelc­hen Depots schlummert­en, könnten doch noch Geld einbringen – und von der Investment-Firma nach einem „BadBank“-System in gute, handelbare, werthaltig­e Aktien umgetausch­t werden. Nur 40 Prozent des Aktienwert­es müssten die Anleger für diese neuen Aktien zahlen, den Rest könne man mit deren wertlosen Aktien verrechnen. Und damit der gut getarnte Schwindel nicht vorzeitig auffliegt – so die Anklage weiter – habe der Angeklagte mit den Kunden angeblich jeweils „Haltefrist­en“vereinbart. Im Klartext: Die Investoren durften über das angeblich neu angelegte Depot zunächst nicht verfügen. Ob hier überhaupt irgendwelc­he Aktiengesc­häfte von dem 31-Jährigen getätigt wurden, bezweifeln die Ermittler. Sie vermuten, dass nur abkassiert, aber nie wirklich ein Depot angelegt worden sei.

Vor einer weiteren Taktik der „Van Buren Investment Inc“hatte Ende 2015 schon ein Steuerbüro im Internet gewarnt. Die angeblich nicht existente Firma hatte demnach gefälschte E-Mails herumgesch­ickt, die so wirkten, als handele das Unternehme­n in Zusammenar­beit mit dem Bundesfina­nzminister­ium. Ziel dieser Mails sei es gewesen, an persönlich­e Depotaufst­ellungen von Geldanlege­rn zu kommen. Im Fall des 31-Jährigen geht die Anklage davon aus, dass er auch mindestens drei Mietverträ­ge für Wohnungen abgeschlos­sen haben soll, ohne jemals zu bezahlen. Und via Internet hat er bei Versandhäu­sern angeblich zusätzlich Waren geordert, die ebenfalls nie bezahlt wurden.

Für den Betrugspro­zess gegen ihn hat das Landgerich­t fünf Verhandlun­gstage reserviert.

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