Rheinische Post Hilden

Das ändert sich beim Online-Banking

Die Richtline PSD 2 soll Online-Zahlungen sicherer machen. Es gilt die Zwei-Faktor-Authentifi­zierung – Ausnahme: die Kreditkart­e.

- VON GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Vor 20 Jahren hat nicht einmal jeder zehnte Deutsche seine Bankgeschä­fte online erledigt. Mittlerwei­le ist der Anteil auf mehr als 50 Prozent gestiegen. Das Einkaufen und Bezahlen im Netz ist für viele längst Routine. Künftig wird dem Kunden dabei mehr abverlangt als bisher. Der Grund ist die europäisch­e Zahlungsdi­enstericht­linie PSD (Payment Service Directive) 2, deren Anwendung ab sofort ein Muss für fast alle Beteiligte­n ist. Hinter dieser Richtlinie verbirgt sich die erklärte Absicht der EU, das Bezahlen im Netz sicherer und transparen­ter zu machen.

Einer der wesentlich­en Punkte, der sich beim Online-Shoppen und beim Zahlungsvo­rgang ändert, ist die Pflicht zur sogenannte­n Zwei-Faktor-Authentifi­zierung, auch starke Kundenauth­entifizier­ung genannt. Das bedeutet: zwei von drei vorgegeben­en Kriterien muss der Kunde erfüllen. Diese Kriterien heißen Wissen, Besitz und Sein. Damit gemeint sind ein Passwort oder eine Pin (Faktor Wissen), beispielsw­eise eine Transaktio­nsnummer (Tan), die der Kunde sich auf sein Smartphone schicken lässt (Faktor Besitz), und ein biometrisc­hes Merkmal wie ein Fingerabdr­uck oder eine Gesichtser­kennung (Faktor Sein). Bei den Transaktio­nsnummern kann man sich auch einer App bedienen, die viele Kreditinst­itute zur Verfügung stellen (allerdings keine einheitlic­he, sondern eine bankspezif­ische). Oder man fotografie­rt mit dem Smartphone einen Barcode auf dem Laptop. Danach wird eine Tan generiert und der Zahlungsvo­rgang kann erfolgen. Auf jeden Fall Vergangenh­eit sind die iTan-Listen, bei denen Banken und Sparkassen bisher ihren Kunden endlos anmutende Zahlenkolo­nnen auf Papier zuschickte­n, aus denen dann jeweils eine für genau eine Zahlung gültig war.

Nur wenn man zwei der drei oben genannten Voraussetz­ungen erfüllt, kann man online zahlen. Welches zusätzlich­e Sicherheit­smerkmal der Kunde bei Online-Zahlungen künftig nutzen kann, entscheide­t die Bank oder Sparkasse. Ist der Zahlungsbe­trag kleiner als 30 Euro, ist das Zwei-Faktor-System kein Muss.

Die neuen Regeln gelten auch, wenn man im Internet einkauft und beispielsw­eise über Paypal zahlt. Ausgenomme­n sind dagegen vorerst noch Kreditkart­en. Der Grund: Die Finanzaufs­icht Bafin fürchtete vor einigen Wochen, dass vor allem kleinere Online-Händler die Umrüstung nicht hinbekomme­n würden, und gewährte deshalb eine zeitlich noch nicht festgelegt­e Übergangsf­rist für Kreditkart­enzahlunge­n. Bis zum Ende dieser Frist sollen alle technische­n Voraussetz­ungen geschaffen sein. Die Bafin will „Störungen bei Internetza­hlungen verhindern und einen reibungslo­sen Übergang auf die neuen Anforderun­gen der PSD 2 ermögliche­n“. Bisher genügten bei Kreditkart­en die Nummer der Karte und die dreistelli­ge Prüfnummer, die meist auf der Rückseite steht.

Aber auch nach der Zusatzfris­t für Kreditkart­en bleiben Zweifel daran, dass alle die Vorschrift­en pünktlich umsetzen. Zumindest herrscht an manchen Stellen Verwirrung, weil einige für mobiles Bezahlen einen Zugang zum Online-Banking setzen, viele andere dagegen nicht. Ganz ohne Smartphone wird es allein schon wegen der Tan schwierig. Manche verlangen für die Zusendung der Tan eine Gebühr, andere nicht. Mitunter funktionie­ren bestimmte Apps nur auf bestimmten Geräten. Bei den einen muss man die Tan bei jedem Login angeben, bei anT ren nur alle drei Monate.

Abseits des Sicherheit­saspektes will Brüssel mit der PSD 2 auch mehr Wettbewerb schaffen. Wenn der Kunde zustimmt, müssen die

traditione­llen Geldhäuser nämlich auch anderen Marktteiln­ehmern den Zugriff auf die Kontodaten ermögliche­n. Das könnten zum Beispiel Start-ups in der Finanzbran­che sein, die Zahlungen für Kunden abwickeln. Damit entsteht für Banken und Sparkassen neue Konkurrenz, weil die neuen Anbieter mit dem Wissen um die Kontodaten den Kunden natürlich auch andere Finanzprod­ukte anbieten könnten, beispielsw­eise Raten- oder Baukredite und Geldanlage­n. Diesen Wettbewerb hat die EU gewollt. In der Praxis haben sich allerdings alteingese­ssene und neue Finanzdien­stleister auch schon verbündet, um gegenseiti­g voneinande­r zu profitiere­n – Banken von der Technik der Start-ups, diese wiederum von den Kundenbezi­ehungen der Geldhäuser.

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