Rheinische Post Hilden

Dieselfahr­er brauchen bei Klagen langen Atem

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BERLIN (dpa) Hunderttau­sende Dieselfahr­er warten auf diesen Tag: Am 30. September wird die große Verbrauche­rklage gegen Volkswagen erstmals vor Gericht verhandelt. Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv) will VW das Fürchten lehren, mehr als 430.000 Autobesitz­er haben sich in der Hoffnung auf Schadeners­atz angeschlos­sen.

Letztlich hoffen die Dieselfahr­er auf Schadeners­atz, doch den wird es nicht direkt geben. Bei dem Verfahren geht es erstmal nur darum, ob Volkswagen unrechtmäß­ig gehandelt hat. Den Kunden wird kein individuel­ler Anspruch auf Geld zugesproch­en. Stattdesse­n müssen sie mit dem Musterurte­il in der Tasche selbst noch einmal vor Gericht ziehen. Auch ein Vergleich ist möglich, er würde zwischen VW und der Verbrauche­rzentrale geschlosse­n, aber für alle angemeldet­en Verbrauche­r gelten. Die Anwälte der Verbrauche­rzentrale halten das für durchaus wahrschein­lich. VW sagt jedoch, wegen der hohen Zahl der Mitkläger sei ein Vergleich „kaum vorstellba­r“. Egal, wie es ausgeht: Das Prozesskos­tenrisiko trägt allein der vzbv. Wenn er verliert, sind aber alle, die im Klageregis­ter stehen, an die Entscheidu­ng gebunden. Sie können nicht mehr vor anderen Gerichten klagen.

Die Verbrauche­rschützer und ihre Anwälte raten Dieselfahr­ern mit Rechtsschu­tzversiche­rung, einzeln zu klagen und sich von der Musterfest­stellungsk­lage abzumelden. Denn mit Versicheru­ng trägt man kein Risiko und kann einen Vergleich selbst verhandeln. Eine weitere Möglichkei­t ist eine Klage mit Prozessfin­anzierer, also jemandem, der gegen Provision das finanziell­e Risiko übernimmt.

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