Dieselfahrer brauchen bei Klagen langen Atem
BERLIN (dpa) Hunderttausende Dieselfahrer warten auf diesen Tag: Am 30. September wird die große Verbraucherklage gegen Volkswagen erstmals vor Gericht verhandelt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will VW das Fürchten lehren, mehr als 430.000 Autobesitzer haben sich in der Hoffnung auf Schadenersatz angeschlossen.
Letztlich hoffen die Dieselfahrer auf Schadenersatz, doch den wird es nicht direkt geben. Bei dem Verfahren geht es erstmal nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Den Kunden wird kein individueller Anspruch auf Geld zugesprochen. Stattdessen müssen sie mit dem Musterurteil in der Tasche selbst noch einmal vor Gericht ziehen. Auch ein Vergleich ist möglich, er würde zwischen VW und der Verbraucherzentrale geschlossen, aber für alle angemeldeten Verbraucher gelten. Die Anwälte der Verbraucherzentrale halten das für durchaus wahrscheinlich. VW sagt jedoch, wegen der hohen Zahl der Mitkläger sei ein Vergleich „kaum vorstellbar“. Egal, wie es ausgeht: Das Prozesskostenrisiko trägt allein der vzbv. Wenn er verliert, sind aber alle, die im Klageregister stehen, an die Entscheidung gebunden. Sie können nicht mehr vor anderen Gerichten klagen.
Die Verbraucherschützer und ihre Anwälte raten Dieselfahrern mit Rechtsschutzversicherung, einzeln zu klagen und sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden. Denn mit Versicherung trägt man kein Risiko und kann einen Vergleich selbst verhandeln. Eine weitere Möglichkeit ist eine Klage mit Prozessfinanzierer, also jemandem, der gegen Provision das finanzielle Risiko übernimmt.