Mann unterschreibt für toten Vater
Wollte er ein Bußgeld wegen Anbahnung im Sperrbezirk verhindern?
(wuk) Im Namen des toten Vaters hat ein Frührentner (54) ein Formular ausgefüllt – und muss dafür als Urkundenfälscher jetzt 525 Euro Strafe zahlen. So urteilte am Dienstag das Amtsgericht Düsseldorf. Der Mercedes des Vaters war Mitte 2018 im Sperrbezirk bei einer Kontaktsuche zu Prostituierten vom Ordnungsamt fotografiert worden. Da war der Halter schon fast vier Monate tot. Den Anhörungsbogen zu dem Vorgang füllte der Sohn im Namen des Vaters aus – ohne dessen Tod zu erwähnen. Dem Amt sei vorgegaukelt worden, der Kfz-Halter sei noch am Leben, so das Urteil.
Der jetzt angeklagte Sohn wies das von sich. Er habe nur vorformulierte Antworten auf dem Anhörungsbogen angekreuzt, darin unter dem Namen des Vaters den Vorwurf bestritten, je als Freier im Sperrbezirk unterwegs gewesen zu sein. Zudem besitze er eine umfassende Vertretungsvollmacht für den Vater, „auch über den Tod hinaus“, betonte der Verteidiger. Der Anwalt sagte weiter, der Sohn habe mit dem Ankreuzen des Punkts „Ich gebe den Vorwurf nicht zu“doch „nur die Wahrheit geschrieben“– und das mit seiner eigenen Unterschrift bekräftigt. Dafür könne der 54-Jährige nicht bestraft werden: „Er hat nix falsch gemacht!“
Das sah die Richterin anders. Sie fand, der Sohn habe das Ordnungsamt vorsätzlich glauben lassen, der Vater als Halter des Freier-Autos sei noch am Leben. Dadurch sollte laut Urteil ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Sperrgebietsverordnung ins Leere laufen – was auch geklappt hat. Verräterisch fand die Richterin aber, dass der Sohn im Fragebogen „mit keinem Wort erwähnt hat, dass der Vater tot war“. Das Ordnungsamt habe glauben sollen, der Vater hätte den Bogen ausgefüllt und unterschrieben. „Es hätte auch für einen juristischen Laien nahe gelegen, das Amt darauf hinzuweisen, dass der Vater verstorben ist!“Das nicht zu tun, sei als Urkundenfälschung zum Zwecke der Amtstäuschung zu werten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.