NRW-Landesregierung plant Gefahrtiergesetz
DÜSSELDORF (dpa) Im Zusammenhang mit der Suche nach einer Giftschlange in Herne plant das nordrhein-westfälische Umweltministerium jetzt ein Gefahrtiergesetz. „Eine Vorlage zur Ressortabstimmung soll zeitnah entstehen, ein genaues Datum können wir jedoch nicht nennen“, sagte Ministeriums-Sprecher Christian Fronczak auf Anfrage.
Man prüfe derzeit, welche Tiere so gefährlich sind, dass von ihnen eine unmittelbare Lebensgefahr oder erhebliche Gesundheitsgefahr für Menschen ausgehe. „Darüber hinaus machen wir uns Gedanken über eine Anzeigepflicht für diejenigen Halter, die derzeit noch solche sehr gefährlichen Tiere halten“, erklärte Fronczak. Hierbei seien Zuverlässigkeit und das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung sicherzustellen. „Der aktuelle Fall in Herne hat gezeigt, dass ansonsten die Allgemeinheit für die potenziell hohen Kosten einer Absicherung, Suche und Sicherstellung aufkommen muss.“Auch die rechtlichen Regelungen in anderen Bundesländern schaue man sich an.
Bisher gelten in NRW für die Haltung wildlebender Tiere in Privathaushalten kaum Vorgaben, solange Artenschutz-Regeln erfüllt werden. Die frühere rot-grüne Landesregierung hatte bereits 2014 ein Gefahrtiergesetz angestrebt, das Umweltministerium schon einen ersten Entwurf erarbeitet. Dieser wurde am Ende jedoch von den kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt.