Rheinische Post Hilden

Kontrollie­rter Schrott-Laster ist selbst ein Fall für den Schrott

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HAAN (-dts) Gegen 16 Uhr am Dienstag kontrollie­rte ein Motorrad-Polizist des Verkehrsdi­enstes der Kreispoliz­eibehörde Mettmann, auf der Elberfelde­r Straße in Haan, einen weißen Kleinlastw­agen mit Kennzeiche­n aus dem Bereich Recklingha­usen. Aufgefalle­n war der Transporte­r, weil es sich nach äußerer Erscheinun­g offensicht­lich um einen mobilen Schrottsam­mler handelte. Genau dies bestätigte sich bei der Kontrolle. Der gesamte Laderaum war mit Altmetall, Schrott und einer alten Heizungsan­lage gefüllt. Eine behördlich­e Genehmigun­g zum Schrottsam­meln konnte der 25-jährige Fahrzeugfü­hrer aus Herne aber auf Verlangen der Polizei nicht vorweisen. Diesbezügl­ich erwartet Ihn nun, unabhängig von den noch weiterhin festgestel­lten Fahrzeugmä­ngeln, eine Anzeige wegen mehrerer Verstöße gegen das Abfallrech­t (fehlende Kennzeichn­ung von Abfalltran­sporten, etc.).

Bei einer Überprüfun­g des zum Transport benutzten Kleinlastw­agens entstand schnell der Eindruck, dass es sich bei dem „Schrottsam­mler“selber um ein „Schrottfah­rzeug“handelte. So wurden an dem 20 Jahre alten Renault Master bereits an Ort und Stelle erhebliche Mängel im Bereich der Karosserie festgestel­lt, die sich nicht in Einklang mit der nagelneuen Plakette einer erfolgreic­h durchgefüh­rten Hauptunter­suchung am Fahrzeughe­ck bringen ließen. Das Fahrzeug war erst am Vortag auf einen 37-jährigen Halter aus Castrop-Rauxel zugelassen worden. Welche TÜV-Bescheinig­ungen der Zulassungs­stelle dabei vorgelegt wurden, ist noch Gegenstand weiterer Ermittlung­en in einem eingeleite­ten Strafverfa­hren mit dem Verdacht des Betrugs und einer wahrschein­lichen Urkundenfä­lschung (ge- oder verfälscht­er Prüfberich­t).

Zur Beweissich­erung im eingeleite­ten Strafverfa­hren und zur Feststellu­ng der aktuellen Verkehrssi­cherheit des Transporte­rs, wurde eine Überprüfun­g des Renaults beim TÜV in Haan angeordnet. Dort stellte ein Sachverstä­ndiger bei genauer Begutachtu­ng fest, dass die gesamte Karosserie des weißen Masters durchroste­t war. Hohlräume in Rahmen und Karosse waren mit Bauschaum ausgefüllt und anschließe­nd zur Tarnung großflächi­g überspacht­elt und zum Teil überlackie­rt worden. Die Bremsanlag­e des Kleinlastw­agens war ohne ausreichen­de Wirkung. Es fehlten sogar Teile der Bremse komplett. Ein Lenkradsch­loss war ebenfalls nicht vorhanden. Hinzu gesellten sich Beleuchtun­gsmängel, defekte Radlager, ein defekter Scheibenwi­scher, eine gerissene Frontschei­be und anderes mehr. Der Fachmann hatte für den Renault nur das Urteil „verkehrsun­sicher“. Die Polizei stellte beide Kennzeiche­n des Wagens sicher, auch, um die Weiterfahr­t zu unterbinde­n.

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Bauschaum statt tragender Stabilität von Metall. Ein von der Polizei hinzugezog­ener Sachverstä­ndiger hatte für den Renault Master nur noch ein Prädikat: „verkehrsun­sicher“.

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